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Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte

Vorlagentyp: B
80 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 468

Betreff: Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.04.2019, § 3895 - OA 379/19 OBR 11, B 217/19 - Die Sicherung von Kleingärten ist nicht Bestandteil bzw. Aufgabe eines Flurbereinigungsverfahrens. Die planungsrechtliche Sicherung von Dauerkleingärten und Freizeitgärten erfolgt über rechtskräftige Bebauungspläne und bei Dauerkleingärten außerdem seit 1983 über das Bundeskleingartengesetz. Im geplanten Flurbereinigungsgebiet Seckbach/Berger Warte gibt es bisher keine Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanverfahren zur Absicherung von Dauerklein- oder Freizeitgärten. Vereinzelt im Gebiet liegende Freizeitgärten befinden sich in Zone II des Landschaftsschutzgebietes GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main. In dieser Zone ist die Gartennutzung nicht mit dem Schutzzweck der Landschaftsschutzverordnung vereinbar und demnach nicht zulässig. Als Anlage des Kleingartenvereins Cronberger e.V., der seit 1899 besteht, ist die Anlage 10 in Frankfurt Seckbach über das Bundeskleingartengesetz bestandsgeschützt. Die Außenanlage 10 des KGV Cronberger befindet sich in Zone I des o.g. Landschaftsschutzgebietes, in der eine Nutzung als Kleingarten im Prinzip zulässig ist. Auch der Regionale Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Grünfläche - Wohnungsferne Gärten dar. Eine planungsrechtliche Absicherung der Anlage durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es nicht. Insofern ist es möglich die projektierte Verfahrensgebietsgrenze für das Flurbereinigungsverfahren derart anzupassen, dass die Außenanlage 10 des Kleingartenvereins Cronberger e.V. aus dem Gebiet der Flurbereinigung herausgenommen wird. Die Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes und damit eine Ausgrenzung der Kleingartenanlage kann jedoch erst nach Aufnahme des Flurbereinigungsverfahrens vorgenommen werden. Der Beginn des Verfahrens ist derzeit nicht absehbar.Nebenvorlage: Anregung vom 20.01.2020, OA 519 Antrag vom 17.01.2020, OF 702/11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Februar 2019MM 21Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteMagistratsvortrag
  2. 22. März 2019OFOF 543/11Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 25. März 2019OAOA 379Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 21Anregung
  4. 14. Juni 2019BB 217Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteMagistratsbericht
  5. 6. Dezember 2019Sie sind hier
    BB 468Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte
    Magistratsbericht
  6. 17. Januar 2020OFOF 702/11Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteOrtsbeiratsantrag · SPD
  7. 20. Januar 2020OAOA 519Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 468Anregung
  8. 21. August 2020Antwort des Magistrats · nach 80 WochenBB 372Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 37 · 20.01.2020
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Anregung OA 519 2020 1. Die Vorlage B 468 dient unter Hinweis auf OA 519 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 702/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Des Weiteren wird auf die Vorlage OM 5318 des Ortsbeirates 11 verwiesen, in der der Ortsbeirat bittet, dass nach Fertigstellung des Fachplans Landschaft, welcher als Grundlage des Flurbereinigungsverfahrens dient, dieser zur Abstimmung dem Ortsbeirat vorgelegt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 37 · 13.02.2020
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 468 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 519 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (B 468 = Kenntnis, OA 519 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTION
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 468 = Kenntnis, OA 519 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 27.02.2020
TO II, TOP 39
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 468 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 519 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren)

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