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Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte

Vorlagentyp: M
50 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 21

Betreff: Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.1994, § 3527 (M 175) I. Der geplanten Flurbereinigung der Feldgemarkung rund um die Berger Warte in Frankfurt am Main - Seckbach zur Entwicklung eines angemessenen Wegenetzes, Zusammenlegung und Erschließung privater und städtischer Grundstücke sowie Sicherung vorhandener Feldgehölze wird zugestimmt. II. Das Amt für Bodenmanagement Büdingen wird beauftragt, die Flurbereinigung durchzuführen. Die Verfahrenskosten trägt das Land Hessen.

Begründung: A. Zielsetzung Das geplante Flurbereinigungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Grüngürtelpark Seckbach, der am 15.12.1994 (§ 3527) durch die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Das Gebiet umfasst den nördlichen Teil dieses Landschaftsplanes und wird im Uhrzeigersinn begrenzt vom Berger Weg im Süden, von Teilen der Flur 17 westlich der Friedberger Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Heiligenstockweg, der Friedberger Landstraße (zugleich B 521) im Westen, der Stadtgrenze im Norden, der Vilbeler Landstraße (auch B 521) im Osten und dem Bergen-Enkheimer Ortsrand im Südosten. Die Größe des Gebietes beträgt ca. 135 Hektar. Mit dem nun angestrebten Verfahren soll die Umsetzung von Teilzielen des o.g. Landschaftsplanes vorbereitet werden. Ziele sind laut Beschluss zum Landschaftsplan der Erhalt und die Weiterentwicklung einer reizvollen Erholungslandschaft, die sowohl naturnahe Landschaftselemente enthält, als auch verschiedenen Nutzungen, wie der Landwirtschaft, Raum bietet. In dem das geplante Flurneuordnungsverfahren betreffenden Areal sieht der Landschaftsplan im Wesentlichen die Sicherung der vorhandenen Feldgehölze und Streuobstwiesen sowie eine behutsame Ergänzung der naturschutzbedeutsamen Strukturen vor, letzteres möglichst im Zuge von naturschutzrechtlicher Kompensation auf städtischen Grundstücken. Außerdem sollen die vorhandenen Feldwege zur besseren Erschließung des Gebietes zu einem geschlossenen Wegenetz ergänzt und damit ein Grundgerüst an öffentlicher Erschließung hergestellt werden. Aktuell besteht im genannten Gebiet kein angemessenes öffentliches Wegenetz. Einen weiteren Grund für das Flurneuordnungsverfahren gibt auch die wiederholte parlamentarische Anfrage des Ortsbeirats für Seckbach bezüglich einer besseren Erreichbarkeit der historisch bedeutsamen Vilbeler Ehrensäule. Dieses Objekt steht im nordöstlichen Bereich des Gebietes und ist bisher nur auf unwegsamen Trampelpfaden vom Berger Weg oder von der Zufahrt des nahegelegenen Umspannwerks aus zu erreichen. Hier wäre im Zuge des Verfahrens eine Wegeverbindung zu parzellieren. Auch die Landwirtschaft würde von der Flurneuordnung profitieren. Heute ist der Grundbesitz im betroffenen Areal extrem zersplittert. Es gibt eine Vielzahl an kleineren Einzelgrundstücken und Eigentümern. Hier wäre die Schaffung größerer zusammenhängender Schläge hilfreich. Alle im Flurbereinigungsgebiet neu geordneten Grundstücke werden erschlossen und mitunter eine Wertsteigerung erfahren. B. Alternativen Keine; ohne vorlaufende Bodenneuordnung ist die Umsetzung der unter A genannten Ziele aufgrund der kleinparzellierten, zersplitterten und zwischen Stadt und Privateigentum gemischten Grundstücksaufteilung nicht möglich. C. Lösung Auf Basis des Landschaftsplanes wird das Amt für Bodenmanagement beauftragt, die Flurbereinigung durchzuführen. D. Kosten Die Verfahrenskosten trägt das Land Hessen. Vermessungskosten werden aus vorhandenen Mitteln des Umweltamtes getragen. Die Mittel für die Wegebaumaßnahmen sollen in den folgenden Haushalten eingestellt werden. Etwaiger Grunderwerb ist durch den Haushaltsansatz aus der Produktgruppe 31.08 "Abwicklung von Grundstückskosten" gedeckt. Anlage 1 (ca. 7,1 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 379 Antrag vom 22.03.2019, OF 543/11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Februar 2019Sie sind hier
    MM 21Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte
    Magistratsvortrag
  2. 5. März 2019OFOF 320/4Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
  3. 19. März 2019OAOA 374Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommenAnregung
  4. 22. März 2019OFOF 543/11Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 25. März 2019OAOA 379Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 21Anregung
  6. 14. Juni 2019BB 217Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteMagistratsbericht
  7. 2. September 2019STST 1672Einhausung A 661: Der Zeitpunkt der Entscheidung ist gekommenStellungnahme
  8. 4. Oktober 2019OFOF 622/11Einbindung des Ortsbeirats bei der Entwicklung Fachplan Landschaft zur Flurbereinigung FrankfurtSeckbach/Berger WarteOrtsbeiratsantrag · SPD
  9. 28. Oktober 2019OMOM 5318Einbindung des Ortsbeirats bei der Entwicklung Fachplan Landschaft zur Flurbereinigung FrankfurtSeckbach/Berger WarteDirektanregung
  10. 6. Dezember 2019BB 468Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteMagistratsbericht
  11. 24. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 132Einbindung des Ortsbeirats bei der Entwicklung Fachplan Landschaft zur Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 29 · 21.03.2019
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)

OBR 11
Sitzung 30 · 25.03.2019
TO I, TOP 27
Angenommen
Anregung OA 379 2019 1. Die Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf OA 379 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 543/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 21, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Sicherung der Feldgehölze und die Anlage 10 des Kleingärtnervereins Cronberger e. V. 1899 sowie weitere betroffene Kleingärten und Kleingärtenanlagen erhalten bleiben."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 28 · 26.03.2019
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 02.04.2019
TO I, TOP 31
Angenommen
1. Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 379 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 21 = Annahme im Rahmen OA 379, OA 379 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurterFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 379) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 21 = Annahme im Rahmen OA 379, OA 379 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 04.04.2019
TO II, TOP 28
Angenommen
1. Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 379 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARLFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen OA 379) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)

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