Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung…
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Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
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Bericht des Magistrats vom 28.07.2008, B 469
Betreff:
Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2002, § 3473
- NR 405 JHA, NR 675 GRÜNE, l. B 689/07 -
Gliederung
- Allgemeines
- Entwicklung der Kinderzahlen
- Entwicklung des Angebots in Kindertageseinrichtungen 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren/ Rechtsanspruch für Kinder ab dem
- Lebensjahr ab 2013 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder/ Ganztagsentwicklung an Grundschulen 3.4 Standardisierte Öffnungs- und Betreuungsdauer in Kindertageseinrichtungen
- Ausblick: Angebotserweiterungen 2008/2009
- Allgemeines Es gehört zu den erklärten kommunalpolitischen Prioritäten des Magistrats für die XVI. Wahlperiode 2006 – 2011, Frankfurt am Main zur Familienstadt (weiter) zu entwickeln und die frühkindliche Bildung zu intensivieren und qualitativ zu verbessern. Der vorliegende Bericht schreibt die in den 90er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fort (vgl. zuletzt B 524 vom 08.12.2006). Datengrundlage sind die Kita-Bestandserhebung zum Stichtag 01.11.2007 sowie Auswertungen der Einwohnerstatistik bezüglich relevanter Altersjahrgänge zum Jahresende
- Für den Bereich der Kinder unter 3 Jahren ist die Planungsverantwortung im Oktober 2006 vom Dezernat VIII (hier: Jugend- und Sozialamt) auf das Dezernat II (hier: Stadtschulamt) übergegangen. Wie im Bericht des Magistrats vom 24.09.2007, B 689 sowie vom 08.12.2006, B 524 angekündigt, wird die laufende Berichterstattung zum Ausbau des Angebots für Kinder unter 3 Jahren (hier: letzter Bericht B 300 vom 12.06.2006) zukünftig in den jährlichen Bericht zu Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main übernommen. Damit wird eine integrierte Berichterstattung und Maßnahmenplanung für den Bereich der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen für alle Altersgruppen (0 bis 10 Jahre) ermöglicht. § Im INDEX Teil 2 wird zunächst die Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main kurz dargestellt; § INDEX Teile 3 beschreibt die Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren bis 2013, im Kindergarten- im und Hortbereich bis 2012 auf der Basis wichtiger Eckdaten; § INDEX Teil 4 gibt einen Ausblick auf die Maßnahmen zur Angebotserweiterung in den Jahren 2008 und 2009 im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergartenbereich, im Hortbereich und bei den Betreuungsangeboten an den Grundschulen. Wie in den Vorjahren wird der Bericht durch eine Reihe von Anlagen ergänzt: § Die INDEX Anlagen 1, 2 und 3 stellen auf der Ebene der 76 Grundschulbezirke und der 35 Kita- Planungsbezirke sowie der Angebote mit gesamtstädtischem Bezug (Kita- Planungsbezirk 99) Informationen zu Kinderzahlen, Plätzebestand und Versorgungsquoten in den 3 Altersgruppen bereit; § Mit INDEX Anlage 4 wird die große Zahl von Angebotsveränderungen nach Bezirken, Einrichtungen und Altersstufen dokumentiert, die zwischen den Stichtagserhebungen zum 01.11.2006 und 01.11.2007 erfolgt sind; § INDEX Anlage 5 gibt einen Überblick über die seit 2007 in Betrieb gegangenen sowie die in Bau oder Vorbereitung befindlichen Kita-Neubauvorhaben. § In der INDEX Anlage 6 befindet sich die komplette Bestandserhebung zum 1.11.
- Hier sind alle bestehenden Kindertageseinrichtungen nach Kita-Planungs- und Schulbezirken aufgeführt. Es finden sich Angaben zur Adresse der Einrichtungen, zu den jeweils betreuten Altersgruppen, zu vorhandenen und tatsächlich belegten Plätzen, zu Mädchen und Jungen in den Einrichtungen, zur Betreuungszeit und zur Auslastung.
- Entwicklung der Kinderzahlen Ein zentraler Faktor für die Kita-Entwicklungsplanung ist, dass in Frankfurt am Main entgegen dem allgemeinen Trend nun schon seit 8 Jahren steigende Kinderzahlen bei den Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt zu verzeichnen sind. Nach den Hochrechnungen ist mit einer Fortsetzung dieses Trends noch bis mindestens 2012 zu rechnen. Die Steigerung hat inzwischen das Grundschulalter erreicht. Die kleinräumliche Analyse zeigt, dass neben den Neubaugebieten hohe Zuwächse insbesondere in den innenstadtnahen, bevölkerungsreichen Stadtteilen festzustellen sind. Die Kinderzahlen im Bereich der INDEX Kinder von 0 bis unter 3 Jahren (3 Jahrgänge / 0- bis unter 3-Jährige; Geburtsjahre 2005 bis 2007) sind, wie im vergangenen Jahr prognostiziert, angestiegen. Nach starken Anstiegen in 2004 (+414 und 2005 (+654) flachte der Anstieg der Kinderzahlen 2006 (+271) und 2007 (+148) wieder ab. Absolut sind die Kinderzahlen von 19.258 im Jahr 2006 um 148 Kinder auf 19.406 im Jahr 2007 gestiegen. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung für die Jahre 2008 bis 2013 (3 Jahrgänge auf der Basis einer Mittelwertberechnung der Entwicklung 2002 bis 2007) ist eine Steigerung um durchschnittlich 219 Kinder pro Jahr zu verzeichnen. Die hochgerechneten Gesamtzahlen relativieren sich in der absoluten Höhe erfahrungsgemäß etwas durch Wanderungsbewegungen / Fluktuation (z.B. Wegzug von Familien ins Umland); der ansteigende Trend ist jedoch deutlich erkennbar. Die Kinderzahlen in den für den INDEX Kindergarten besuch im Jahr 2007/2008 relevanten Jahrgängen (3,5 Jahrgänge / 3 bis 6 jährige Kinder; Geburtsjahre 2001 bis 2004) sind ebenfalls, wie im vergangenen Jahr prognostiziert, gestiegen. Absolut sind die Kinderzahlen von 19.987 im Jahr 2006 um 595 Kinder auf 20.582 im Jahr 2007 gestiegen. Damit lag der tatsächliche Anstieg in dieser Altersgruppe sogar leicht über der Prognose aus dem Jahr
- Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2012 (3,5 Jahrgänge, Mittelwertberechnung) ergibt sich eine Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt ca. 292 Kinder pro Jahr. Berechnungsgrundlage für diesen Trend ist die Entwicklung in den vergangenen 5 Jahren (2003 bis 2007) unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen zum 31.12.2007 im Bereich der zu diesem Zeitpunkt 0- bis unter 3-Jährigen (2008 bis 2010). Die für 2008/09/10 errechneten Prognosezahlen (21.433, 22.248 bzw. 22.562 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 851, 815 bzw. 314 Kinder) wurden nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden 5 Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der Kindergartenkinder halbierten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2008 bis 2010 von jeweils 400 zusätzlichen Kindern dieser Altersgruppe ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2008 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik am Stichtag 31.12.
