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Bezahlungsmodus von Tagespflegepersonen verbessern

Vorlagentyp: NRFDP
56 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren7 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

Tagespflegepersonen verbessern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einen Modus zu entwickeln, wie die Stadt den Frankfurter Tagespflegepersonen am Monatsanfang eine Abschlagszahlung auf die Geldleistungen zahlen kann. Die detaillierte Endabrechnung mit den entsprechenden Nach- bzw. Rückzahlungen erfolgt nach wie vor am Monatsende. Begründung: Seit Februar 2010 erfolgt die Zahlung der monatlichen Geldleistungen an die Tagespflegepersonen nicht mehr im Voraus, sondern im Nachhinein. Dadurch haben viele Tagespflegepersonen Probleme mit der Vorfinanzierung von Ausgaben für Pflege, Betreuung und Förderung der Tageskinder. Laut dem Magistratsbericht B 698/10 wurde der Zahlungsmodus umgestellt, weil aufgrund des häufigen Wechsels der Betreuungszeiten bzw. -verhältnisse die Berechnungen der Geldleistungen doppelt erfolgen mussten. Dies habe aufgrund der komplizierten Berechnung der monatlich individuellen Betreuungskonstellationen einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Dieses Argument ist grundsätzlich nachvollziehbar, da eine effiziente und kostenbewusste Verwaltung im Interesse der Steuerzahler eine absolute Notwendigkeit ist. Genauso verständlich ist aber, dass Tagespflegepersonen teilweise Probleme haben, die unterschiedlichen Ausgaben für die Tageskinder vorzufinanzieren. Daher ist es sinnvoll, wenn der Magistrat einen Modus entwickelt, wie den Tagespflegepersonen am Monatsanfang eine Abschlagszahlung überwiesen werden kann. Diese soll am Monatsende im Zuge der detaillierten Endabrechnung verrechnet werden, sodass sich entsprechende Nach- bzw. Rückzahlungen ergeben. Auf diese Weise kann einerseits ein doppelter Berechnungsaufwand vermieden werden - andererseits wird gewährleistet, dass die Tagespflegepersonen zumindest einen erheblichen Teil der ihnen zustehenden Geldleistungen bereits am Monatsanfang erhalten und nicht im bisherigen Ausmaß in Vorleistung treten müssen.

Inhalt

Antrag vom 24.11.2010, NR 2095

Betreff: Bezahlungsmodus von Tagespflegepersonen verbessern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einen Modus zu entwickeln, wie die Stadt den Frankfurter Tagespflegepersonen am Monatsanfang eine Abschlagszahlung auf die Geldleistungen zahlen kann. Die detaillierte Endabrechnung mit den entsprechenden Nach- bzw. Rückzahlungen erfolgt nach wie vor am Monatsende.

Begründung: Seit Februar 2010 erfolgt die Zahlung der monatlichen Geldleistungen an die Tagespflegepersonen nicht mehr im Voraus, sondern im Nachhinein. Dadurch haben viele Tagespflegepersonen Probleme mit der Vorfinanzierung von Ausgaben für Pflege, Betreuung und Förderung der Tageskinder. Laut dem Magistratsbericht B 698/10 wurde der Zahlungsmodus umgestellt, weil aufgrund des häufigen Wechsels der Betreuungszeiten bzw. -verhältnisse die Berechnungen der Geldleistungen doppelt erfolgen mussten. Dies habe aufgrund der komplizierten Berechnung der monatlich individuellen Betreuungskonstellationen einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Dieses Argument ist grundsätzlich nachvollziehbar, da eine effiziente und kostenbewusste Verwaltung im Interesse der Steuerzahler eine absolute Notwendigkeit ist. Genauso verständlich ist aber, dass Tagespflegepersonen teilweise Probleme haben, die unterschiedlichen Ausgaben für die Tageskinder vorzufinanzieren. Daher ist es sinnvoll, wenn der Magistrat einen Modus entwickelt, wie den Tagespflegepersonen am Monatsanfang eine Abschlagszahlung überwiesen werden kann. Diese soll am Monatsende im Zuge der detaillierten Endabrechnung verrechnet werden, sodass sich entsprechende Nach- bzw. Rückzahlungen ergeben. Auf diese Weise kann einerseits ein doppelter Berechnungsaufwand vermieden werden - andererseits wird gewährleistet, dass die Tagespflegepersonen zumindest einen erheblichen Teil der ihnen zustehenden Geldleistungen bereits am Monatsanfang erhalten und nicht im bisherigen Ausmaß in Vorleistung treten müssen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.11.2010, B 698

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. November 2010BB 698Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenMagistratsbericht
  2. 24. November 2010Sie sind hier
    NRNR 2095Bezahlungsmodus von Tagespflegepersonen verbessern
    STVV-Antrag · FDP
  3. 27. Mai 2011BB 258Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenMagistratsbericht
  4. 19. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 56 WochenBB 514Geldleistungen und Rahmenbedingungen der Frankfurter KindertagespflegepersonenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 47 · 17.01.2011
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 698 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 2095 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 47 · 20.01.2011
TO I, TOP 15
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 698 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 2095 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 34 · 07.02.2011
TO I, TOP 9
Beraten
1. Die Vorlage B 698 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 2095 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 48 · 14.02.2011
TO I, TOP 15
Beraten
1. Die Vorlage B 698 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 2095 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
FAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 48 · 17.02.2011
TO I, TOP 12
Angenommen
1. Die Vorlage B 698 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 2095 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
LinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
SPDLinkeFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
CDUGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. SPD, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen CDU und GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 52 · 22.02.2011
TO I, TOP 39
Beraten
1. Die Vorlage B 698 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 2095 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
FAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (B 698 = Kenntnis, NR 2095 = Annahme)NPD (B 698 = Kenntnis, NR 2095 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 698 = Zurückweisung, NR 2095 = Annahme)Stv. Holtz (B 698 = Kenntnis, NR 2095 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (B 698 = Kenntnis, NR 2095 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 698 = Zurückweisung, NR 2095 = Annahme) Stv. Holtz (B 698 = Kenntnis, NR 2095 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 51 · 24.02.2011
TO II, TOP 52
Beraten
1. Die Vorlage B 698 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 2095 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
FAGFreie WählerREPNPDStv. HoltzÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFAGFreie WählerREPNPDÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Stv. Holtz
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung)

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