Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter Kindertagespflegepersonen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 19.11.2010, B 698
Betreff: Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter Kindertagespflegepersonen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.09.2010, § 8595 - NR 1902 SPD - Die Rahmenbedingungen und Geldleistungen für Frankfurter Tagespflegepersonen wurden erstmals am 31.01.2008, § 3328 (M 257) und zuletzt mit dem Schwerpunkt Verbesserung der Geldleistungen am 10.09.2009, § 6732 (M 179) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Hintergrund waren gesetzliche Änderungen, nach denen Tagespflegepersonen Anspruch auf Beratung, fachliche Begleitung, Qualifizierung und auf Geldleistungen haben, sowie für die Betreuung von Kindern einer Erlaubnis zur Kindertagespflege bedürfen. INDEX
Die zuletzt im Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 01.01.2009 formulierte Neuregelung gibt zur Ausgestaltung der Geldleistung eine leistungsgerechte Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson vor. "Dabei sind der zeitliche Umfang der Leistung und die Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder zu berücksichtigen." (§ 23, 2a SGB VIII). Diese Erfordernisse sind in der Ausgestaltung der Geldleistungen für Frankfurter Tagespflegepersonen berücksichtigt worden. Im Einzelnen wird zu den Punkten wie folgt Stellung genommen:
Zu 1: Im Vergleich mit hessischen Städten und Gemeinden zahlt die Stadt Frankfurt am Main den Tagespflegepersonen mit einer Grund-Qualifizierung von mind. 160 Stunden und dem Bundesverbandszertifikat bei einer Betreuung von 1-3 Kindern im Alter unter 3 Jahren durchweg 42 Euro - 280 Euro/Monat mehr (Umfrage bei 13 Städten und Landkreisen auf der Grundlage einer Betreuung von 40 Wochenstunden). Einzig die Stadt Neu Isenburg zahlt für ihre insgesamt 20 Tagespflegepersonen zuzüglich zu den Geldleistungen des Landkreises Offenbach in Höhe von 3,40 EUR/Std. noch 2 EUR/Std. Damit erhält eine Tagespflegeperson aus Neu Isenburg 234 Euro mtl. mehr als eine der 400 Tagespflegepersonen aus Frankfurt am Main. Bei einer Betreuung von überwiegend 4 gleichzeitig anwesenden Kindern unter drei Jahren zahlt die Stadt Frankfurt am Main gegenüber 5 der angefragten Städte und Landkreise zwischen 14 Euro und 90 Euro im Monat weniger (bei einem Betreuungsumfang von 40 Std). - Je niedriger der Anteil der Landesförderung ist (mehr als 35 WoStd. = 250 Euro, 25-35 WoStd. = 200 Euro; 15-25 WoStd = 100 Euro; unter 15 WoStd. = keine Lafö), umso höher wird der Anteil der städtischen Geldleistung Bei einer Betreuung von überwiegend 5 gleichzeitig anwesenden Kindern unter drei Jahren zahlt die Stadt Frankfurt am Main gegenüber 6 der angefragten Städte und Landkreise zwischen 36 Euro und 132 Euro im Monat weniger. Bei einer Betreuung von Kindern über 3 Jahren zahlt die Stadt Frankfurt durchgängig zwischen 16 Euro und 360 Euro im Monat mehr. Es bleibt auch durchgängig höher bei einer gleichzeitigen Betreuung von 4 und 5 Kindern. Die Struktur der Geldleistungen für Kindertagespflege in Frankfurt am Main berücksichtigt folgende Aspekte: - In der Kalkulation der Höhe der Geldleistungen folgt die Stadt Frankfurt am Main bei vollqualifizierten Tagespflegepersonen den Berechnungen des Bundesverbands Kindertagespflege e.V., der eine leistungsgerechte Bezahlung bei einem Stundensatz von 5,50 Euro sieht. Dieser Betrag ist sowohl bei allen Zeitfenstern als auch bei der Betreuung von unter dreijährigen und über dreijährigen Kindern berücksichtigt. In der Gesamtkalkulation wurden gleichwohl die Zuweisungen des Landes Hessens, die für jedes Kind unter drei Jahren, das