- Auch hier relativieren sich die hochgerechneten Gesamtzahlen erfahrungsgemäß etwas durch Wanderungsbewegungen / Fluktuation (insbesondere Wegzug von Familien ins Umland), der ansteigende Trend ist jedoch auch in dieser Altersgruppe deutlich erkennbar. Bei den Kindern im INDEX Grundschulalter (4 Jahrgänge) ist erkennbar, dass ab 2003 die Gesamtzahlen der Bezugsjahrgänge - nach einer kontinuierlichen Abnahme seit 1998 - wieder angestiegen sind, was sich bis 2012 und auch darüber hinaus fortsetzen wird. Berechnungsgrundlage für die Prognose 2008 bis 2012 ist die Zahl der zum 31.12.2007 in Frankfurt lebenden 1- bis 9-Jährigen Kinder. Auch im Bereich dieser Altersgruppe wurden die für 2008 bis 2012 errechneten Prognosezahlen (21.831, 22.223, 22.889, 23.808 bzw. 24.723 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 295, 392, 666, 919 bzw. 915 Kinder) nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden 5 Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der Kinder halbierten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2008 bis 2012 von jährlich 320 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2008 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik zum 31.12.
- Auch andere Daten und Erkenntnisse (u.a. insgesamt hoher Auslastungsgrad, kaum noch frei gemeldete Plätze und viele Anfragen bei der "Infobörse Kita-Angebote“, Einschätzungen der Kita-Leitungen zu unberücksichtigten Vormerkungen und aktuellen Versorgungsengpässe in einigen Stadtteilen) bestätigen eine weiter steigende Nachfrage und einen entsprechenden Handlungsbedarf.
- Entwicklung des Angebots in Kindertageseinrichtungen Die Stadt Frankfurt am Main hat das Platzangebot seit Beginn der 90er Jahre konsequent ausgebaut. Vor allem als Folge der seit dem Jahr 2000 wieder steigenden Kinderzahlen bedarf jedoch das Ziel, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz einzulösen und auch für die Kinder unter 3 Jahren und für die Grundschulkinder ein zahlenmäßig ausreichendes und verlässliches Angebot zu schaffen, weiterer Anstrengungen. Die folgende Tabelle zeigt, dass in den vergangenen 5 Jahren ein erheblicher Ausbau der Platzkapazität in allen Altersstufen erfolgt ist und auch im Jahr 2007 die geplanten Verbesserungen erreicht werden konnten. Wegen der stark steigenden Kinderzahlen und der Gefährdung des Rechtsanspruchs wurde für die Maßnahmenplanung ab 2004 der vorrangige Ausbau des Kindergartenangebots festgelegt. Die Erweiterung der Hortplätze wurde im Gegenzug begrenzt, allerdings durch stärkere Erweiterung schulischer Betreuungsangebote wieder ausgeglichen. Im Bereich der unter 3 jährigen Kinder konnten durch Erweiterung des Angebots in Krippen/Krabbelstuben und in alterserweiterten Gruppen in Kindergärten nicht nur die geplanten 300 zusätzlichen Plätze geschaffen werden, sondern ein Platzausbau von über 450 Plätzen erreicht werden. Entwicklung des Gesamtangebots an Kita-Plätzen 2000 - 2007 Verän-derung Verän-derung Alters-gruppe Plätze 2000 Plätze 2001 Plätze 2002 Plätze 2003 Plätze 2004 Plätze 2005 Plätze 2006 Plätze 2007 2007 zu 2006 2007 zu 2000 Unter 3- Jährige 1.544 1.611 1.701 1.804 2.109 2.381 2.786 3.241 +455 +1.697 Kinder-garten 17.220 17.296 17.564 17.885 18.153 18.411 18.852 19.457 +605 +2.237 Hort 8.195 8.499 8.720 8.807 8.946 9.029 9.146 9.295 +149 +1.100 Betreuung an Schulen 1.113 1.309 1.425 1.518 1.700 1.886 2.095 2.333 +238 +1.220 Summe 28.072 28.715 29.410 30.014 30.908 31.707 32.879 34.326 INDEX +1.447 INDEX +6.254 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren / Rechtsanspruch für Kinder ab dem
- Lebensjahr ab 2013 Bei den Platzzahlen (Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen) erfolgte in den Jahren von 2000 bis 2007 ein kontinuierlicher Ausbau des Angebots um insgesamt 1.697 Plätze. Im Bericht B 300 vom 12.06.2006 wurde ein Zuwachs von ca. 300 Plätzen für das Jahr 2006 kalkuliert, tatsächlich konnten netto 405 neue Plätze geschaffen werden. Im Jahr 2007 war ebenfalls eine Erweiterung um 300 Plätze vorgesehen. Auch in diesem Jahr konnte dieses Ausbauziel mit tatsächlich 455 neuen Plätzen übertroffen werden. Damit konnte in dem beschriebenen Zeitraum der Versorgungsgrad im Bereich der Kinder unter 3 Jahren auf 17 % ausgebaut werden. Absolut standen zum 01.11.2007 insgesamt 3.241 Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen zur Verfügung. Vor allem in dieser Altersgruppe (0- bis unter 3-Jährige Kinder) wird ein nicht unerheblicher Teil der Kinder in Tagespflege betreut. Durch die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) und des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) wird diesem Teil der Kinderbetreuung ein erweiterter rechtlicher Rahmen verliehen. Bei der Planung des Gesamtangebots für diese Altersgruppe ist die Tagespflege mit zu berücksichtigen. Nach den Daten der Tagespflegebörse wird von 529 Tagespflegeverhältnissen zum Stichtag 01.11.2007 für Kinder unter 3 Jahren ausgegangen. Rechnet man diese Plätze bei Tagespflegepersonen mit ein, ergibt sich eine Gesamtzahl von 3.770 Plätzen. Mit diesem Angebot wird ein Versorgungsgrad von 19 % in Bezug auf die 3 Jahrgänge der unter 3-Jährigen erreicht. Das Versorgungsziel wird seit dem Bericht B 539 vom 08.08.2005 mit 30 % in Bezug auf 3 Jahrgänge (0- bis unter 3-Jährige) beziffert. Mit Wirkung zum 1.1.2005 sind durch das INDEX Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) erweiterte Verpflichtungen zum Platzausbau für die Tagesbetreuung von unter drei Jahre alten Kindern in das SGB VIII aufgenommen worden. Hier heißt es in § 24 Abs. 3: "Für Kinder im Alter unter drei Jahren sind mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vorzuhalten wenn 1. die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammenlebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder 2. ohne diese Leistung einem ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist . .“ Im § 24a sieht das SGB VIII eine INDEX Übergangsregelung für den Fall vor, dass diese Verpflichtung zum
