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Dokumentation der Methadonsubstitution in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.08.2001, B 607

Betreff:

Dokumentation der Methadonsubstitution in Frankfurt am Main

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 24.08.2000, § 6559 - NR 1037 CDU, B 981/00 -

BERICHT

  1. Anzahl der Substituierten in den Jahren 1996 - 1999* (Stand jeweils der 31.12.) Jahr 1996 1997 1998 1999 Ambulanzen 519 565 622 606 Niedergelassene Ärzt/-innen 284 314 325 378 Gesamt 803 879 947 984 Es gibt in Frankfurt am Main 10 Substitutionsambulanzen, die an folgenden Standorten von den genannten Trägern (in Klammern) betrieben werden: Drogenhilfezentrum (Jugendberatung und Jugendhilfe e.V.) Bleichstraße 20 60313 Frankfurt am Main FriedA (Gesundheitsamt/Integrative Drogenhilfe e.V.) Friedberger Anlage 24 60316 Frankfurt am Main Ambulanz für Ausstiegshilfen (Stadtgesundheitsamt) Braubachstraße 14-16 60311 Frankfurt am Main Café Fix (Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e.V.) Moselstraße 47 60329 Frankfurt am Main Drogennotdienst (Jugendberatung und Jugendhilfe e.V.) Elbestraße 38 60329 Frankfurt am Main Eastside (Malteser Werke) Schielestraße 26 60314 Frankfurt am Main Drogenberatung am Merianplatz (Jugendberatung und Jugendhilfe e.V.) Musikantenweg 39 60316 Frankfurt am Main * Die Zahlen für das Jahr 2000 liegen noch nicht vor, da es Probleme bei der Einführung der neuen Dokumentationssoftware "Horizont" gegeben hat. Drogenberatung Sachsenhausen (Jugendberatung und Jugendhilfe e.V.) Wallstraße 25 60594 Frankfurt am Main Frauenberatungsstelle (Frankfurter Verein für Soziale Heimstätten) Obermainstraße 30 60314 Frankfurt am Main Eschenbachhaus (Jugendberatung und Jugendhilfe e.V./Malteser Werke) Eschenbachstraße 29 60596 Frankfurt am Main
  2. Verweildauer Die Datenlage in den Substitutionsambulanzen (hier das Problem mit .missing data') lässt zur Verweildauer nur Angaben zu N= 498 Personen (und nicht 606) zu. Beginn der Methadonsubstitution (Klient/-innen am Stichtag N = 498 * Anzahl vor 1992 8 1992 13 1993 28 1994 37 1995 38 1996 69 1997 89 1998 138 1999 78 Gesamt 498 *) Definition: Beginn der Substitutionsbehandlung auch in einer anderen Ambulanz oder Arztpraxis möglich - jedoch keine zwischenzeitliche Unterbrechung von länger als 3 Monaten Am 31.12.1999 befanden sich 374, d.h. circa 75% der 498 Klient/-innen mit einer Verweildauer von bis zu 4 Jahren in der Methadongestützten Drogenhilfe der Frankfurter Ambulanzen. 124 Klienten oder ca. 25% wiesen eine Verweildauer von bis zu 9 Jahren auf.
