Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter Kindertagespflegepersonen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 19.12.2011, B 514
Betreff: Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter Kindertagespflegepersonen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.09.2011, § 688 - NR 1902/10 und NR 60/11 SPD, NR 2095/10 FDP, B 258/11 - Mit der Novellierung des SGB VIII 2008 (KiföG) wurde ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gesetzlich verankert. Seitens des Bundes wird vorgeschlagen, dass von den neu zu schaffenden Plätzen 70% in Einrichtungen und 30% in Kindertagespflege entstehen sollen. Die von der Bundesregierung im Bundesdurchschnitt angenommene Versorgung von 39 % der Kinder unter drei Jahren reicht in vielen großen Städten nicht aus. In der aktuellen Kindertagesentwicklungsplanung für Frankfurt am Main geht der Magistrat davon aus, dass für das Jahr 2013 realistischer Weise ein Versorgungsgrad von 45% erreicht werden kann. Der Bedarf aus heutiger Sicht ist höher eingeschätzt. Dabei soll die Kindertagespflege wesentlich zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren beitragen. Hierbei geht es, wie in der institutionellen Betreuung auch, aber nicht alleine um eine quantitative Zielerreichung, sondern ebenso um eine Sicherstellung der Qualität der Angebote. An dieser Stelle wird auf die derzeitige fachliche Debatte über die Bedeutung "Frühkindlicher Bildung und Betreuung" hingewiesen, die die Notwendigkeit einer Akademisierung von erzieherischen Berufen sieht. Der Magistrat legt mit folgendem Bericht das Ergebnis intensiver Beratungen mit Vertreter/innen der Kindertagespflege vor und knüpft an den Zwischenbericht B 698 vom 19.11.2010 an. Mit Wirkung zum 01.03.2011 wurden im Vorgriff auf eine noch von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Veränderung der städtischen Geldleistung die Berechnungen der städtischen Geldleistungen für die Kindertagespflege auf der Grundlage von 4,3 Wochen/Monat angepasst. Daraus ergab sich eine Steigerung der Geldleistungen um 7,5%. - Zuvor waren auf der Grundlage der Berechnungen der Bundesregierung (Begründung zum Gesetzentwurf KiFöG v. 07.03.2008, S. 33) die monatlichen Pauschalen mit 4 Wochen/Monat kalkuliert worden. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus 12 Personen (9 Kindertagespflegepersonen, 3 Mitarbeiterinnen des Stadtschulamtes), priorisierte in gegenseitigem Einvernehmen drei Schwerpunktthemen:
- Degressive Berechnung der Geldleistungen
- Gleichrangigkeit zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen, Aufnahmepraxis
- Berechnung der Vor- und Nachbereitungszeiten
- Degressive Berechnung der Geldleistungen Ein wesentlicher Grundsatz in der Struktur der Geldleistungen für Frankfurter Tagespflegepersonen ist die sogenannte degressive Berechnung ab einer Betreuung von mehr als 4 gleichzeitig anwesenden Kindern. Das Instrument der degressiven Berechnung ab dem
- Kind begründet der Magistrat wie folgt: - Die Betreuungsleistung, die in der Höhe der Geldleistung zum Tragen kommt, steigert sich nicht additiv von Kind zu Kind. Der Zeitaufwand im Betreuungsumfang bleibt der gleiche, ob nur ein Kind oder ob fünf Kinder betreut werden. - Es sind die unterschiedlichen Ausbildungsgrundlagen in der Kindertagesbetreuung zu beachten. Eine Vollqualifizierung zur Kindertagespflegeperson ist nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts nach 160 Unterrichtsstunden sowie der bestandenen Abschlussprüfung abgeschlossen. Es ist ein Qualifizierungskurs, der einem Berufsabschluss einer/eines Erzieherin/Erziehers, die/der 5 Jahre für den Abschluss benötigt, nicht gleich zu setzen ist. Das Gesamteinkommen einer Tagespflegeperson muss sich im Abstand zum Einkommen einer Erzieherin/eines Erziehers deutlich abheben. Deshalb ist auch das Gesamteinkommen, das