- Januar 2005 nicht umgesetzt werden kann. Danach ist die Verpflichtung spätestens ab dem
- Oktober 2010 zu erfüllen. Der Magistrat geht davon aus, dass zur Einlösung dieses Anspruchs in Frankfurt am Main ein Versorgungsgrad von mindestens 30% in Bezug auf die drei Jahrgänge der unter Dreijährigen nötig ist. Bei der prognostizierten Zunahme der Kinderzahlen bedeute dies, dass 2010 für Kleinkinder unter drei Jahren mindestens 6.000 Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege zur Verfügung stehen müssen, was eine Erweiterung um insgesamt ca. 2700 Plätze in den nächsten 3 Jahren erforderlich macht. Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung die Initiative zu einem weit über die Verpflichtungen des TAG hinausgehenden Platzausbau für Kleinkinder unter drei Jahren ergriffen. Mit den Ländern wurde ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege vom vollendeten ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres vereinbart. Dieser Rechtsanspruch soll am 01.08.2013 in Kraft treten. Zur Einlösung dieses Rechtsanspruchs, der unter bestimmten Voraussetzungen auch Ansprüche auf Förderung für Kinder unter einem Jahr umfasst, hält der Bund in Übereinstimmung mit den Ländern ab 01.08.2013 die Bereitstellung von insgesamt 750.000 Betreuungsplätzen, das entspricht einem Versorgungsgrad von 35% bezogen auf die ersten drei Lebensjahre, für erforderlich. Am 30.04.2008 hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf (das Kinderförderungsgesetz – KiföG), der die beschriebenen Ziele und Maßnahmen enthält, beschlossen und ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Der als Ausbauziel benannte Versorgungsgrad von 35% gilt als bundesweiter Mittelwert. In Großstädten und Ballungsräumen wird übereinstimmend von einem deutlich höheren erforderlichen Versorgungsgrad ausgegangen. Zeitnah wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung die Platzausbauplanung zur Einlösung des Rechtsanspruchs ab 2013 einschließlich der Festlegung des hierzu angestrebten Versorgungsgrads zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Der Magistrat strebt zur Einlösung des Rechtsanspruchs für 2013 ein Versorgungsziel von 50% bezogen auf die ersten drei Jahrgänge an und beabsichtigt der mittelfristigen Finanzplanung 2009 bis 2012 für das Jahr 2009 insgesamt 900 zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren und von 2010 bis 2012 jährlich 1.100 zusätzliche Plätze zu Grunde zu legen. Diese Werte sind in der folgenden Tabellenübersicht bereits eingearbeitet. Für 2013 wurde der jährliche Wert von 2012 fortgeschrieben. INDEX Null- bis unter Dreijährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen INDEX 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008* 2009* 2010* 2011* 2012* 2013* Kinder (0-3 Jahre / 3 Jahrgänge) 18.296 17.919 18.333 18.987 19.258 19.406 19.625 19.844 20.063 20.282 20.501 20.720 Veränderungen zum Vorjahr +204 -377 +414 +654 +271 +148 +219 +219 +219 +219 +219 +219 Plätze für unter 3Jährige in Tageseinrichtungen 1.701 1.804 2.109 2.381 2.786 3.241 3.741 4.641 5.741 6.841 7.941 9.041 Veränderungen zum Vorjahr +90 +103 +305 +272 +405 +455 +500 +900 +1.100 +1.100 +1.100 +1.100 Versorgungsgrad (3 Jahrgänge) 9% 10% 12% 13% 14% 17% 19% 23% 29% 34% 39% 44% Plätze in Tagespflege** 529 579 629 729 829 929 1.029 Plätze gesamt (Tageseinrichtungen + Tagespflege) 1.701 1.804 2.109 2.381 2.786 3.770 4.320 5.270 6.470 7.670 8.870 10.070 Versorgungsgrad incl. Tagespflege 9% 10% 12% 13% 14% 19% 22% 27% 32% 38% 43% 49% 50 % von 3 Jahrgängen 9.148 8.960 9.167 9.494 9.629 9.703 9.813 9.922 10.032 10.141 10.251 10.360 rechnerisches Platzdefizit -7.447 -7.156 -7.058 -7.113 -6.843 -5.933 -5.493 -4.652 -3.562 -2.471 -1.381 -290 * = Trendverlängerung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt / Kinderzahlen auf Basis einer Mittelwertberechnung der Entwicklung 2002 bis 2007 ** für den Zeitraum vor 2007 liegen für Plätze in Tagespflege keine verlässlichen Zahlen vor 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten Seit dem Jahr 2000 erfolgt ein kontinuierlicher Ausbau des Kindergarten-Platzangebots um insgesamt 2.237 Plätze. Allein in den beiden letzten Jahren wurden über 1.000 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen (2006 +441, 2007 +605 Plätze, vgl. Anlage 4). Dem stand ein Anstieg um 700 Kinder gegenüber. So konnte der Versorgungsgrad wenigstens leicht verbessert werden. Er beträgt 2007, bezogen auf 3,5 Jahrgänge, 95%. Um der zu erwartenden weiterhin deutlichen Zunahme der Kinderzahlen gerecht zu werden und auch den Versorgungsgrad weiter zu verbessern, sind weiterhin große Anstrengungen beim Kindergarten-Platzausbau erforderlich. Dem trägt der Haushaltsplan 2008 Rechnung, der für die Jahre bis 2011 eine Platzerweitung von jährlich 500 Plätzen vorsieht. Dabei kommt es auch vorrangig darauf an, in Bezug auf den Versorgungsgrad eine größere regionale Ausgewogenheit zu erreichen. Zusätzlich zu den Angebotserweiterungen im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung werden in erheblichem Umfang zusätzliche Platzkapazitäten in den vorgesehenen Kita-Neubauten geschaffen (vgl. Anlage 5). Die unter 3.1 beschriebenen geplanten Platzerweiterungen für Kinder unter 3 Jahren verstärken das Erfordernis einer lückenlosen Anschlussbetreuung im Kindergarten zum vollendeten
- Lebensjahr der Kinder. Kann der Wechsel nicht zum