  3. Erfolgs-, Rückfall- und Abbruchquote Abhängig von den wesentlichen Merkmalen der mit dem Behandlungsangebot erreichten Klientengruppen (z.B. gesundheitlicher Status, soziale Integration, Dauer der Drogenabhängigkeit, etc.) gibt es unterschiedliche Ziele der Substitution. Als Indikatoren für den Erfolg von Substitutionsbehandlungen - aber auch anderen Hilfeangeboten - sind hier anzuführen: - Erreichen von Suchtmittelabstinenz - Haltequote - Senkung der Sterberate - Reduzierung von Risikoverhalten hinsichtlich Infektionen und Suchtfolgeerkrankungen - Reduzierung riskanter Konsummuster und Applikationsformen - Reduzierung von Beschaffungskriminalität - Minderung der Kontakthäufigkeit mit drogenkonsumierenden und kriminellen Milieus/Minderung der Bindung an die Drogenszene - Erhöhung der Compliance (Bereitschaft eines Klienten zur Mitarbeit bei diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen) - Anbindung an Hilfeeinrichtungen und Herstellung bzw. Festigung von soziotherapeutischen Kontakten - Soziale Stabilisierung hinsichtlich Wohnsituation und Lebensunterhalt - Reduzierung bzw. Beendigung des Konsums von Suchtmitteln - Schrittweise Integration in Erwerbstätigkeit bzw. Erhaltung der Erwerbsfähigkeit/Erwerbstätigkeit - Förderung bzw. Stabilisierung eines integrativen familiären und sozialen Umfeldes. Die hier aufgeführten Behandlungsziele sind abhängig von der Ausgangssituation der mit der Substitution erreichten Klientengruppe jeweils spezifisch zu formulieren. Einrichtungen der Krisen- und Überlebenshilfe mit szenenahen Substitutionsange-boten (wie z. B. die medizinischen Ambulanzen der Krisenzentren Moselstraße und Elbestraße ) betreuen ihre Klientel mit anderen Behandlungszielen als stärker integrations- und rehabilitationsorientierte Substitutionsambulanzen (wie z.B. die Ambulanz für Ausstiegshilfen im Stadtgesundheitsamt oder die Substitutions-behandlung in der Jugend- und Drogenberatung am Merianplatz). In Ermangelung eines angemessenen Dokumentations- und Evaluationssystems für die Drogenhilfe können aus den bisher vorliegenden Daten nur relative und vorläufige Indikatoren für Behandlungsziele und Behandlungserfolge gewonnen werden. INDEX INDEX INDEX 3.1 Erfolge INDEX 3.1.1 Haltequote Unter Punkt 2. wurde die Verweildauer der Klient/-innen in der Methadongestützten Drogenhilfe dargestellt. Berücksichtigt man, dass diese Klientel mit einer Vielzahl von Behandlungsabbrüchen belastet ist, ist es als Erfolg zu bewerten, dass mit dem Angebot der Methadongestützten Drogenhilfe eine hohe Haltequote erreicht wird. 3.1.2 HIV/AIDS Im Jahr 1999 wurden 157 von 603 Patient/-innen gegenüber 159 im Jahr 1998 mit der Diagnose HIV/AIDS substituiert. Diese Zahlen belegen, dass der Anteil der Menschen mit HIV/AIDS in Substitutionsambulanzen stabil gehalten werden konnte. 3.1.3 Take-home-Regelungen Im Jahr 1999 gab es für 166 Klient/-innen der Ambulanzen gegenüber 162 im Jahr 1998 eine sogenannte "Take-home-Regelung" (Mitnahmeregelung für mehrere Tage). Sie setzt voraus, dass die Substituierten über 6 Monate keinen Beigebrauch haben und ihnen zur Motivierung ihres weiteren Entwicklungsprozesses diese Erleichterung zugestanden werden konnte. Die "Take-home-Regelung" ist eine wichtige Voraussetzung zur Teilnahme an einem geregelten Erwerbsleben. Die Tatsache, dass ca. 27 % der Klient/-innen eine ausreichende Stabilisierung und damit die Voraussetzungen für die "Take-home-Regelung" erreicht haben, stellt einen Erfolg des Frankfurter Methadonprogramms dar. 3.1.4 Abstinenz INDEX Im Jahr 1999 haben 59 der 606 Substituierten der Ambulanzen das Methadonprogramm "clean" beendet, im Jahr 1998 waren es 56 Personen. Von diesen 59 (56) Personen haben 25 (27) durch "Ausschleichen" (Herunterdosieren) und 34 (29) über eine stationäre Entwöhnung das Abstinenzziel erreicht. Somit haben etwa 10% der Teilnehmer/-innen das Methadonprogramm in den Ambulanzen mit dem Ergebnis Abstinenz durchlaufen. 