eine Tagespflegeperson durch die Kindertagespflege erzielt, am Ende zu betrachten und zu bewerten. Die komplexen Berechnungsmodalitäten dazu sind der Transparenz wegen dargestellt. - In der Ausgestaltung der degressiven Berechnung wurde darauf geachtet, dass mit der Steigerung der Anzahl der betreuten Kinder auch eine Steigerung des Gesamteinkommens für die Tagespflegeperson erreicht wird. Darüber hinaus werden in der Berechnung die Anzahl der Kinder, die Betreuungsdauer und die tägliche Anwesenheit zugrunde gelegt. Erst wenn die überwiegende Anwesenheit der 4 - 5 gleichzeitig betreuten Kinder mehr als 60% ist, wird die Berechnung degressiv ausgestaltet. Im Vertretungsfall (kurzzeitige Krankheits- und Ferienvertretung für eine andere Tagespflegeperson) wird auch bei einer Anwesenheit von 4 und 5 Kindern die 100%ige Geldleistung gezahlt. - In der degressiven Berechnung bleibt der Anteil für das 1. bis
- Kind nicht bei 100% der Geldleistung, sondern wird für alle Kinder abgeflacht. Die Summe der Einkünfte, die eine Tagespflegeperson in Kindertagespflege erzielt, ist ausschlaggebend (s.o.) und ist nicht unterschiedlich auf das einzelne Kind zu beziehen. Im Sinn der Gleichbehandlung und Gleichrangigkeit der Kinder kann es keine Unterscheidung geben, für ein erstes Kind mehr und ein fünftes Kind weniger Geld zu erhalten. Aus Sicht des Magistrates ist an diesem Grundsatz festzuhalten. Der Magistrat beabsichtigt, der Stadtverordnetenversammlung Veränderungen der Höhe der degressiven Berechnung der städtischen Geldleistungen zur Beschlussfassung vorzulegen. In Frankfurt am Main gibt es derzeit: 433 Kindertagespflegepersonen 196 davon haben ein Zertifikat zur "Qualifizierten Tagespflegeperson" (160 Std.) 411 Kindertagespflegepersonen betreuen 1 - 3 Kinder. 22 Kindertagespflegepersonen betreuen 4 - 5 Kinder. Aktuell werden 812 (658 unter dreijährige) Kinder in der Betreuungsform Kindertagespflege betreut. In der Mehrheit der Fälle wird die Tagespflege als selbständige Tätigkeit im Haushalt der Tagespflegeperson ausgeübt. Der Selbständigenstatus lässt folgende Merkmale erkennen: freie Verfügung der Arbeitszeit, tägliche Präsenz für die eigenen Kinder und Familienangehörigen, Tätigkeit zuhause, Tätigkeit für mehrere Auftraggeber, Unternehmer(innen)risiko, Berechtigung zu eigener Werbung. Wichtige Konditionen des Betreuungsverhältnisses werden eigenständig mit den Eltern abgeschlossen. In der Beurteilung der Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege wird auf das Gesamtkonzept verwiesen. Die Stadt Frankfurt am Main fördert die Kindertagespflege durch laufende Geldleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII und finanziert die Förderung des Landes Hessens für Kinder unter 3 Jahren (Bambini/Knirps) in monatlichen Zahlungen vor, sodass die Tagespflegepersonen diese bereits mit der städtischen Förderung diese Zuweisung erhalten und nicht einmal jährlich nach den Zuweisungen des Landes Hessens. Hinzu kommen gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII: - Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung der Tagespflegeperson - hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson - hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung der Tagespflegeperson. Während betreuungsfreier Zeiten, Ferien - bzw. Krankheitszeiten der Tagespflegeperson, wird die Geldleistung bis zu max. 25 Werktagen bzw. 15 Werktagen fortgezahlt. Darüber hinaus bietet die Stadt Frankfurt am Main für die Tagespflegeperson sowohl die Grundqualifizierung als auch die jährliche Aufbauqualifizierung kostenfrei an sowie die laufende Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Kindertagespflege. Die monatlichen effektiven Geldleistungen für Frankfurter Tagespflegepersonen sind somit in der Struktur als auch in der Höhe ausgewogen und leistungsgerecht.