- Geburtstag erfolgen, hat dies zur Folge, dass Dreijährige in Krippen und Krabbelstuben bleiben müssen, diese Plätze also nicht mit Kleinkindern belegt werden können. INDEX Drei- bis Sechsjährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen INDEX 2003 2004 2005 2006 2007 2008* 2009* 2010* 2011** 2012** Kinder (3-6 Jahre / 3,5 Jahrgänge) 19.716 19.742 19.882 19.987 20.582 20.982 21.382 21.782 22.074 22.366 Veränderungen zum Vorjahr +268 +26 +140 +105 +595 +400 +400 +400 +292 +292 Plätze (Soll) 17.885 18.153 18.411 18.852 19.457 19.957 20.457 20.957 21.457 21.957 Veränderungen zum Vorjahr +321 +268 +258 +441 +605 +500 +500 +500 +500 +500 Versorgungsgrad (3,5 Jahrgänge) 91% 92% 93% 94% 95% 95% 96% 96% 97% 98% 95 % von 3,5 Jahrgängen 18.730 18.755 18.888 18.988 19.553 19.933 20.313 20.693 20.970 21.248 rechnerisches Platzdefizit auf 95% -845 -602 -477 -136 -96 +24 +144 +264 +487 +709 rechnerisches Platzdefizit auf 100% -1.831 -1.589 -1.471 -1.135 -1.125 -1.025 -925 -825 -617 -409 * = Hochrechnung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt / Kinderzahlen auf Basis der Jahrgänge der heute 0 bis 3 Jährigen. Die für 2008/09/10 errechneten Prognosezahlen (21.433, 22.248 und 22.562 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 851, 815 bzw. 314 Kinder) wurden insgesamt nach unten korrigiert. Die Abweichungen zwischen Hochrechnung und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich. Die tatsächlichen Zuwächse der Kindergartenkinder halbierten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2008/09/10 von 400 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2008 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik zum 31.12.2008 ** = Trendverlängerung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt / Kinderzahlen auf Basis einer Mittelwertberechnung der Entwicklung 2003 bis 2010 Die Entwicklung der Betreuungsdauer im Kindergarten Die Erweiterung der Anteile von Ganztags- und Zweidrittel- Plätzen am Gesamtangebot im Kindergartenbereich wurde bereits im Bericht vom 18.02.2000 (B 102) ausdrücklich als Ziel der Angebotsplanung benannt. Der letzte Bericht (B 524 vom 08.12.2006) beschrieb die kontinuierliche Ausweitung der Anteile von Zweidrittel- und Ganztagsplätzen und bekräftigte das Ziel einer schrittweisen Veränderung bzw. bedarfsgerechten Weiterentwicklung in enger Zusammenarbeit mit den Trägern. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000: INDEX Entwicklung der Betreuungszeiten in Kindergärten von 2000 bis 2007 Ganztags Zweidrittel Halbtags 2000 48% 20% 33% 2004 50% 25% 25% 2007 61% 22% 17% Das Ziel einer bedarfsgerechten Ausweitung des Anteils an Ganztagsplätzen wird im Grundsatz von allen Trägerbereichen unterstützt. Für die praktische Umsetzung sind im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2008 zusätzliche Ressourcen (Stellenanteile, Betriebskostenzuschüsse) kalkuliert. Mittel für erforderliche bauliche Veränderungen (insbesondere Küchen / Mittagessenversorgung) können im Rahmen des Investitionsförderprogramms für Kitas in freier Trägerschaft beantragt werden. Die Verteilung von Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätzen stellt sich bei den verschiedenen Trägerbereichen differenziert dar: INDEX Betreuungsdauer im Kindergarten nach Trägerbereichen (2007) Trägerbereich Belegte Plätze Betreuungsdauer im Kindergarten gesamt ganztags Teilzeit halbtags absolut in % absolut in % absolut in % Städtische Kitas 5.882 3.420 58% 1.277 22% 1.185 20% Evangelische Kitas 4.162 2.643 64% 899 22% 620 15% Katholische Kitas 3.519 1.775 50% 795 23% 949 27% Kitas anderer freier Träger 4.824 3.378 70% 1.100 23% 346 7% Summe: 18.387 11.216 61% 4.071 22% 3.100 17% Der Anteil der Ganztagsplätze im Kindergartenbereich beträgt bei Einrichtungen in katholischer Trägerschaft 50%, beim städtischen Träger 58%, in evangelischer Trägerschaft 64%, bis hin zu 70% bei den anderen freien Trägern. Demgegenüber ist der Anteil der Halbtagsplätze bei Einrichtungen in katholischer Trägerschaft am höchsten (27%) und bei den anderen freien Trägern am geringsten (7%). 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder In den letzten 7 Jahren hat ein erheblicher Ausbau des Platzangebots stattgefunden, weil bei den Grundschulkindern die Nachfrage nach Plätzen stetig gestiegen ist. Zwischen 2000 und 2007 wurden 1.100 zusätzliche Hortplätze geschaffen und eine Gesamtzahl von nahezu 9.300 Plätzen erreicht. Parallel dazu wurde das Betreuungsangebot an den Grundschulen ausgebaut und weiterentwickelt: hier stehen zum Stichtag
- November 2007 insgesamt 2.333 Plätze für Schulkinder in der Über-Mittag-Betreuung zur Verfügung. 405 Plätze davon sind mittlerweile solche in der "Erweiterten Betreuung“. Dieses Angebot wurde inzwischen in seinen Rahmenbedingungen weitgehend denen der Horte gleichgestellt, so bei den Elternentgelten und den Öffnungszeiten (bis 15 oder 17 Uhr; während der Schulferien). Konzeptionell ist eine enge Abstimmung und Kooperation mit der Schule (wie z.B. Ganztagsangeboten, Schulprofil etc.) vorgesehen. Der Versorgungsgrad bezogen auf die 6 bis 10 Jährigen (4 Jahrgänge) hatte im Schuljahr 2003/2004 die Marke von 50% erreicht, im Schuljahr 2005/2006 lag sie bei 51% und im Schuljahr 2006/2007 bei 53%. Mit Vorlage der aktuellen Zahlen wird für 2007 zum ersten Mal eine rechnerische Bereinigung dieses Wertes um den Anteil von Hortplätzen vorgenommen, die von älteren Kindern (11 bis 12 Jährige), die weiterführende Schulen besuchen, belegt sind (2007: 800 Plätze). Damit ergibt sich am 01.11.2007 ein Versorgungsgrad von 50% (8.495 Hortplätze und 2.333 Plätze in schulischen Betreuungsangeboten, ergibt gesamt 10.828 Plätze). Als Begründung für die weiter steigende Nachfrage nach Betreuungsangeboten für Grundschüler kann u.a. angeführt werden, dass durch die Erweiterung der täglichen Betreuungsdauer im Kindergarten (Verlagerung von Halbtags- auf