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Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Vorlagentyp: B
201 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.09.2008, B 623

Betreff: Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2221 - OA 393 OBR 6, l. B 193/08 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.04.2009 Zwischenbericht: Dem Prüfauftrag durch Beschluss § 2221 der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007 folgend hat der Magistrat zur Prüfung einer Integration von Rampen neben oder an Stelle der Aufzüge in die Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße und zur Ermittlung des Gestaltungsrahmens des Bahnhofsvorplatzes in Griesheim ein konkurrierendes Konzeptfindungsverfahren unter Beteiligung von drei Planungsbüros durchgeführt. Hinsichtlich der Prüfung der gestalterischen und funktionalen Integrationsfähigkeit von Rampen zur Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße ergab das Konzeptfindungsverfahren, dass eine Integration im nördlichen Zugangsbereich der Unterführung gestalterisch und räumlich berücksichtigt werden kann. Auf der Südseite steht zwischen den technisch erforderlichen Flächen und Bauwerken der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der öffentlichen Verkehrsfläche der Alten Falterstraße sowie dem Fußpunkt der Omegabrücke insbesondere in der Tiefe nur ein minimales Maß an Fläche zur Verfügung. Die Integration der Rampen beiderseits der Unterführung bleibt bei der Ausarbeitung der Gestaltungsplanung dennoch weiter Thema. Eine abschließende Beurteilung der Integrationsfähigkeit insbesondere der südlichen Rampe kann erst im Rahmen der Entwurfs- und Ausführungsplanung und in Abhängigkeit von Trassenlagen und Abstimmungsergebnissen mit der DB AG erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2007OFOF 484/6Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 22. Mai 2007OAOA 393Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenAnregung
  3. 9. November 2007BB 805Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenMagistratsbericht
  4. 11. April 2008BB 193Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenMagistratsbericht
  5. 19. September 2008Sie sind hier
    BB 623Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen
    Magistratsbericht
  6. 15. Mai 2009BB 364Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenMagistratsbericht
  7. 4. Dezember 2009BB 1021Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenMagistratsbericht
  8. 24. September 2010BB 616Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenMagistratsbericht
  9. 28. März 2011Antwort des Magistrats · nach 201 WochenBB 170Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 6
Sitzung 27 · 21.10.2008
TO I, TOP 52
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 623 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 26 · 01.12.2008
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 623 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Sonstige:
BFF (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und NPD (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 26 · 02.12.2008
TO I, TOP 35
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 623 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF

OBR 6
Sitzung 28 · 02.12.2008
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 623 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 27 · 20.01.2009
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 623 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 31 · 25.05.2009
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 364) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5123,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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