- Gleichrangigkeit zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen, Aufnahmepraxis Seit 2008 konnte die Anzahl der tätigen Tagespflegepersonen um 60% gesteigert werden. Dass zurzeit 433 Tagespflegepersonen in Frankfurt am Main, Kinder in Kindertagespflege betreuen, macht deutlich, wie attraktiv die Rahmenbedingungen für Tagespflegepersonen in Frankfurt sind aber auch welche Akzeptanz und Wertschätzung diese Betreuungsform erfährt. Um eine Gleichrangigkeit neben der institutionellen Betreuung in Kindertageseinrichtungen zu erhalten, sind geregelte Aufnahmeverfahren und Aufnahmekriterien für Kinder unter 3 Jahren von besonderer Bedeutung. Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs der abgebenden Eltern ergibt sich aus den Bestimmungen des § 24 (3) SGB VIII (Fassung vom Inkrafttreten bis
- Juli 2013) sowohl für die institutionelle Betreuung in Kitas als auch in Kindertagespflege. Die Eltern haben für ihr Kind unter 3 Jahren einen Betreuungsanspruch entsprechend ihrer täglichen Arbeitszeit. Zuzüglich der Wegezeiten zur Kinderbetreuung und Zeiten für eine angemessene Übergabe des Kindes an die zu betreuende Person wird ein großzügiger Betreuungsumfang gewährt. Aus diesem Grund ist für eine Gewährung der Kostenübernahme die Stadt Frankfurt am Main als öffentlicher Träger der Jugendhilfe aufgefordert, die gesetzlich vorgesehene Prüfung des Bedarfs formal über die Bescheinigung einer Berufstätigkeit und ihres Stundenumfangs oder anderer Bedarfsgründe in der Kindertagespflege zu prüfen. Die abgebenden Eltern schließen mit der Stadt Frankfurt und der Tagespflegeperson eine Betreuungsvereinbarung ab. Die Entscheidung über den zeitlichen Betreuungsumfang in einer Kindertageseinrichtung erfolgt zwischen Eltern und Einrichtungsleiterin. Diese Regelung obliegt der Verantwortung des jeweiligen Trägers, da die Eltern mit der Einrichtung und nicht mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger einen Vertrag abschließen. Das Prüfverfahren in der Kindertagespflege dient der ordnungsgemäßen formalen Abwicklung der öffentlich geförderten Kindertagespflege - in keiner Weise ist eine Ungleichbehandlung damit intendiert.
- Berechnung der Vor- und Nachbereitungszeiten Um die Qualität in der Kindertagespflege zu sichern, werden Vor- und Nachbereitungszeiten verbindlich geregelt und werden im finanzierten Betreuungsumfang berücksichtigt. Tagespflegepersonen in Frankfurt am Main bekommen neben der Betreuungszeit die zusätzlich aufzuwendende Zeit (Verwaltungstätigkeiten, Haushaltstätigkeiten und pädagogische Aufgaben) in einem festgelegten Umfang vergütet. Das sind je nach Betreuungsmodul: - Bis zu 4 Stunden wöchentlich, wenn die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson mit Mittagessen stattfindet. - Bis zu 2 Stunden wöchentlich, wenn die Betreuung im Haushalt der Eltern stattfindet bzw. an Randzeiten ohne Mittagessen. Die Arbeitsgruppe hat die aufgezeigten Schwerpunktthemen ausführlich beraten. Es wurde engagiert, zuweilen auch in kritischen Auseinandersetzungen um die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege in Frankfurt am Main gerungen. Nach Haltung des Magistrats haben Tagespflegepersonen und Erzieher/innen ihren jeweils eigenen und wichtigen Platz im Ausbau von Betreuungsangeboten. Kindertagespflege soll keinesfalls ausschließlich auf die Randzeitenbetreuung gerichtet sein, sondern eine verlässliche Alternative für Eltern sein. Nicht zu vergessen ist aber, dass gerade die unterschiedlichen flexiblen Betreuungszeiten der Kindertagespflege eine hohe Qualität im bedarfsgerechten Ausbau und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf darstellt, die in den institutionellen Betreuungseinrichtungen so nicht leistbar sind. Die Stadt Frankfurt am Main braucht die Angebote in Kitas und in Kindertagespflege sowohl in der Qualität als auch im geplanten quantitativen Ausbau.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2010NRNR 1902Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenSTVV-Antrag · SPD
- 19. November 2010BB 698Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenMagistratsbericht
- 24. November 2010NRNR 2095Bezahlungsmodus von Tagespflegepersonen verbessernSTVV-Antrag · FDP
- 27. Mai 2011BB 258Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenMagistratsbericht
- 10. August 2011NRNR 60Tagesmütter fair behandeln: Die Wahlfreiheit der Eltern zwischen den Betreuungsmodellen gewährleistenSTVV-Antrag · SPD
- 19. Dezember 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 79 WochenBB 514Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)