Zweidrittel- und Ganztagsbetreuung) viele Familien mit ihrer Berufstätigkeit und sonstiger Lebensplanung auf Entlastung durch ein Kita-Angebot eingestellt sind und beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule auf eine Fortsetzung des Betreuungsangebots im vergleichbaren zeitlichen Rahmen angewiesen sind. Hinzu kommt, dass Eltern die Förderung ihrer Kinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten sehr schätzen. Ebenfalls ist erkennbar, dass ab 2003 die Schülerzahlen nach einer kontinuierlichen Abnahme seit 1998 vor allem im Grundschulbereich wieder angestiegen sind, was sich 2007 nochmals fortgesetzt hat. Die Planung für den Hortbereich beruht auf dem gesetzlichen Auftrag, dass u.a. für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsdeckendes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten ist (§ 24 II SGB VIII – KJHG). Allerdings besteht für schulpflichtige Kinder bisher weder nach dem SGB VIII noch nach hessischem Landesrecht (Hessisches Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch – HKJGB; Hessisches Schulgesetz) ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Hortplatz oder einen schulischen Betreuungsplatz. Für die Planung von Hortangeboten sind strukturelle und inhaltliche Veränderungen in den Grundschulen von großer Relevanz. Dies gilt zum einen für die Einführung der verlässlichen Halbtags-Grundschule, zum zweiten für den Ausbau von Betreuungsangeboten (Frühbetreuung, Über-Mittag- und erweiterte Betreuungen) an Grundschulen durch den Schulträger und zum dritten für die Entwicklung von Nachmittagsangeboten bzw. hin zu ganztägig arbeitenden Schulen in Rahmen der Richtlinie des Landes Hessen "Ganztagsprogramm nach Maß“. Die Stadt Frankfurt am Main hat ab Anfang 2008 die Vormittags-Parallelangebote für Kinder im Grundschulalter beendet und die Hortöffnung in allen Schulbezirken auf die Zeit nach Unterrichtsende (11.30 Uhr; in den Ferien weiterhin ganztägig) verlagert. Damit wird der Absicht Rechnung getragen, dass die Schule zumindest am Vormittag der Ort der Bildung und Betreuung INDEX für alle ihre Kinder ist (vgl. M 7 vom 18.01.2008, Beschluss der StVV § 3685 vom 18.03.2008) und damit auch für alle Kinder, nicht nur für Hortkinder, ein verlässlicher Zeitrahmen gewährleistet ist. Bei der Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung im Hortbereich sind andere, institutionell gesicherte Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebote für Schulkinder zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Über-Mittag- und erweiterte Betreuungsangebote an Grundschulen in Verantwortung des Schulträgers sowie für ganztägig arbeitende Schulen (Grundschulen und Sekundarstufe), aber auch – besonders für Schulkinder ab 10 Jahren – Einrichtungen und Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit (u.a. Kinderhäuser und die sog. "Teenie-Projekte“). Der vorgesehene Ausbau der Angebote im Hortbereich (jährlich 165 Plätze) ist erforderlich, um das angestrebte Versorgungsziel von 50 % (Bezug: 4 Jahrgänge) zu sichern. Im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel kann die Über-Mittag-Betreuung an den Schulen um durchschnittlich 50 Plätze / Jahr ausgebaut werden. Für den weiteren Ausbau der "erweiterten Betreuungsangebote“ um 300 Plätze sind zunächst für den Haushalt 2009 zusätzliche Mittel angemeldet. Auch in Zukunft wird ein "zweigleisiger“ Ausbau des Angebots (Horte und schulische Betreuung) angestrebt. Der Ausbau der "Erweiterten Betreuung“ ist dort, wo sich Grundschulen zur offenen Ganztagsschule entwickeln wollen und die nötigen Raumkapazitäten zur Verfügung stehen, die vorrangige Option. INDEX Sechs- bis Zehnjährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen INDEX 2003 2004 2005 2006 2007 2008* 2009* 2010* 2011* 2012* Kinder (6-10 Jahre / 4 Jahrgänge) 20.629 20.932 21.214 21.429 21.536 21.856 22.176 22.496 22.816 23.136 Veränderungen zum Vorjahr +197 +303 +282 +215 +107 +320 +320 +320 +320 +320 Hort-Plätze (Soll) 8.807 8.946 9.029 9.146 9.295 9.460 9.625 9.790 9.955 10.120 abzüglich Plätze ab
- Klasse -800 -800 -800 -800 -800 -800 -800 -800 -800 -800 Hortkapazität Grundschulalter 8.007 8.146 8.229 8.346 8.495 8.660 8.825 8.990 9.155 9.320 Veränderungen zum Vorjahr +87 +139 +83 +117 +149 +165 +165 +165 +165 +165 Versorgungsgrad (4 Jahrgänge) 39% 39% 39% 39% 39% 40% 40% 40% 40% 40% Plätze in Betreuung an Schulen 1.518 1.700 1.886 2.095 2.333 2.383 2.683 2.733 2.783 2.833 Veränderungen zum Vorjahr +93 +182 +186 +209 +238 +50 +350 +50 +50 +50 Plätze gesamt (Hort + Betreuung) 9.525 9.846 10.115 10.441 10.828 11.043 11.508 11.723 11.938 12.153 Versorgungsgrad incl. Betreuung 46% 47% 48% 49% 50% 51% 52% 52% 52% 53% 50 % von 4 Jahrgängen 10.315 10.466 10.607 10.715 10.768 10.928 11.088 11.248 11.408 11.568 rechnerisches Platzdefizit -790 -620 -492 -274 +60 +115 +420 +475 +530 +585 * = Hochrechnung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt (jährlicher Zuwachs an Hortplätzen auf 165 geschätzt; Erweiterung der Über-Mittag-Betreuung um 50 Plätze / Jahr und in 2009: +300 Plätze in erweiterter Betreuung an Schulen vorgesehen) Kinderzahlen auf der Basis der Jahrgänge der heute 1 bis 9 Jährigen Die für 2008 bis 2012 errechneten Prognosezahlen (21.831, 22.223, 22.889, 23.808 und 24.723 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 295, 392, 666, 919 bzw. 915 Kinder) wurden insgesamt nach unten korrigiert. Die Abweichungen zwischen Hochrechnung und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich. Die tatsächlichen Zuwächse der Kinder halbierten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2008 bis 2012 von jährlich 320 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2008 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik zum 31.12.