nach § 23 SGB VIII durch den öffentlichen Jugendhilfeträger gefördert wird, berücksichtigt. Entsprechend kompensiert die Stadt Frankfurt am Main durch erhöhte städtische Geldleistungen, wenn keine Landesförderung bzw. die monatliche Landesförderung nur 100, 200 oder 250 Euro beträgt, damit für alle Betreuungskonstellationen (Betreuung unter und über dreijähriger Kinder) in Frankfurt am Main das Stundenmittel von 5,50 Euro bei der Tagespflegeperson ankommt. - Das Abstandsgebot zu der Vergütung einer Erzieherin. Diese erhält bei Vollzeitbeschäftigung eine Eingangsvergütung in Höhe von 2.327,60 Euro brutto (S08, Stufe2). Vergleich: Eine Vollzeit-Tagespflegeperson in Frankfurt am Main mit fünf ganztägig (45-55 WoStd.) zu betreuenden Kindern unter 3 Jahren erhält 3.150,- Euro (von der Stadt) plus 1.000,- Euro Landesförderung Bambini/Knirps, abzüglich einer Betriebskostenpauschale von 1.500,- Euro, ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von max. 2.650,- Euro. Wenn die Stadt Frankfurt am Main bei gleicher Kalkulation der Geldleistungen bis zum 5. Kind linear fördern würde (Wegfall der degressiven Berechnung der Geldleistung), könnte eine Vollzeit-Tagespflegeperson mit fünf ganztägig (45-55 WoStd.) zu betreuenden Kindern unter 3 Jahren 4.250,- Euro (von der Stadt) plus 1.000,- Euro vom Land erhalten. Davon sind eine Betriebskostenpauschale von 1.500,- Euro abzuziehen, daraus ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von max. 3.750,- Euro. INDEX
Erläuterung: In den Beispielen wird von einer vollqualifizierten Tagespflegeperson mit Bundesverbandszertifikat ausgegangen, die die höhere Geldleistung der Stadt Frankfurt am Main erhält. Aktuell sind das 36% der städtisch geförderten Tagespflegepersonen. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es, dass weitgehend alle Tagespflegepersonen dieses Qualifizierungsniveau erreichen. Zu den genannten Geldleistungen werden noch die individuellen Kosten zur Unfallversicherung sowie die anteiligen Kosten zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung übernommen. Der eigene Kostenanteil ist steuerlich absetzbar. Für Kinder über 3 Jahre (bis zum Übergang in den Kindergarten, alternativ zur Hortbetreuung) gleicht die Stadt Frankfurt am Main die Landesmittel aus, die für diese Altergruppe nicht gewährt wird. - Das Abstandsgebot zu Leistungsempfängern nach dem SGB II - Für die leistungsgerechte Ausgestaltung der Geldleistungen im Sinne des § 23, 2a SGB VIII ist neben der Anzahl der Kinder auch der zeitliche Aufwand zu berücksichtigen. Die Stadt Frankfurt am Main folgt dem Gutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) vom 31.12.2006 (im Auftrag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.). Demnach ist die bislang gängige Praxis, die Zahlungen rein additiv pro Kind vorzunehmen, nicht zu rechtfertigen. Der Faktor Arbeitszeit bleibt hierbei gänzlich außer Acht. Eine Tagespflegeperson, die nur ein Kind betreut, ist die gleiche Zeit berufstätig wie die Tagespflegeperson, die mehrere Kinder betreut. Die Differenzierung der Honorierung rein nach der Kinderzahl ist im Hinblick auf die zu honorierende Förderungsleistung nach dem o.g. Gutachten nicht zeitgemäß. - Die Gleichstellung der Trias Erziehung, Bildung, Betreuung in Kindertagespflege und in Tageseinrichtungen erfordert die Förderung in Kindertagespflege eine volle Aufmerksamkeit für die betreuten Kinder, auch bei der Betreuung nur eines Kindes. Das DIJuF empfiehlt daher die Zahlung eines Sockelbetrages für das erste Kind und eine Aufstockung für jedes weitere Kind, die auch degressiv gestaltet werden kann. Mit der Umsetzung dieser Empfehlungen beabsichtigt die Stadt