Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 14.06.2019, B 217
Betreff: Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.04.2019, § 3895 - OA 379/19 OBR 11 - Zwischenbericht: Die Sicherung von Kleingärten ist nicht Bestandteil bzw. Aufgabe eines Flurbereinigungsverfahrens. Die planungsrechtliche Sicherung von Dauerkleingärten und Freizeitgärten erfolgt über rechtskräftige Bebauungspläne und bei Dauerkleingärten außerdem seit 1983 über das Bundeskleingartengesetz. Im geplanten Flurbereinigungsgebiet Seckbach/Berger Warte gibt es bisher keine Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanverfahren zur Absicherung von Dauerklein- oder Freizeitgärten. Vereinzelt im Gebiet liegende Freizeitgärten befinden sich in Zone II des Landschaftsschutzgebietes GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main. In dieser Zone ist die Gartennutzung nicht mit dem Schutzzweck der Landschaftsschutz-Verordnung vereinbar und demnach nicht zulässig. Die Außenanlage 10 des Kleingartenvereins Cronberger e.V. befindet sich in Zone I des o.g. Landschaftsschutzgebietes, in der eine Nutzung als Kleingarten im Prinzip zulässig ist. Auch der Regionale Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Grünfläche - Wohnungsferne Gärten dar. Eine planungsrechtliche Absicherung der Anlage durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es nicht. Um das Flurbereinigungsverfahren nicht zu verkomplizieren, könnte alternativ in der nun anstehenden Vorbereitungsphase dieses Verfahrens die projektierte Verfahrensgebietsgrenze derart angepasst werden, dass die Außenanlage 10 des Kleingartenvereins Cronberger e.V. aus dem Gebiet herausgenommen wird. Diese Prüfung wird im Zuge des weiteren Verfahrens zum Flurbereinigungsgebiet Seckbach/Berger Warte erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2019MM 21Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteMagistratsvortrag
- 22. März 2019OFOF 543/11Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. März 2019OAOA 379Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 21Anregung
- 14. Juni 2019Sie sind hierBB 217Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteMagistratsbericht
- 4. Oktober 2019OFOF 622/11Einbindung des Ortsbeirats bei der Entwicklung Fachplan Landschaft zur Flurbereinigung FrankfurtSeckbach/Berger WarteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Oktober 2019OMOM 5318Einbindung des Ortsbeirats bei der Entwicklung Fachplan Landschaft zur Flurbereinigung FrankfurtSeckbach/Berger WarteDirektanregung
- 6. Dezember 2019BB 468Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteMagistratsbericht
- 24. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 132Einbindung des Ortsbeirats bei der Entwicklung Fachplan Landschaft zur Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)