- Ganztägig arbeitende Grundschulen in Frankfurt am Main Derzeit erhalten 18 Grundschulen (darunter 3 verbundene Grund-, Haupt- und Realschulen) durch das "Ganztagsprogramm nach Maß“ des Hessischen Kultusministeriums eine finanzielle Förderung und zusätzliche personelle Verstärkung. Überwiegend handelt es sich hier um die "pädagogische Mittagsbetreuung“. Diese Schulen müssen an mindestens drei Tagen in der Woche, eine weitere Lern- und Betreuungszeit anbieten. Ein freier Träger der Jugendhilfe, der Förderverein oder ein anderer geeigneter Träger organisiert als Partner der Schule vor und nach einem warmen Mittagessen eine Hausaufgabenbetreuung, Fördereinheiten und ein Spiel- und Sportangebot, das gemeinsam mit Lehrkräften als AG-Programm bis mind. 14:30 Uhr stattfindet. Hierbei kann ein Einstieg in einen rhythmisierten Schulalltag und eine variable Verteilung von regulärem Unterricht und ergänzenden Bildungsangeboten auf Vor- und Nachmittag erprobt werden. Ganztägig arbeitende Grundschulen reagieren auf veränderte Lebensbedingungen von Kindern und Familien und auf die Anforderung einer modernen Wissensgesellschaft, in der jedem einzelnen eine hohe Eigenverantwortung für den eigenen Bildungsprozess abverlangt wird. Viele Grundschulen machen sich somit auf den Weg, Bildung und Betreuung als ein ganzheitliches Konzept zu betrachten und umzusetzen. Es finden vermehrt Kooperationen zwischen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Stadtteil statt; aber auch am Ort Schule besteht der Wunsch, erweiterte Betreuungsangebote bis 17.00 Uhr in den Schulalltag zu integrieren. Die Schulen reagieren damit auf einen stark gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen, die neben den Horten auch am Ort Schule gewünscht werden. Dieses Betreuungsangebot ist an mittlerweile 6 Grundschulen ein flankierendes Angebot zu der oben beschriebenen "Einstiegsform“ in die Ganztagsschule, die Pädagogische Mittagsbetreuung (PMB). Weitere Formen von ganztägig arbeitenden Schulen nach der Definition des § 15 des Hessischen Schulgesetzes sind die "Offene Ganztagsschule“ (tägliches AG-Angebot bis 17.00 Uhr) und die gebundene Ganztagsschule (tägliche Angebote mit Regelunterricht am Nachmittag bis 17.00 Uhr). An 4 Grundschulen, die als Pädagogische Mittagsbetreuung anerkannt sind, finanziert die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen eines ehemaligen Modellprojektes "NaSchu“ den gleichen finanziellen Beitrag wie das Land Hessen, um den Schulen die Möglichkeit zu bieten nach dem Konzept der Offenen Ganztagsschule zu arbeiten. Einschließlich des kommenden Schuljahrs 2008/09 bieten folgende Grundschulen, in unterschiedlichem Umfang, ganztägige Angebote an (vgl. auch Anlage 3): Adolf-Reichwein-Schule Zeilsheim NaSchu Albert-Schweitzer-Schule Frankfurter Berg PMB Albrecht-Dürer-Schule Sossenheim PMB Bonifatiusschule Bockenheim PMB Engelbert-Humperdinck-Schule Westend PMB Elsa-Brändström-Schule Westend PMB Erich-Kästner-Schule Niederursel PMB Grundschule Riedberg Riedberg PMB Gruneliusschule Oberrad NaSchu Konrad-Haenisch-Schule Fechenheim PMB Liebfrauenschule Innenstadt PMB Linnèschule Bornheim PMB Meisterschule Sindlingen Gebundene Ganztagsschule Merianschule Nordend NaSchu Münzenbergerschule Eckenheim NaSchu Theobald-Ziegler-Schule Preungesheim PMB Walter-Kolb-Schule Unterliederbach PMB Willemerschule Sachsenhausen PMB Zentgrafenschule Seckbach Gebundene Ganztagsschule 3.4 Standardisierte Öffnungs- und Betreuungsdauer in Kindertageseinrichtungen Die Träger von Kindertageseinrichtungen entscheiden im Rahmen rechtlicher Vorgaben und von Vereinbarungen über Rahmenkonzept und Angebotsprofile ihrer Kitas und auch über die Dauer der Öffnungs- und Betreuungszeiten sowie der Jahresschließungszeiten, die für ihre Kitas gelten. Daraus erklärt sich, dass die Kindertageseinrichtungen bislang unterschiedlich lange Öffnungs- und Betreuungszeiten haben. Für die kirchlichen und freigemeinnützigen Träger gilt in der städtischen Förderung (in Anlehnung an das Hessische Kindergartengesetz) bislang eine tägliche Öffnungsdauer von mindestens 8 Stunden als Ganztagseinrichtung und von mindestens 6 Stunden als Teilzeiteinrichtung (Ausnahme: Kita-Neubauten, die von der Stadt an freie Träger vergeben werden). Im Magistratsbericht B 132 vom 14.03.2008 wurden die Ergebnisse einer trägerübergreifenden Arbeitsgruppe in Bezug auf die Erweiterung und Flexibilisierung der Öffnungs- und Betreuungszeiten dargestellt. Zwischenzeitlich sind diese in eine Vereinbarung aufgenommen worden, die die Stadt Frankfurt mit den Dachverbänden der kirchlichen und freigemeinnützigen Träger von Kindertageseinrichtungen zur Finanzierung der Kitas kirchlicher und freigemeinnütziger Träger für 2008/09 abgeschlossen hat. Gegenüber der derzeitigen Situation bringt diese Vereinbarung folgende Verbesserungen:
- Mit den vereinbarten Standards gelten ab 2009 erstmals für die städtischen und die von der Stadt finanziell geförderten Kitas freier Träger gleich lange Mindest-Öffnungs- und Betreuungszeiten.
- Städtische und Kitas freier Träger, deren Öffnungs- und Betreuungszeiten bislang unterhalb der vereinbarten Standards liegen, haben ihre Öffnungs- und Betreuungszeiten entsprechend zu verlängern.
- Die wöchentliche Regelöffnungsdauer beträgt § bei ganztägig geöffneten Einrichtungen ab 01.08.08 45 Stunden und ab 01.08.2009 47,5 Stunden § bei Einrichtungen mit Zwei-Drittel-Öffnung ab 01.08.08 32,5 Stunden und ab 01.08.09 35 Stunden
- Die vertraglich zu vereinbarende tägliche Betreuungsdauer des Kindes beträgt § bei einem Ganztagsplatz ab 01.08.08 9 Stunden und ab 01.08.09 9,5 Stunden § bei einem Zwei-Drittel-Platz ab 01.08.08 6,5 Stunden und ab 01.08.09 7 Stunden § bei einem Halbtagsplatz 4,5 Stunden
- Bei Bedarf können zwischen Stadt und freien Kita-Trägern im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel einrichtungsbezogen längere Öffnungszeiten vereinbart werden. Für erweiterte Öffnungszeiten werden von der Stadt entsprechende Zuschläge gewährt. Dafür sind im HH 2008 erstmals Mittel eingestellt. Für die städtischen Kitas sieht der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur verbesserten Personalbemessung dafür zusätzliche Stellen vor.
- Die Möglichkeiten, Betreuungszeiten tageweise und nach definierten Modulen zu buchen, werden auch in Einrichtungen für Kinder unter drei Jahren erweitert.
