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a) Was passiert mit Drogenabhängigen, die wegen hohen Beikonsums aus dem Methadon-Programm ausgeschlossen werden? b) Dokumentation der Methadonsubstitution in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
108 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

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Bericht des Magistrats vom 07.06.2002, B 604

Betreff:

a) Was passiert mit Drogenabhängigen, die wegen hohen Beikonsums aus dem Methadon-Programm ausgeschlossen werden?

b) Dokumentation der Methadonsubstitution in Frankfurt am Main

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2001, § 936 - NR 1037 CDU, A 48 SPD, l. B 711/01 -

  1. Anzahl der Substituierten in den Jahren 1996 - 2000* (Stand jeweils der 31.12.) Jahr 1996 1997 1998 1999 2000 Ambulanzen 519 565 622 606 581 Niedergelassene Ärzte 284 314 325 378 379 Gesamt 803 879 947 984 960 Im Jahr 2000 wurden in den 10 Substitutionsambulanzen in Frankfurt am Main 581 Personen substituiert. Davon waren 212 oder 36,5 % Frauen und 369 oder 63,5 % Männer. Vergleicht man diese Zahlen mit den im gleichen Jahr registrierten Drogenabhängigen - von 3.747 waren 591 oder 15,8 % weiblich und 3.156 oder 84,2 % männlich - wird deutlich, dass das Behandlungsangebot der methadongestützten Drogenhilfe offenbar in besonderem Maße von Frauen genutzt wird. Die 10 Substitutionsambulanzen in Frankfurt am Main befinden sich an folgenden Standorten: Drogenhilfezentrum (Jugendberatung und Jugendhilfe e.V.) Bleichstraße 20 60313 Frankfurt am Main FriedA (Gesundheitsamt/Integrative Drogenhilfe e.V.) Friedberger Anlage 24 60316 Frankfurt am Main Ambulanz für Ausstiegshilfen (Stadtgesundheitsamt) Braubachstraße 14-16 60311 Frankfurt am Main Café Fix (Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e.V.) Moselstraße 47 60329 Frankfurt am Main Drogennotdienst (Jugendberatung und Jugendhilfe e.V.) Elbestraße 38 60329 Frankfurt am Main * Die Zahlen für das Jahr 2001 liegen noch nicht vor. Eastside (Malteser Werke) Schielestraße 26 60314 Frankfurt am Main Drogenberatung am Merianplatz (Jugendberatung und Jugendhilfe e.V.) Musikantenweg 39 60316 Frankfurt am Main Drogenberatung Sachsenhausen (Jugendberatung und Jugendhilfe e.V.) Wallstraße 25 60594 Frankfurt am Main Frauenberatungsstelle (Frankfurter Verein für Soziale Heimstätten) Obermainstraße 30 60314 Frankfurt am Main Eschenbachhaus (Jugendberatung und Jugendhilfe e.V./Malteser Werke) Eschenbachstraße 29 60596 Frankfurt am Main
  2. Verweildauer Die Datenlage in den Substitutionsambulanzen (hier das Problem mit .missing data') lässt zur Verweildauer der Substituierten nur Angaben zu N = 555 Personen (und nicht zu allen 581) im Jahr 2000 zu. Beginn der Methadonsubstitution (Klienten am Stichtag: N = 555*) Anzahl Vor 1992 11 1992 23 1993 36 1994 19 1995 34 1996 40 1997 53 1998 91 1999 101 2000 147 Gesamt 555 * Definition: Beginn der Substitutionsbehandlung auch in einer anderen Ambulanz oder Arztpraxis möglich. Jedoch darf keine zwischenzeitliche Unterbrechung von länger als 3 Monaten stattgefunden haben. Am 31.12.2000 befanden sich 392, d.h. circa 70% der 555 Klienten mit einer Verweildauer von bis zu 4 Jahren in der methadongestützten Drogenhilfe der Frankfurter Ambulanzen. 163 oder ca. 30% wiesen eine Verweildauer von 5 bis 10 Jahren auf.
  3. Altersstruktur Altersstruktur (Klienten am Stichtag: N = 555) Männer 354 Frauen 201 Gesamt 555 < 20 J. 1 1 21 - 25 20 21 41 26 - 30 49 42 91 31 - 35 112 58 170 36 - 40 76 43 119 41 - 45 63 20 83 46 - 50 29 9 38 > 50 J. 5 7 12 Das Durchschnittsalter der in den Substitutionsambulanzen behandelten Klienten betrug im Jahr 2000 35,6 Jahre, im Jahr 1999 34,4 Jahre und im Jahr 1998 34,0 Jahre. Das Durchschnittsalter der in Frankfurt am Main im Jahr 2000 registrierten Drogenabhängigen lag bei 31,5 Jahren und das Durchschnittsalter der Drogentoten im Jahr 2000 lag bei 34,1 Jahren.
