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Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter Kindertagespflegepersonen

Vorlagentyp: NRSPD
79 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

der Frankfurter Kindertagespflegepersonen Mit Beschluss der Magistratsvorlage M 257/07 hat die Stadt Frankfurt eine Neuplanung der Kindertagespflege angeschoben, die zu einem Ausbau der stadtweiten Angebote führen sollte. Dieser Ausbau ist umso dringender erforderlich, je mehr die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren steigt. Die Möglichkeit, eine Tagesmutter in Anspruch nehmen zu können, stellt kann für Eltern eine Alternative zu einem Krippenplatz darstellen. Mit dem Beschluss vom Januar 2008 haben sich auch die Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen verändert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert 1. zu überprüfen, ob die degressive Bezahlung für diejenigen Tagespflegepersonen, die mehr als drei Tageskinder betreuen, in Frankfurt zu einem niedrigeren Stundenlohn führt als im Umland und diesen gegebenenfalls anzugleichen, 2. die Entgeltleistungen für Kindertagespflege monatlich im Voraus zu zahlen, damit die Tagespflegepersonen die entstehenden Kosten (für Verpflegung, Förderung der etc.) nicht vorfinanzieren müssen. 3. sich dafür einzusetzen, dass eine berufsbegleitende Ausbildung -mit Anerkennung der erworbenen Praxiskenntnisse durch ihre Tätigkeit als Tagespflegepersonen- ermöglicht wird. Begründung: zu 1.: Die degressive Bezahlung von Tagespflegepersonen, die vier oder fünf Tageskinder gleichzeitig betreuen, führt dazu, dass diese nicht kostendeckend wirtschaften können. Die degressive Bezahlung betrifft nicht nur das vierte oder fünfte Tageskind, sondern wird bei der Bezahlung von allen vier oder fünf Tageskindern angewendet. Somit erhalten Tagespflegepersonen, die mehr als drei Tageskinder betreuen, keinen Stundensatz von 5,50 Euro, obwohl dies der Stundensatz ist, den der Bundesverband für Kindertagespflege als leistungsgerecht einstuft und an welchem sich die Stadt Frankfurt sich laut Magistratsvorlage M 179 orientiert. Tagespflegepersonen, die fünf Tageskinder betreuen, erhalten, je nach angebotenen bzw. nachgefragten Betreuungsstunden einen Stundenlohn von 3,27 bis 3,72 Euro je Tageskind. Die hessische Landesförderung (Bambini / Knirps) ist hierin bereits inkludiert (maximal bis 1.000,00 Euro monatlich). Üblicherweise wird in Hessen die Landesförderung zusätzlich zum kommunalen Entgelt ausgezahlt. Die degressive Bezahlung führt dazu, dass Tagespflegepersonen Kindern aus benachbarten Kommunen den Vorzug geben, weil sie hierfür ein höheres Entgelt gezahlt bekommen. Bis inklusive Januar 2010 wurden die Entgeltleistungen zu Beginn eines jeden Monats an die Frankfurter Tagespflegepersonen ausgezahlt. Seit der Umstellung auf Zahlung im Nachhinein haben viele Tagespflegepersonen erhebliche Probleme mit der Vorfinanzierung sämtlicher Ausgaben, die mit der Pflege, Betreuung und Förderung ihrer Tageskinder im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Zudem wurde durch verschiedene Frankfurter Tagespflegepersonen bereits mehrfach moniert, dass die Zahlungen nicht zum Monatsende des Betreuungsmonats auf ihrem Konto eingegangen sind, sondern erst zum Monatsanfang des Folgemonats (teilweise bis zu einer Woche später). Für Langzeitarbeitslose wurde in Zusammenarbeit mit der VHS Frankfurt/Main und der Berta-Jourdan-Schule ein Programm geschaffen, welches diesen ermöglicht eine Ausbildung zum/zur "Erzieher/in" zu absolvieren. Der Beruf der Tagespflegeperson darf keine Sackgasse sein. Auch hier muss die Möglichkeit geschaffen werden, einen staatlichen Abschluss im pädagogischen Bereich zu erlangen.