- Die Jahresschließungsdauer beträgt für alle Kitas maximal 25 Tage. Für den Zeitraum der Ferienschließung gibt es für die städtischen Kitas bereits verbindliche Vertretungsregelungen der Kitas untereinander, die von den Eltern bei Bedarf wahrgenommen werden können. Es gibt lediglich an zwei Schließungstagen im Jahr (Fachtag und Wäldchestag) keine Vertretungsregelung, weil alle städtischen Kitas geschlossen sind (Wäldchestag ab 12 Uhr). Die Träger von Kitas freier Träger haben für den Zeitraum der Ferienschließung sicherzustellen, dass verbindliche Vertretungsregelungen getroffen werden, die den Eltern in geeigneter Form bekannt gegeben werden.
- Bei Bedarf können Stadt und freie Kita-Träger im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel einrichtungsbezogen eine kürzere Jahresschließungsdauer bzw. den Wegfall der Ferienschließung vereinbaren, für die von der Stadt entsprechende Zuschläge gewährt werden. Dafür sind im HH 2008 erstmals Mittel eingestellt. Für die städtischen Kitas sieht der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur verbesserten Personalbemessung dafür zusätzliche Stellen vor.
- Name der Kita und des Trägers, Anschrift und Erreichbarkeit, Angebotsform (Altersgruppen der Kinder) und tägliche Öffnungszeiten der Einrichtung werden am Eingang zur Kita in geeigneter Form (Schild oder Schaukasten) öffentlich gemacht.
- Ausblick: Angebotserweiterungen 2008/ 2009 ff. Seit der mit diesem Bericht dokumentierten Bestandserhebung zum Stichtag
- November 2007 bis zum März 2008 wurde das Platzangebot im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich durch Neugründungen und Erweiterungen von Kita-Projekten im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung wie geplant weiter ausgebaut. Eine größere Zahl weiterer Projekte wurde vorbereitet und wird im Laufe des
- Halbjahres 2008 oder zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 zur Verfügung gestellt. Die Planung und - häufig kurzfristige - Umsetzung dieser Projekte bedarf gesicherter finanzieller Rahmenbedingungen und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Stadtschulamt und freien Trägern, Dachverbänden und Fördervereinen. Neben den bereits eröffneten Kita-Neubauten in Schwanheim, Preungesheim (Frankfurter Bogen II und III; New Betts) und Bockenheim (Rebstockgelände) hat im März 2008 die dritte Kindertageseinrichtung für das Wohnungsneubaugebiet Riedberg (Altkönigblick) ihren Betrieb aufnehmen können. Mit der Eröffnung der neuen KT 6 wird hier erstmals seit langem wieder die Stadt Frankfurt Träger eines Kita-Neubaus sein. Neben Kindertageseinrichtungen freigemeinnütziger und kirchlicher Träger wird in diesem großen Neubaugebiet ein kommunales Angebot die Palette der Kindertageseinrichtungen bereichern. Weitere Kita-Neubauvorhaben sind in Planung oder Vorbereitung (vgl. Anlage 5). Im Bereich der INDEX Angebote für Kinder unter drei Jahren muss in den nächsten Jahren noch ein flächendeckender Ausbau im gesamten Stadtgebiet geplant werden. Im Jahr 2008 wird ein Ausbauziel von 500 zusätzlichen Plätzen in diesem Alterssegment angestrebt. Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (vgl. Ziffer 3.1) beabsichtigt der Magistrat der mittelfristigen Finanzplanung 2009 bis 2012 für das Jahr 2009 insgesamt 900 zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren und von 2010 bis 2012 jährlich 1.100 zusätzliche Plätze zu Grunde zu legen. Eine Priorisierung nach Stadtteilen oder Planungsbezirken ist im Bereich der Angebote für unter Dreijährige nicht sinnvoll. Im Grunde besteht flächendeckend im gesamten Stadtgebiet noch ein Ausbaubedarf. Für eine erste Strukturierung der Ausbauplanung wurden für das Stadtgebiet sechs Planungsregionen gebildet:
- Region Mitte (Ortsbezirke 1, 2 und 3)
- Region Ost (Ortsbezirke 4, 11 und 16)
- Region Süd (Ortsbezirk 5 + Schwanheim/Goldstein)
- Region West (Ortsbezirk 6 ohne Schwanheim/Goldstein)
- Region Mitte-Nord (Ortsbezirke 7, 8, 9, 10 ohne Bonames)
- Region Nord (Ortsbezirke 12, 13, 14, 15 + Bonames) Die Situation stellt sich in den Planungsregionen wie folgt dar: Kinder unter 3 Plätze 3 Jahrgänge Kapazität Versorgungsgrad Region 2005 - 2007 11/07 November 2007 in % Mitte (OBR 1,2,3) 4.481 833 18,59% Ost (OBR 4,11,16) 2.632 411 15,62% Süd (OBR 5 + Schwanheim/Goldstein) 3.113 422 13,56% West (OBR 6 ohne Schwanheim/Goldstein) 3.301 337 10,21% Mitte-Nord (OBR 7,8,9,10 ohne Bonames) 4.878 491 10,07% Nord (OBR 12,13,14,15 + Bonames) 1.001 82 8,19% Summe: 19.406 2.576 Angebote mit gesamtstädtischem Bezug: 665 gesamt: 3.241 16,70% Der Magistrat wird zeitnah den bereits erwähnten Magistratsvortrag zur Ausbauplanung für Einrichtungen für unter Dreijährige vorlegen. Für die Planung von Kita-Neubauten wie für die Entscheidung über neue Sofortprogramm-Projekte wird mit dem Schwerpunkt INDEX Kindergarten eine Priorisierung nach Stadtteilen erarbeitet, die jährlich fortgeschrieben wird. Aus einer Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Versorgungsaspekte in den einzelnen Planungsbezirken (Versorgungsgrade, Bestandsdaten, Entwicklung der Kinderzahlen, eingeleitete und geplante Erweiterungsprojekte, Neubaugebiete, Mitversorgung durch oder für andere Planungsbezirke) ergibt sich für 2008 / 2009 folgendes Bild: Planungsbezirke mit hohem Handlungsbedarf
- Griesheim
- Nordend
- Bornheim/Ostend
- Sachsenhausen
- Eschersheim/Dornbusch
- Bergen-Enkheim
- Oberrad
- Heddernheim Planungsbezirke mit erhöhtem Handlungsbedarf
- Fechenheim
- Schwanheim
- Zeilsheim
- Sossenheim
- Ginnheim
- Frankfurter Berg Für einige der in den Vorjahren noch priorisierten Stadtteile / Planungsbezirke besteht durch die erfolgte oder bevorstehende Inbetriebnahme von Kita-Neubauten oder durch die Umsetzung entsprechender Projekte im Bereich des Frankfurter Sofortprogramms Kinderbetreuung zurzeit kein erhöhter Handlungsbedarf mehr. Für den im letzten Bericht priorisierten Planungsbezirk Nied sind bis Ende 2007 Projekte umgesetzt worden. Die städtische Kindertagesstätte 138 erhält einen Erweiterungsbau und hat bereits zum heutigen Zeitpunkt 40 zusätzliche Kinder aufgenommen. Dazu wurden auf einem benachbarten Grundstück Pavillons aufgestellt. Ein Kita-Neubau am Brunnenpfad wurde ebenfalls Ende 2007 realisiert; hier werden weitere 40 Plätze für Kindergartenkinder bereitgestellt. In der Birminghamstraße besteht die Option für einen Kita-Neubau. Vor der abschließenden Entscheidung wird das Stadtschulamt noch in diesem Jahr eine Planungskonferenz mit Vertretern der Nieder Kindertageseinrichtungen, des Ortsbeirats und der Kinderbeauftragten für Nied einberufen. Beim heutigen Stand kann der Planungsbezirk aus der Liste der Bezirke mit hohem Handlungsbedarf herausgenommen werden. Für den ebenfalls letztes Jahr priorisierten Planungsbezirk Westend konnte Anfang 2008 ebenfalls ein größeres Projekt umgesetzt werden (Kita des ASB in der Mendelsohnstrasse mit 50 Kindergartenplätzen). Der Planungsbezirk ist zwar rein rechnerisch immer noch schlecht versorgt; hier befindet sich allerdings eine große Anzahl von Einrichtungen mit gesamtstädtischem Bezug (diese Einrichtungen und Plätze sind deshalb in den Westend-Bestandsdaten nicht