  4. Opiatabhängigkeit Beginn der Opiatabhängigkeit (Klienten am Stichtag: N = 555) Männer 354 Frauen 201 Gesamt 555 > 10 Jahre 250 143 393 5 bis 10 Jahre 82 44 126 < 5 Jahre 22 14 36 Von den 555 Klienten der Substitutionsambulanzen waren 393 Personen oder 71 % länger als 10 Jahre, 126 Personen oder 23 % 5 -10 Jahre und 36 Personen bis zu 5 Jahre opiatabhängig.
  5. Gesundheitsstatus Gesundheitsstatus: Dauerdiagnosen (Klienten bezogen auf das Jahr 2000: N = 525) Männer Frauen Gesamt HIV - Infektion 63 52 115 Davon in Behandlung 32 31 63 AIDS - Vollbild 28 28 56 Davon in Behandlung 23 22 45 HBV - Infektion 187 111 298 Davon in Behandlung 12 14 26 Chronische HCV - Infektion 277 165 442 Davon in Behandlung 13 16 29 Tuberkulose 4 3 7 Davon in Behandlung 3 2 5 Psychiatrische Komorbidität 79 52 131 Davon in Behandlung 69 46 115 Die Zahlen zum gesundheitlichen Status der Klienten der Substitutionsambulanzen (Mehrfachnennungen möglich) machen deutlich, dass viele der Klienten eine gesundheitliche Mehrfachbelastung haben. Medizinische Behandlungen (Klienten bezogen auf das Jahr 2000: N = 525) Männer Frauen Gesamt Hausärztliche Versorgung durch Einrichtung 579 319 898 Fachärztliche Mit-Behandlung bei psychiatrischer Komorbidität 92 49 141 Über die .normalen' ärztlichen Tätigkeiten im Rahmen der Methadonbehandlung hinaus war es - wie die Tabelle zeigt - erforderlich, zusätzliche hausärztliche bzw. fachärztliche Maßnahmen durchzuführen (Mehrfachbehandlungen bei Patienten). Einweisung in stationäre Behandlungen (Klienten bezogen auf Jahr 2000: N = 525) Personen Maßnahmen Stationäre medizinische Behandlung 69 163 Davon regulär beendet 58 65 Stationäre fraktionierte Entgiftung 102 158 Davon regulär beendet 74 79 Stationäre Entgiftung mit Abstinenzziel 34 60 Davon regulär beendet 19 20 Stationäre psychiatrische Behandlung oder Abklärung 10 32 Davon regulär beendet 9 9 Darüber hinaus war eine Vielzahl von stationären Behandlungen erforderlich, die zu einem großen Teil regulär beendet werden konnte. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil dieser medizinischen Behandlungen bei diesem Klientel ohne Substitution nicht hätte durchgeführt werden können. (Geschlechtsspezifische Daten wurden nicht erhoben.)
  6. Wohnen Status Wohnen (Klienten am Stichtag: N = 573) Personen Keine Angaben 7 Herkunftsfamilie 33 mit Familie / Partner/Partnerin 56 Eigener Wohnraum 273 Betreutes Wohnen 78 Provisor. Wohnsitz: bei Bekannten 14 Provisor. Wohnsitz: Notunterkunft 78 Provisor. Wohnsitz: Hotel / Pension 2 Provisor. Wohnsitz: bei Angehörigen 4 Längerfrist. Unterbr. Klinik / Psychiatrie 4 Justizvollzugsanstalt 3 Obdachlos 14 Sonstige Wohnsituation 7 Im Rahmen der psychosozialen Betreuung konnten für 440 Klienten oder 76 % "reguläre" Wohnverhältnisse (hier sind die Daten zusammengefasst von: Herkunftsfamilie, Familie, eigener Wohnraum, betreutes Wohnen) geschaffen bzw. erhalten werden. (Geschlechtsspezifische Daten wurden nicht erhoben.) Für 96 Klienten oder 17 % konnten .provisorische' Wohnverhältnisse (bei Bekannten, Notunterkunft, Hotel, Angehörige) geschaffen bzw. erhalten werden. Lediglich bei einem geringen Teil der Klienten (14 oder ca. 3 % waren obdachlos) konnte noch kein akzeptables Wohnverhältnis ermöglicht werden. Hier muss aber hervorgehoben werden, dass 60 Klienten im Jahr 2000 als Obdachlose in die Substitution aufgenommen wurden, so dass für 46 Klienten eine Verbesserung ihrer Wohnsituation erreicht werden konnte.
