Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter Kindertagespflegepersonen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
der Frankfurter Kindertagespflegepersonen Mit Beschluss der Magistratsvorlage M 257/07 hat die Stadt Frankfurt eine Neuplanung der Kindertagespflege angeschoben, die zu einem Ausbau der stadtweiten Angebote führen sollte. Dieser Ausbau ist umso dringender erforderlich, je mehr die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren steigt. Die Möglichkeit, eine Tagesmutter in Anspruch nehmen zu können, stellt kann für Eltern eine Alternative zu einem Krippenplatz darstellen. Mit dem Beschluss vom Januar 2008 haben sich auch die Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen verändert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert 1. zu überprüfen, ob die degressive Bezahlung für diejenigen Tagespflegepersonen, die mehr als drei Tageskinder betreuen, in Frankfurt zu einem niedrigeren Stundenlohn führt als im Umland und diesen gegebenenfalls anzugleichen, 2. die Entgeltleistungen für Kindertagespflege monatlich im Voraus zu zahlen, damit die Tagespflegepersonen die entstehenden Kosten (für Verpflegung, Förderung der etc.) nicht vorfinanzieren müssen. 3. sich dafür einzusetzen, dass eine berufsbegleitende Ausbildung -mit Anerkennung der erworbenen Praxiskenntnisse durch ihre Tätigkeit als Tagespflegepersonen- ermöglicht wird. Begründung: zu 1.: Die degressive Bezahlung von Tagespflegepersonen, die vier oder fünf Tageskinder gleichzeitig betreuen, führt dazu, dass diese nicht kostendeckend wirtschaften können. Die degressive Bezahlung betrifft nicht nur das vierte oder fünfte Tageskind, sondern wird bei der Bezahlung von allen vier oder fünf Tageskindern angewendet. Somit erhalten Tagespflegepersonen, die mehr als drei Tageskinder betreuen, keinen Stundensatz von 5,50 Euro, obwohl dies der Stundensatz ist, den der Bundesverband für Kindertagespflege als leistungsgerecht einstuft und an welchem sich die Stadt Frankfurt sich laut Magistratsvorlage M 179 orientiert. Tagespflegepersonen, die fünf Tageskinder betreuen, erhalten, je nach angebotenen bzw. nachgefragten Betreuungsstunden einen Stundenlohn von 3,27 bis 3,72 Euro je Tageskind. Die hessische Landesförderung (Bambini / Knirps) ist hierin bereits inkludiert (maximal bis 1.000,00 Euro monatlich). Üblicherweise wird in Hessen die Landesförderung zusätzlich zum kommunalen Entgelt ausgezahlt. Die degressive Bezahlung führt dazu, dass Tagespflegepersonen Kindern aus benachbarten Kommunen den Vorzug geben, weil sie hierfür ein höheres Entgelt gezahlt bekommen. Bis inklusive Januar 2010 wurden die Entgeltleistungen zu Beginn eines jeden Monats an die Frankfurter Tagespflegepersonen ausgezahlt. Seit der Umstellung auf Zahlung im Nachhinein haben viele Tagespflegepersonen erhebliche Probleme mit der Vorfinanzierung sämtlicher Ausgaben, die mit der Pflege, Betreuung und Förderung ihrer Tageskinder im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Zudem wurde durch verschiedene Frankfurter Tagespflegepersonen bereits mehrfach moniert, dass die Zahlungen nicht zum Monatsende des Betreuungsmonats auf ihrem Konto eingegangen sind, sondern erst zum Monatsanfang des Folgemonats (teilweise bis zu einer Woche später). Für Langzeitarbeitslose wurde in Zusammenarbeit mit der VHS Frankfurt/Main und der Berta-Jourdan-Schule ein Programm geschaffen, welches diesen ermöglicht eine Ausbildung zum/zur "Erzieher/in" zu absolvieren. Der Beruf der Tagespflegeperson darf keine Sackgasse sein. Auch hier muss die Möglichkeit geschaffen werden, einen staatlichen Abschluss im pädagogischen Bereich zu erlangen.