Inhalt

Antrag vom 16.06.2010, NR 1902

Betreff: Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter Kindertagespflegepersonen Mit Beschluss der Magistratsvorlage M 257/07 hat die Stadt Frankfurt eine Neuplanung der Kindertagespflege angeschoben, die zu einem Ausbau der stadtweiten Angebote führen sollte. Dieser Ausbau ist umso dringender erforderlich, je mehr die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren steigt. Die Möglichkeit, eine Tagesmutter in Anspruch nehmen zu können, stellt kann für Eltern eine Alternative zu einem Krippenplatz darstellen. Mit dem Beschluss vom Januar 2008 haben sich auch die Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen verändert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert 1. zu überprüfen, ob die degressive Bezahlung für diejenigen Tagespflegepersonen, die mehr als drei Tageskinder betreuen, in Frankfurt zu einem niedrigeren Stundenlohn führt als im Umland und diesen gegebenenfalls anzugleichen, 2. die Entgeltleistungen für Kindertagespflege monatlich im Voraus zu zahlen, damit die Tagespflegepersonen die entstehenden Kosten (für Verpflegung, Förderung der etc.) nicht vorfinanzieren müssen. 3. sich dafür einzusetzen, dass eine berufsbegleitende Ausbildung -mit Anerkennung der erworbenen Praxiskenntnisse durch ihre Tätigkeit als Tagespflegepersonen- ermöglicht wird.

Begründung: zu 1.: Die degressive Bezahlung von Tagespflegepersonen, die vier oder fünf Tageskinder gleichzeitig betreuen, führt dazu, dass diese nicht kostendeckend wirtschaften können. Die degressive Bezahlung betrifft nicht nur das vierte oder fünfte Tageskind, sondern wird bei der Bezahlung von allen vier oder fünf Tageskindern angewendet. Somit erhalten Tagespflegepersonen, die mehr als drei Tageskinder betreuen, keinen Stundensatz von 5,50 Euro, obwohl dies der Stundensatz ist, den der Bundesverband für Kindertagespflege als leistungsgerecht einstuft und an welchem sich die Stadt Frankfurt sich laut Magistratsvorlage M 179 orientiert. Tagespflegepersonen, die fünf Tageskinder betreuen, erhalten, je nach angebotenen bzw. nachgefragten Betreuungsstunden einen Stundenlohn von 3,27 bis 3,72 Euro je Tageskind. Die hessische Landesförderung (Bambini / Knirps) ist hierin bereits inkludiert (maximal bis 1.000,00 Euro monatlich). Üblicherweise wird in Hessen die Landesförderung zusätzlich zum kommunalen Entgelt ausgezahlt. Die degressive Bezahlung führt dazu, dass Tagespflegepersonen Kindern aus benachbarten Kommunen den Vorzug geben, weil sie hierfür ein höheres Entgelt gezahlt bekommen. Bis inklusive Januar 2010 wurden die Entgeltleistungen zu Beginn eines jeden Monats an die Frankfurter Tagespflegepersonen ausgezahlt. Seit der Umstellung auf Zahlung im Nachhinein haben viele Tagespflegepersonen erhebliche Probleme mit der Vorfinanzierung sämtlicher Ausgaben, die mit der Pflege, Betreuung und Förderung ihrer Tageskinder im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Zudem wurde durch verschiedene Frankfurter Tagespflegepersonen bereits mehrfach moniert, dass die Zahlungen nicht zum Monatsende des Betreuungsmonats auf ihrem Konto eingegangen sind, sondern erst zum Monatsanfang des Folgemonats (teilweise bis zu einer Woche später). Für Langzeitarbeitslose wurde in Zusammenarbeit mit der VHS Frankfurt/Main und der Berta-Jourdan-Schule ein Programm geschaffen, welches diesen ermöglicht eine Ausbildung zum/zur "Erzieher/in" zu absolvieren. Der Beruf der Tagespflegeperson darf keine Sackgasse sein. Auch hier muss die Möglichkeit geschaffen werden, einen staatlichen Abschluss im pädagogischen Bereich zu erlangen. Bericht des Magistrats vom 19.11.2010, B 698 Bericht des Magistrats vom 27.05.2011, B 258 Bericht des Magistrats vom 19.12.2011, B 514 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV

Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 23.06.2010

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2010Sie sind hier
    NRNR 1902Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter Kindertagespflegepersonen
    STVV-Antrag · SPD
  2. 19. November 2010BB 698Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenMagistratsbericht
  3. 27. Mai 2011BB 258Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenMagistratsbericht
  4. 19. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 79 WochenBB 514Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 48 · 16.08.2010
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage NR 1902 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 43 · 23.08.2010
TO I, TOP 5
Beraten
Die Vorlage NR 1902 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass auch über die Kosten berichtet wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 43 · 26.08.2010
TO I, TOP 7
Beraten
Die Vorlage NR 1902 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass auch über die Kosten berichtet wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 02.09.2010
TO II, TOP 9
Beraten
Die Vorlage NR 1902 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass auch über die Kosten berichtet wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 31 · 06.09.2010
TO I, TOP 1
Beraten
Die Vorlage NR 1902 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 8595,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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