  7. Beschäftigung Status Arbeit (Klienten am Stichtag: N = 520) Personen Keine Angaben 0 Schule / Studium 3 Berufsausbildung 7 Arbeiter 41 Facharbeiter 6 Angestellte / Beamte 7 Selbständig / Freiberufler 1 Mithelfende Familienangehörige 2 Hausfrau/-mann 12 Rentner 9 Qualifizierungsmaßnahme / Umschulung 10 Arbeitsprojekt 68 Gelegenheitsarbeiter / Aushilfe 26 Erwerbslos / arbeitslos 140 Längerfristig arbeitsunfähig 57 Sonstige 131 Wie sich aus der oben dargestellten Übersicht ergibt, stellt die Beschäftigungssituation der in den Ambulanzen betreuten Klienten nach wie vor ein großes Problem dar. Die Mehrfachproblemlage dieser Klientel, bestehend aus schwerer gesundheitlicher und sozialer Beeinträchtigung, mangelnder schulischer und beruflicher Qualifika-tionen etc., stellt das größte Hindernis für eine Rückkehr in ein geregeltes Arbeitsleben dar.
  8. Erfolge 8.1 Haltequote Unter Punkt 2. wurde die Verweildauer der Klienten in der methadongestützten Drogenhilfe dargestellt. Berücksichtigt man, dass diese Klientel mit einer Vielzahl von Behandlungsabbrüchen belastet ist, ist es als Erfolg zu bewerten, dass mit dem Angebot der methadongestützten Drogenhilfe eine hohe Haltequote erreicht wird. 8.2 HIV / AIDS Im Jahr 2000 wurden 161 Patienten (157 Patienten im Jahr 1999 und 159 Patienten im Jahr 1998) mit der Diagnose HIV/AIDS substituiert. Diese Zahlen belegen, dass der Anteil der Menschen mit HIV/AIDS in den Substitutionsambulanzen stabil geblieben ist. 8.3 Take-home-Regelungen Im Jahr 2000 gab es für 167 Klienten (gegenüber 166 Klienten in 1999 und 162 im Jahr 1998) eine sogenannte "Take-home-Regelung" (Mitnahmeregelung für mehrere Tage). Sie setzt voraus, dass die Substituierten über 6 Monate keinen Beigebrauch haben und ihnen zur Motivierung ihres weiteren Entwicklungsprozesses diese Erleichterung zugestanden werden kann. Die "Take-home-Regelung" ist eine wichtige Voraussetzung zur Teilnahme an einem geregelten Erwerbsleben. Rd. 27 % der Klienten haben eine ausreichende Stabilisierung und damit die Voraussetzungen für die "Take-home-Regelung" erreicht, was als Erfolg des Frankfurter Methadonprogramms gewertet wird. 8.4 Abstinenz Im Jahr 2000 haben 80 Substituierte der Ambulanzen (gegenüber 59 in 1999 und 56 in 1998) das Methadonprogramm "clean" beendet. Von diesen 80 Personen haben 39 durch "Ausschleichen" (Herunterdosieren) und 41 über eine stationäre Entwöhnung das Abstinenzziel erreicht. Somit haben im Jahr 2000 etwa 15% der Teilnehmer das Methadonprogramm in den Ambulanzen mit dem Ergebnis "Abstinenz" beendet. Im Jahr 1999 waren es etwa 10 %.
  9. Abbruch/Beendigungen 9.1 Todesfälle Im Jahr 2000 erlagen 10 Klienten (gegenüber 20 in 1999) ihren Suchtfolgeerkrankungen. Darüber hinaus verstarb - wie auch im Jahr 1999 - 1 Klient infolge einer Drogen- intoxikation. 9.2 Inhaftierung Im Jahr 2000 mussten 56 Klienten (gegenüber 51 in 1999) das Methadonprogramm infolge von Inhaftierungen verlassen. 9.3 Abbruch Klient Im Jahr 2000 haben 68 Klienten (gegenüber 67 im Jahr 1999) ihre Teilnahme am Methadonprogramm durch Abbruch beendet. 9.4 Abbruch Substitutionskommission Im Jahr 2000 wurden 20 Klienten von der Substitutionskommission aus der Substitution ausgeschlossen. Nach Angaben der Substitutionskommission erfolgen die Ausschlüsse aus unterschiedlichen Gründen.
  10. Regelung für Klienten, die aus der Substitution ausgeschlossen wurden Ein Verfahren zum Umgang mit den ausgeschlossenen Klienten zur Verhinderung einer weiteren Verelendung ist von den beteiligten Fachämtern inzwischen vereinbart worden.
  11. Neue Regelungen für die Substitution Mit der
  12. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung sind u.a. die Vorschriften über das Verschreiben von Substitutionsmitteln ergänzt und präzisiert worden. Sie ist weitgehend am
