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Was passiert mit Drogenabhängigen, die wegen hohen Beikonsums aus dem Methadon-Programm ausgeschlossen werden?

Vorlagentyp: B
49 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.08.2001, B 711

Betreff:

Was passiert mit Drogenabhängigen, die wegen hohen Beikonsums aus dem Methadon-Programm ausgeschlossen werden?

Vorgang:

A 48 SPD

Seit dem

  1. Juli 1999 sind die AUB-Richtlinien (Allgemeine Untersuchungs- und Be.handlungsmethoden) gültig. Sie haben die sogenannten NUB-Richtlinien (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) abgelöst. Neben den Vorgaben dieser Richtlinien sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) zu beachten. Sie sind Grundlage jeder Entscheidung über die Genehmigung zur Substitution.

" Präambel:

Das alleinige Auswechseln des Opiats durch ein Substitutionsmittel stellt keine geeignete Behandlungsmethode dar und ist von der Leistungspflicht der Gesetz.lichen Krankenversicherung (GKV) nicht umfaßt.

Oberstes Ziel der Behandlung ist die Suchtmittelfreiheit. Ist dieses Ziel nicht unmittelbar und zeitnah erreichbar, so ist im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes, das erforderliche begleitende psychiatrische und/oder psychotherapeutische Behandlungs- und psychosoziale Betreuungsmaßnahmen mit einbezieht, eine Substitution zulässig. .

§ 8 Abbruchkriterien

Unter folgenden Sachverhalten ist die Substitution zu beenden:

  1. Gleichzeitige Substitution durch einen anderen Arzt, sofern die Mehrfachsubstitution nicht nach § 7 (3) einvernehmlich eingestellt wird.
  2. Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Substitutionsmittels.
  3. Ausweitung oder Verfestigung des Gebrauchs von Suchtstoffen neben der Substitution.
  4. Dauerhafte Nicht-Teilnahme des Substituierten an begleitenden Therapie.maßnahmen. "

Die AUB-Richtlinien sehen u. a. eine Indikationsüberprüfung vor. Diese erfolgt durch die Substitutionskommission, eine Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der Ärzte und Mitarbeiter von Praxen, Ambulanzen, der Drogenhilfeeinrichtungen sowie ein Vertreter des Stadtgesundheitsamtes angehören.

Im Laufe der Jahre 2000 und 2001 wurden ca. 40 Patienten durch die Substitutions.kommission von der Substitution ausgeschlossen. Insoweit wird auf den Bericht des Magistrats B 607 vom 6. August 2001 verwiesen.

Für den Ausschluss von Patienten durch die Substitutionskommission lagen unter.schiedliche Gründe vor. Nicht bestimmungsgemäße Verwendung (z. B. Handel, d.h. Weiterverkauf des Substitutionsmittels) und Nicht-Teilnahme an einer Begleittherapie waren die Hauptgründe für die Beendigung der Substitution, während verfestigter Beigebrauch eher ein zusätzliches Kriterium darstellte. Ausschließlich geringer oder sinkender Beigebrauch führt nicht automatisch zur Entlassung. Erst bei langfristigem Fehlen jeglicher Motivation zur stationären Entgiftung vom Beikonsum oder bei höchstdosiertem steigenden Beigebrauch und fehlender psychosozialer Begleit.therapie erfolgt ein Ausschluß. Vor diesem Ausschluß erhält der behandelnde Arzt Auflagen, wie z. B. die Vorlage eines Behandlungskonzepts, um damit sowohl dem Patienten als auch dem Behandler die Möglichkeit zu geben, eine negative Entschei.dung der Substitutionskommission abzuwenden.

Nach einem Ausschluß aus der Behandlung besteht jedoch bei Erfüllung der Bedin.gungen, z. B. entsprechender Motivationsänderung, die Möglichkeit der Neuauf.nahme.

In der Zwischenzeit sind 10 der ausgeschlossenen Patienten durch Neuanträge wieder in die Substitutionsbehandlung aufgenommen worden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juni 2001AA 48Was passiert mit Drogenabhängigen, die wegen hohen Beikonsums aus dem Methadon-Programm ausgeschlossen werden?STVV-Anfrage · SPD
  2. 24. August 2001Sie sind hier
    BB 711Was passiert mit Drogenabhängigen, die wegen hohen Beikonsums aus dem Methadon-Programm ausgeschlossen werden?
    Magistratsbericht
  3. 7. Juni 2002Antwort des Magistrats · nach 49 WochenBB 604a) Was passiert mit Drogenabhängigen, die wegen hohen Beikonsums aus dem Methadon-Programm ausgeschlossen werden? b) Dokumentation der Methadonsubstitution in Frankfurt am MainMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Gesundheitsausschusses
Sitzung 4 · 17.09.2001
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 711 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da Ziffer 1. und 2. der Anfrage der SPD A 48 nicht vollständig und Ziffer 3. überhaupt nicht beantwortet sind. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFAG
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
REP (Kenntnis als Zwischenbericht mit Zusatz)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, F.D.P. und FAG gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis als Zwischenbericht mit Zusatz)

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