3.2 Rückfall/Abbruch/Beendigungen 3.2.1 Rückfall Als Indikator für den Verlauf einer Methadongestützten Behandlung kann der Begriff "Rückfall" nicht herangezogen werden (siehe 3.). 3.2.2 Todesfälle Im Jahr 1999 erlagen 20 Klient/-innen ihren Suchtfolgeerkrankungen. Sie konnten aufgrund der Tatsache, dass sie am Methadonprogramm teilnahmen, unter humanitären Bedingungen in ihrer Krankheit und im Sterben begleitet werden. An dieser Stelle soll auf die Bedeutung der hospizähnlichen Einrichtung "Eschenbachhaus" hingewiesen werden, in der 6 Personen im Jahr 1999 gepflegt und bis zu ihrem Tod begleitet werden konnten. Darüber hinaus verstarb 1 Klient infolge einer Drogenintoxikation. 3.2.3 Inhaftierung Im Jahr 1999 mussten 51 Klient/-innen das Methadonprogramm infolge von Inhaftierungen verlassen gegenüber 45 in 1998. 41 von diesen 51 Personen, d.h. ca. 80%, wurden in den szenenahen Substitutionsambulanzen in der Moselstraße, Elbestraße und Schielestraße behandelt. Die derzeit verfügbaren statistischen Daten lassen keine Antwort auf die Frage nach dem Zeitpunkt der Delikte (vor oder während der Substitutionsbehandlung) oder der Art der Delikte (z. B. wiederholtes Schwarzfahren oder Raub) zu. 3.2.4 Abbruch Klient Im Jahr 1999 haben 67 Klient/-innen gegenüber 62 im Jahr 1998 ihre Teilnahme am Methadonprogramm abgebrochen. INDEX
  4. Entwicklung des Beigebrauchs Verlässliche Aussagen über die Entwicklung des Beigebrauchs sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich.
    • Die Kassenärztliche Vereinigung vergütet 4 bis 6 Urinanalysen im Quartal. Systematische und qualifizierte Untersuchungen des Beigebrauchs über Urinkontrollen in wöchentlichen Abständen bei allen Teilnehmer/innen an der Substitution werden von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht vergütet.
    • Das den Frankfurter Substitutionsambulanzen zur Verfügung stehende Dokumentations- und Auswertungssystem ist aufgrund seiner unzureichenden EDV-Softwareausstattung noch immer auf das Führen von Strichlisten angewiesen, die die notwendige Zusammenführung von Daten nicht zulässt.
    • Der Beikonsum muss im Zusammenhang mit der jeweils individuellen Lebenssituation der Klienten und den sich hieraus ergebenden unterschiedlichen Behandlungszielen gesehen und verstanden werden. Hierzu ist die Entwicklung eines geeigneten Dokumentations- und Evaluationssystems erforderlich. Dies ist notwendig, um diese jeweils individuellen Prozesse zu dokumentieren, die Einzeldaten zusammenzuführen und damit den Entwicklungsprozess beurteilen zu können. Diese Sichtweise wird in ähnlicher Form auch vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in § 7 (4) der AUB (Allgemeine Untersuchungs- und Behandlungsmethoden)-Richtlinien geteilt. Dort wird ausgeführt: " Bei Nebenkonsum ist . .eine sorgfältige individuelle Risikoabwägung zwischen Fortführung und Beendigung der Substitution vorzunehmen." Diese Richtlinien sind Grundlagen in der Arbeit der Substitutionsambulanzen. Mit der für das Jahr 2001 geplanten Umsetzung, Weiterentwicklung und Pflege des Frankfurter Dokumentations- und Evaluationsprogramms - unterstützt durch die Einführung des DV-Systems .Horizont' - kann in Zukunft bei entsprechender wissenschaftlicher Unterstützung eine qualifizierte Erhebung und Auswertung des Beigebrauchs im Kontext der unterschiedlichen Problemlagen und Behandlungsziele durchgeführt und die entsprechenden Ergebnisse in Berichtsform vorgelegt werden. Aufgrund der aktuellen Diskussion über den Ausschluss von Substituierten aus der Methadonbehandlung und der Notwendigkeit einer sachlichen Bewertung dieser Situation hat das Drogenreferat einen Kurzfragebogen an die 10 Frankfurter Methadonambulanzen versandt und diesen ausgewertet. Die Auswertung bezieht sich auf die Zeit vom 1.1.2000- 20.10.