Frankfurt, dass keine falschen finanziellen Anreize gesetzt werden, um nur der Geldleistung wegen möglichst viele Kinder aufzunehmen. Bei max. 5 gleichzeitig betreuten Kindern zuzüglich der eigenen Kinder wird der angestrebte Charakter der Kindertagespflege, eine familiäre, überschaubare Situation für die zu betreuenden Kinder zu schaffen, zumindest gefährdet. Daher gilt es, diese Betreuungssituationen nicht auch noch durch finanzielle Anreize zu fördern. - Die Stadt Frankfurt am Main setzt im Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder sowohl auf die Kindertagespflege als auch auf die Betreuung in Einrichtungen. Ziel dafür kann nicht sein, die Kindertagespflege für Erzieherinnen und Erzieher finanziell attraktiver auszugestalten als in Kitas. Gerade unter dem akuten Fachkräftemangel könnte eine solche Entwicklung unerwünschte Folgen haben. Eine Umrechnung der monatlichen Geldleistung auf eine Stundenvergütung je Kind ist im Vergleich zu einer Erzieherin, die bis zu 23 Kinder betreut, fragwürdig. Es ist nicht erkennbar, dass die Frankfurter Tagespflegepersonen einer Betreuung von Kindern aus dem Umland den Vorzug geben. Zurzeit werden von 400 Tagespflegepersonen 686 Kinder betreut. Für rund 600 Frankfurter Kinder erhalten Frankfurter Tagespflegepersonen die städtische Geldleistung. 31 auswärtige Tagespflegepersonen betreuen 33 Kinder zu den Frankfurter Konditionen, davon ist eine Tagespflegeperson aus der Stadt Neu Isenburg. Sofern die Stadt Frankfurt am Main die Struktur der degressiven Berechnung ab einer Betreuung von überwiegend 4 Kindern verändert zu einer durchgängig linearen Berechnung, ist davon auszugehen, dass jährlich 1.039.104,- Euro mehr im Haushalt zu veranschlagen wären. In dieser Kalkulation wird davon ausgegangen, dass 20% der Tagespflegepersonen vier bzw. fünf Kinder zeitgleich betreuen und mit einem Anstieg von 5% durch den finanziellen Anreiz zu rechnen ist.
Zu 2 : Die Geldleistungen werden seit Februar 2010 erst zum Ende eines Monats ausgezahlt. Diese Änderung war erforderlich, da durch häufige Wechsel in den Betreuungszeiten bzw. Betreuungsverhältnissen bei Tagespflegepersonen die Berechnungen der Geldleistungen doppelt erfolgen mussten. Ein solcher nicht unerheblicher Mehraufwand ist für eine ordnungsgemäße und kostenbewusste Verwaltungsführung, wie Bürger diese zu Recht wünschen, dauerhaft nicht leistbar. Die Stadt Frankfurt am Main hat allerdings auch für vollqualifizierte Tagespflegepersonen seit Januar 2010 eine deutlich erhöhte Geldleistung (nach)gezahlt. Darüber hinaus sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Stadt Frankfurt am Main monatlich mit den städtischen Geldleistungen die Zuweisung des Landes an die Tagespflegepersonen auszahlt. Andernorts wird die Landesförderung bestenfalls quartalsweise an die Tagespflegepersonen weitergegeben. Die Verwaltungsverfahren um die Geldleistungen in der Kindertagespflege sind im Vergleich mit anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ausgesprochen aufwendig. Es sind jeweils monatlich individuelle Betreuungskonstellationen mit den entsprechenden Sozialversicherungsleistungen zu berechnen, die sich häufig ändern. Die Auszahlung wird 3-4 Werktage vor dem Monatsletzten angewiesen, so dass die Geldleistung in der Regel am Monatsletzten auf den Konten der Tagespflegepersonen verbucht ist. Sollte dies aus verschiedenen Gründen nicht geschehen, erfolgt eine Wertstellung zum Monatsende, so dass die Tagespflegepersonen keine Nachteile haben. Aus diesem Grund kann es zu keiner verspäteten Auszahlung von bis über einer Woche nach dem Monatsletzten kommen, wenn alle für die Bearbeitung relevanten Unterlagen vorliegen.