  13. Juli 2001 in Kraft getreten. Als Substitutionsmittel ist neben Methadon, Levomethadon, Codein und Dihydrocodein auch Buprenorphin zugelassen. Buprenorphin ist eine halbsynthetische Substanz mit morphinartiger Wirkung, ein sog. Opioid. Die Substanz ist 1968 erstmals beschrieben worden. Sie ist seit 1980 unter dem Handelsnamen Temgesic in Deutschland zur Behandlung starker Schmerzen und seit Februar 2000 unter dem Handelsnamen Subutex auch zur Substitution Opiatabhängiger zugelassen. Die Auswahl des zur Anwendung kommenden Substitutionsmittels ist in die Entscheidungskompetenz der Ärzte gestellt. Die Regelungen zur "take-home-Verschreibung" wurden geändert, indem eine Verschreibung nun vom bisherigen Erfolg der Behandlung abhängig gemacht wird. Die Ärzte sind verpflichtet, wichtige Kriterien zu prüfen, z.B. ob der Patient Stoffe konsumiert, die ihn zusammen mit der Einnahme des Substitutionsmittels gefährden. Außerdem dürfen Substitutionsmittel für die Einnahme zu Hause nur noch in Einzeldosen und in kindergesicherter Verpackung abgegeben werden. Folgende wesentliche Änderungen treten erst ab
  14. Juli 2002 in Kraft: Substitutionsmittel darf nur der Arzt verschreiben, der Mindestanforderungen an eine suchttherapeutische Qualifikation erfüllt, die von den Ärztekammern nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft festgelegt werden. In Bezug auf die bisher erworbenen Qualifikationen wird von einer Übergangsregelung ausgegangen. Die sog. Konsiliariusregelung besagt, dass Ärzte, die maximal drei Substitutionspatienten behandeln, die o.g. Zusatzqualifikation nicht nachweisen müssen, wenn sie Beginn und Verlauf der Behandlung mit einem suchttherapeutisch qualifizierten Konsiliar abstimmen. Ab
  15. Juli 2002 ist die Verschreibung von Substitutionsmitteln mit einer Meldepflicht des Arztes an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verbunden, das für die Länder als vom Bund entliehenes Organ ein Register mit Daten über das Verschreiben von Substitutionsmitteln (Substitutionsregister) führt. Die Vorschriften über Unterrichtungen und Auskünfte aus dem Register treten am
  16. Januar 2003 in Kraft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Mai 2000NRNR 1037Dokumentation der Methadonsubstitution in Frankfurt am MainSTVV-Antrag · CDU
  2. 18. Dezember 2000BB 981Dokumentation der Methadonsubstitution in Frankfurt am MainMagistratsbericht
  3. 28. Juni 2001AA 48Was passiert mit Drogenabhängigen, die wegen hohen Beikonsums aus dem Methadon-Programm ausgeschlossen werden?STVV-Anfrage · SPD
  4. 6. August 2001BB 607Dokumentation der Methadonsubstitution in Frankfurt am MainMagistratsbericht
  5. 24. August 2001BB 711Was passiert mit Drogenabhängigen, die wegen hohen Beikonsums aus dem Methadon-Programm ausgeschlossen werden?Magistratsbericht
  6. 7. Juni 2002Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 108 Wochen
    BB 604a) Was passiert mit Drogenabhängigen, die wegen hohen Beikonsums aus dem Methadon-Programm ausgeschlossen werden? b) Dokumentation der Methadonsubstitution in Frankfurt am Main
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 1
Sitzung 13 · 13.08.2002
TO II, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 604 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 15 · 16.08.2002
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 604 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Gesundheitsausschusses
Sitzung 13 · 19.08.2002
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 604 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

OBR 4
Sitzung 13 · 20.08.2002
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 604 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
Ablehnung:
PDS
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 3
Sitzung 13 · 22.08.2002
TO II, TOP 14
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 604 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 14 · 19.09.2002
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 604 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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