    • A)Ausgeschlossen: 44 Personen INDEX Bis zum Stichtag 20.10.2000 wurden 44 von 606 Personen aus der Substitution ausgeschlossen. 36 dieser 44 Personen, ca. 82 %, wurden in den Ambulanzen der Moselstrasse, Elbestrasse, Schielestrasse und Obermainstrasse medizinisch und sozial betreut. Nach Einschätzung der dort arbeitenden Mitarbeiter betraf der Ausschluss im Wesentlichen gerade solche Personen, die von einem szenenahen Lebensstil geprägt waren und im besonderem Maße einer medizinischen und sozialarbeiterischen Betreuung und Behandlung bedürfen.
    • B)Beginn der Opiatabhängigkeit INDEX Bei diesen 44 Personen lag der Beginn ihrer Opiatabhängigkeit in 31 Fällen mehr als 10 Jahre ( in Einzelfällen bis zu 20 Jahren), in 11 Fällen bei 5-10 Jahren und in 2 Fällen bei bis zu 5 Jahren zurück.
    • C)Beginn der Methadonsubstitution INDEX 21 Personen waren 5-10 Jahre, 23 Personen bis zu 5 Jahren in Substitution.
    • D)Gesundheitsstatus Festgestellt wurde: § bei 35INDEX Personen HCV (Hepatitis
    • C)§ bei 10INDEX Personen HBV (Hepatitis
    • B)§ bei 8 Personen HIV/AIDS § bei 20 Personen eine psychiatrische Komorbidität (Begleiterkrankung).INDEX Hier waren Mehrfachnennungen möglich, da einzelne Klient/-innen mehr als einen Krankheitsbefund gleichzeitig haben.
    • E)Status Wohnen: INDEX § 24INDEX Personen lebten in Einrichtungen des "Betreuten WohnensINDEX " § 5INDEX Personen lebten bei Bekannten § 3 Personen lebten in ihrer HerkunftsfamilieINDEX § 9 Personen verfügten über eigenen WohnraumINDEX § 3 Personen lebten in einer Übernachtungseinrichtung.INDEX INDEX INDEX
    • F)Status Arbeiten: INDEX § 5 Personen waren in Arbeitsprojekten (stundenweise) tätig § 19 Personen waren als langfristig arbeitsunfähig eingestuft § 17INDEX Personen waren arbeitslos § 3 Personen verrichteten Gelegenheitsarbeiten. INDEX INDEX
    • G)Beigebrauch Die Substitutionskommission teilt den Ambulanzen keine Ausschlussgründe mit. Nach Auskunft der Ambulanzen hatten aber alle ausgeschlossenen Klienten Beikonsum. INDEX INDEX
    • H)Empfehlung der multiprofessionellen Teams der Methadonambulanzen Auf die Frage " Wird eine Fortsetzung der Substitutionstherapie empfohlen? ", sieht die Antwortverteilung wie folgt aus: INDEX § bei 43 Personen - Ja § bei 1 Person - Nein. INDEX INDEX Als Gründe für die Fortsetzung der Substitutionstherapie wurde angegeben: § bei 24 Personen Fortsetzung der medizinischen Behandlungen § bei 33 Personen Erhaltung der Wohnsituation § bei 8 Personen Erhaltung der Beschäftigung § bei 40 Personen Erhaltung der Distanz zur Drogenszene § bei 43 Personen Erhaltung des soziotherapeutischen Kontaktes § bei 21 Personen Behandlung der psychiatrischen Komorbidität. (Mehrfachnennungen waren möglich)
  5. Anzahl der Ambulanzen, Trägervereine und beteiligten niedergelassenen Ärzte In Frankfurt am Main findet die Substitution in 10 Ambulanzen (siehe 1) und bei 22 niedergelassenen Ärzten statt. INDEX
  6. Qualifikation und Fortbildung der an den Methadonprogrammen beteiligten Drogenhilfeeinrichtungen und Ärzten Es war aufgrund der hohen Anforderungen an das betreuende medizinische und sozialarbeiterische Personal notwendig, gezielte Weiterqualifizierungsmaßnahmen zu besonderen Schwerpunkten durchzuführen. Diese waren im Einzelnen: - psychiatrische Komorbidität (Begleiterkrankung), 2 ganztägige Veranstaltungen - Behandlung der Kokainabhängigkeit - motivierende Gesprächsführung; eine 2-tägige und eine 4-tägige Veranstaltung. Im Anschluss an die Veranstaltungen zur .motivierenden