berücksichtigt), in denen auch Kinder aus dem Westend betreut werden. Gleiches gilt für den Planungsbezirk Innenstadt/Altstadt. Auch Ausbauplanungen im Bereich der INDEX Horte sind weiterhin nötig. Gerade durch den massiven Ausbau des Kindergartenangebots und insbesondere wegen der steigenden Ganztagsquote im Kindergarten entsteht bei vielen Familien ein Folgebedarf. Die Abdeckung durch die Grundschule beschränkt sich im Wesentlichen auf den Vormittag. Das bedeutet für Familien mit doppelter Berufstätigkeit der Eltern und einem Ganztagsplatz im Kindergarten, dass mit dem Tag der Einschulung der Kinder eine "Betreuungslücke“ bis 17 Uhr entsteht. Diese kann im vollen Umfang nur der Hort oder die "Erweiterte Betreuung“ an Grundschulen (s. unter 3.3) schließen. Angebote der pädagogischen Mittagsbetreuung (erster Schritt zur Ganztagsschule; Landesprogramm) oder die klassischen Betreuungsangebote der "Über-Mittag-Betreuung“ (finanziert über den Schulträger) sind für diese Familien zeitlich oft nicht ausreichend. Beim Ausbau des Hortangebots ist weiterhin auf die Entwicklung der schulischen Angebote, insbesondere in Bezug auf die Erweiterung der Ganztagsschulangebote zu achten. Ziel des weiteren Ausbaus der INDEX Betreuungsangebote an den Grundschulen war im Jahr 2007, dass an allen Grundschulen eine offene Frühbetreuung eingerichtet wurde. Dies ist mit Beginn des Jahres 2008 nunmehr erreicht. In 3 Schulen bestand zum Stichtag 1.11.2007 noch keine Frühbetreuung. Allerdings wurde in all diesen Schulen zum 01.01.2008 eine solche Frühbetreuung eingerichtet. (in der Karmeliterschule in Trägerschaft des Arbeiter Samariter Bundes, in der Frauenhofschule ebenfalls in Trägerschaft des Arbeiter Samariter Bundes und in der Uhlandschule in Trägerschaft des Internationalen Familienzentrums). Damit wurde eine wichtige Voraussetzung für die flächendeckende Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebots geschaffen. Im Jahr 2006 wurden an zwei Grundschulen (Theobald-Ziegler- und Liebfrauenschule) zeitlich erweiterte Betreuungsangebote bis 17 Uhr (einschließlich ganztägige Ferienbetreuung) erprobt. Diese Angebotsform der "Erweiterten Betreuung“ stellt eine Weiterentwicklung der Übermittag-Betreuung dar und wurde ab dem Schuljahr 2007/08 an vier weiteren Grundschulen eingerichtet. (Linnéschule, Friedrich-Fröbel-Schule, Grundschule Riedberg, Neue Grundschule am Frankfurter Bogen). Insgesamt stehen in dieser Angebotsform in Frankfurt zum Stichtag 1.11.2007 nun 405 Plätze zur Verfügung. Anlagen: Anlage 1 Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2007 (nach Planungsbezirken) Anlage 2 Kindergartenversorgung 2007 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3 Schulkinderversorgung 2007 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 4 Ausbau und Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2006 bis November 2007 Anlage 5 Kita-Neubauten seit 2007 in Betrieb, in Bau oder in Vorbereitung Anlage 6 Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2007 Anlage 1 (ca. 11 KB) Anlage 2 (ca. 14 KB) Anlage 3 (ca. 25 KB) Anlage 4 (ca. 24 KB) Anlage 5 (ca. 12 KB) Anlage 6 (ca. 458 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 02.09.2008, NR 1045 Antrag vom 22.10.2008, NR 1129 Anregung vom 12.09.2008, OA 736 Anregung vom 21.10.2008, OA 744 Antrag vom 12.09.2008, OF 244/12 Antrag vom 20.10.2008, OF 463/7 Antrag vom 24.10.2008, OF 648/5 Antrag vom 03.09.2008, OF 748/9
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Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Juli 2008 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 675 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 20. Juni 2002. In 27 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf27 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 469 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1 der Vorlage NR 1045 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2 der Vorlage NR 1045 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 736 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 469 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1045 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1129 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage OA 736 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 744 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 744 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FAG (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 5. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 469 = Kenntnis, NR 1045 = Ablehnung, NR 1129 und OA 736 = Annahme, OA 744 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) NPD (B 469 = Zurückweisung, NR 1045 = Annahme, OA 736 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 469 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1045 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1129 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1129 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 736 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 744 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 744 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FAG (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 3. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 5. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 469 = Kenntnis, NR 1045 = Ablehnung, NR 1129 und OA 736 = Annahme, OA 744 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) NPD (B 469 = Zurückweisung, NR 1045, NR 1129 und OA 744 = Annahme, OA 736 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 469 = Zurückweisung, NR 1045 und OA 744 = Annahme, NR 1129 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme, OA 736 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 469 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1045 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1129 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1129 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 736 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 744 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 744 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, BFF und REP gegen SPD und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FAG, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen LINKE., FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Ablehnung) sowie LINKE., FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. a) CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, FAG, REP und NPD (= Annahme) sowie LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD, FDP, FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) sowie NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen LINKE., FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Beschluss bereits am 20.10.2008 2. 1. Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1129 wird abgelehnt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1129 wird an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 744 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Beschlussausfertigung(en): § 4889,
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.