Inhalt
Antrag vom 16.06.2010, NR 1902
Betreff: Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter Kindertagespflegepersonen Mit Beschluss der Magistratsvorlage M 257/07 hat die Stadt Frankfurt eine Neuplanung der Kindertagespflege angeschoben, die zu einem Ausbau der stadtweiten Angebote führen sollte. Dieser Ausbau ist umso dringender erforderlich, je mehr die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren steigt. Die Möglichkeit, eine Tagesmutter in Anspruch nehmen zu können, stellt kann für Eltern eine Alternative zu einem Krippenplatz darstellen. Mit dem Beschluss vom Januar 2008 haben sich auch die Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen verändert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert 1. zu überprüfen, ob die degressive Bezahlung für diejenigen Tagespflegepersonen, die mehr als drei Tageskinder betreuen, in Frankfurt zu einem niedrigeren Stundenlohn führt als im Umland und diesen gegebenenfalls anzugleichen, 2. die Entgeltleistungen für Kindertagespflege monatlich im Voraus zu zahlen, damit die Tagespflegepersonen die entstehenden Kosten (für Verpflegung, Förderung der etc.) nicht vorfinanzieren müssen. 3. sich dafür einzusetzen, dass eine berufsbegleitende Ausbildung -mit Anerkennung der erworbenen Praxiskenntnisse durch ihre Tätigkeit als Tagespflegepersonen- ermöglicht wird.
Begründung: zu 1.: Die degressive Bezahlung von Tagespflegepersonen, die vier oder fünf Tageskinder gleichzeitig betreuen, führt dazu, dass diese nicht kostendeckend wirtschaften können. Die degressive Bezahlung betrifft nicht nur das vierte oder fünfte Tageskind, sondern wird bei der Bezahlung von allen vier oder fünf Tageskindern angewendet. Somit erhalten Tagespflegepersonen, die mehr als drei Tageskinder betreuen, keinen Stundensatz von 5,50 Euro, obwohl dies der Stundensatz ist, den der Bundesverband für Kindertagespflege als leistungsgerecht einstuft und an welchem sich die Stadt Frankfurt sich laut Magistratsvorlage M 179 orientiert. Tagespflegepersonen, die fünf Tageskinder betreuen, erhalten, je nach angebotenen bzw. nachgefragten Betreuungsstunden einen Stundenlohn von 3,27 bis 3,72 Euro je Tageskind. Die hessische Landesförderung (Bambini / Knirps) ist hierin bereits inkludiert (maximal bis 1.000,00 Euro monatlich). Üblicherweise wird in Hessen die Landesförderung zusätzlich zum kommunalen Entgelt ausgezahlt. Die degressive Bezahlung führt dazu, dass Tagespflegepersonen Kindern aus benachbarten Kommunen den Vorzug geben, weil sie hierfür ein höheres Entgelt gezahlt bekommen. Bis inklusive Januar 2010 wurden die Entgeltleistungen zu Beginn eines jeden Monats an die Frankfurter Tagespflegepersonen ausgezahlt. Seit der Umstellung auf Zahlung im Nachhinein haben viele Tagespflegepersonen erhebliche Probleme mit der Vorfinanzierung sämtlicher Ausgaben, die mit der Pflege, Betreuung und Förderung ihrer Tageskinder im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Zudem wurde durch verschiedene Frankfurter Tagespflegepersonen bereits mehrfach moniert, dass die Zahlungen nicht zum Monatsende des Betreuungsmonats auf ihrem Konto eingegangen sind, sondern erst zum Monatsanfang des Folgemonats (teilweise bis zu einer Woche später). Für Langzeitarbeitslose wurde in Zusammenarbeit mit der VHS Frankfurt/Main und der Berta-Jourdan-Schule ein Programm geschaffen, welches diesen ermöglicht eine Ausbildung zum/zur "Erzieher/in" zu absolvieren. Der Beruf der Tagespflegeperson darf keine Sackgasse sein. Auch hier muss die Möglichkeit geschaffen werden, einen staatlichen Abschluss im pädagogischen Bereich zu erlangen. Bericht des Magistrats vom 19.11.2010, B 698 Bericht des Magistrats vom 27.05.2011, B 258 Bericht des Magistrats vom 19.12.2011, B 514 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 23.06.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2010Sie sind hierNRNR 1902Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenSTVV-Antrag · SPD
- 19. November 2010BB 698Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenMagistratsbericht
- 27. Mai 2011BB 258Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenMagistratsbericht
- 19. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 79 WochenBB 514Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.