Gesprächsführung' wurden Intervisionsgruppen für die Bereiche .niedrigschwellige Drogenhilfe' und .Methadongestützte Drogenhilfe' gebildet, um einen Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Anwendung dieser neuen Methode der psycho-sozialen Betreuung zu organisieren. Die Fortbildung der Ärzte ist über die regelmäßig stattfindende Arbeitsgruppe zur Methadonsubstitution bei der Kassenärztlichen Vereinigung und die regelmäßig tagende Arbeitsgruppe der Ärzte aus den Substitutionsambulanzen organisiert. Auch die Landesärztekammer bietet entsprechende Fortbildungsveranstaltungen an. Darüber hinaus werden von den Trägervereinen regelmäßige Fortbildungs-maßnahmen angeboten und durchgeführt.
  7. Änderungen der für die Methadonvergabe grundlegenden Richtlinien und deren Auswirkungen in der Praxis Seit dem 1.7.1999 sind die AUB-Richtlinien (Allgemeine Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) gültig. Sie haben die sogenannten NUB-Richtlinien (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) abgelöst (siehe dazu Bericht des Magistrats, B 398, vom
  8. Juni 2000). Die AUB-Richtlinien sehen u.a. eine Indikationsüberprüfung vor, über deren Ergebnisse für die Frankfurter Substitutionsambulanzen unter Punkt 4 berichtet wird. Darüber hinaus ermöglichen die AUB-Richtlinien nunmehr die schnelle Aufnahme von Klienten/innen in die Methadon-Substitution per "Eilantrag" (z.B. nach Krankenhausaufenthalt oder nach Haftentlassung). Dies ist inzwischen gängige Praxis. Mit der seit dem 1.7.2001 rechtswirksamen
  9. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (15.BtMÄndV) wurde die Einrichtung eines Substitutionsregisters verfügt, das ab Mitte 2002 beim Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte geführt werden soll, um Mehrfachverschreibungen von Methadon zu vermeiden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Mai 2000NRNR 1037Dokumentation der Methadonsubstitution in Frankfurt am MainSTVV-Antrag · CDU
  2. 18. Dezember 2000BB 981Dokumentation der Methadonsubstitution in Frankfurt am MainMagistratsbericht
  3. 6. August 2001Sie sind hier
    BB 607Dokumentation der Methadonsubstitution in Frankfurt am Main
    Magistratsbericht
  4. 7. Juni 2002Antwort des Magistrats · nach 108 WochenBB 604a) Was passiert mit Drogenabhängigen, die wegen hohen Beikonsums aus dem Methadon-Programm ausgeschlossen werden? b) Dokumentation der Methadonsubstitution in Frankfurt am MainMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 4
Sitzung 3 · 21.08.2001
TO II, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 607 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 4 · 11.09.2001
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 607 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 4 · 20.09.2001
TO II, TOP 14
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 607 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 4 · 21.09.2001
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 607 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 5 · 25.10.2001
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 607 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX- ARL (= Zurückweisung)

Gesundheitsausschusses
Sitzung 5 · 29.10.2001
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 607 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAG
Sonstige:
FDP (Kenntnis)REP (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) REP (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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