Zu 3: Seit 2007 wurde in Frankfurt am Main der Umfang der Grundqualifizierung von Tagespflegepersonen ständig erweitert. Seit 2009 werden alle Frankfurter Tagespflegepersonen auf dem zurzeit in der Bundesrepublik höchsten Niveau von 160 Unterrichtsstunden grundqualifiziert. Auch alle langjährigen Tagespflegepersonen hatten und haben die Möglichkeit einer Nachqualifizierung auf dieses Niveau und können mit einer Abschlussprüfung das Zertifikat des Bundesverbands Kindertagespflege e.V. erhalten. Bislang haben 116 Tagespflegepersonen aus Frankfurt am Main die Abschlussprüfung bestanden und damit diese zurzeit höchste anerkannte Qualifizierung von Tagespflegepersonen erhalten. Für eine ständige Aufbauqualifizierung hält die Stadt Frankfurt am Main ein umfangreiches Qualifizierungsangebot (160 verschiedene Kursangebote im Jahr) bei verschiedenen Bildungsträgern bereit, das von Frankfurter Tagespflegepersonen kostenfrei genutzt wird. Die Inhalte werden für die Erfordernisse der Tagespflegepersonen angepasst. Dennoch ist die Tagespflegeperson bislang kein anerkannter Beruf. Im Rahmen der Möglichkeiten wird von der Stadt Frankfurt am Main die Anerkennung der Tätigkeit als Tagespflegeperson unterstützt. Nicht nur durch die vorgenannten Qualifizierungsmöglichkeiten, sondern auch durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, um das Profil der Kindertagespflege hervorzuheben und die Leistung von Tagespflegepersonen zu verdeutlichen. Die Anerkennung der Tätigkeit als Tagespflegeperson für die Ausbildung zur Erzieherin liegt in der Zuständigkeit des hessischen Kultusministeriums und wird bislang nicht berücksichtigt. In verschiedenen Zusammenhängen, so auch im Rahmen des Pilotprojekts Kindertagespflege "Qualität und Professionalität durch Kontinuität und sichernde Rahmenbedingungen", für das Frankfurt am Main als Pilotstandort in der Zeit von 2008-2009 ausgewählt war, wird über eine Anerkennung der Tagespflegeperson als Beruf diskutiert. Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt mit den Tagespflegepersonen das gemeinsame Ziel, die Kindertagespflege als qualitative und gleichrangige Angebotsform zur Betreuung in Kitas weiterzuentwickeln.Nebenvorlage: Antrag vom 24.11.2010, NR 2095
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2010NRNR 1902Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenSTVV-Antrag · SPD
- 19. November 2010Sie sind hierBB 698Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenMagistratsbericht
- 24. November 2010NRNR 2095Bezahlungsmodus von Tagespflegepersonen verbessernSTVV-Antrag · FDP
- 27. Mai 2011BB 258Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenMagistratsbericht
- 19. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 79 WochenBB 514Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. SPD, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen CDU und GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (B 698 = Kenntnis, NR 2095 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 698 = Zurückweisung, NR 2095 = Annahme) Stv. Holtz (B 698 = Kenntnis, NR 2095 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung)