Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Heiligenstockweg — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Umweltverschmutzung technisch erschweren05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schlaglöcher beseitigen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verschmutzte Fahrbahn auf der Straße Am Kalten Berg Richtung Heiligenstockweg15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Heiligenstockweg per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 21
Betreff: Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.1994, § 3527 (M 175) I. Der geplanten Flurbereinigung der Feldgemarkung rund um die Berger Warte in Frankfurt am Main - Seckbach zur Entwicklung eines angemessenen Wegenetzes, Zusammenlegung und Erschließung privater und städtischer Grundstücke sowie Sicherung vorhandener Feldgehölze wird zugestimmt. II. Das Amt für Bodenmanagement Büdingen wird beauftragt, die Flurbereinigung durchzuführen. Die Verfahrenskosten trägt das Land Hessen.
Begründung: A. Zielsetzung Das geplante Flurbereinigungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Grüngürtelpark Seckbach, der am 15.12.1994 (§ 3527) durch die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Das Gebiet umfasst den nördlichen Teil dieses Landschaftsplanes und wird im Uhrzeigersinn begrenzt vom Berger Weg im Süden, von Teilen der Flur 17 westlich der Friedberger Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Heiligenstockweg, der Friedberger Landstraße (zugleich B 521) im Westen, der Stadtgrenze im Norden, der Vilbeler Landstraße (auch B 521) im Osten und dem Bergen-Enkheimer Ortsrand im Südosten. Die Größe des Gebietes beträgt ca. 135 Hektar. Mit dem nun angestrebten Verfahren soll die Umsetzung von Teilzielen des o.g. Landschaftsplanes vorbereitet werden. Ziele sind laut Beschluss zum Landschaftsplan der Erhalt und die Weiterentwicklung einer reizvollen Erholungslandschaft, die sowohl naturnahe Landschaftselemente enthält, als auch verschiedenen Nutzungen, wie der Landwirtschaft, Raum bietet. In dem das geplante Flurneuordnungsverfahren betreffenden Areal sieht der Landschaftsplan im Wesentlichen die Sicherung der vorhandenen Feldgehölze und Streuobstwiesen sowie eine behutsame Ergänzung der naturschutzbedeutsamen Strukturen vor, letzteres möglichst im Zuge von naturschutzrechtlicher Kompensation auf städtischen Grundstücken. Außerdem sollen die vorhandenen Feldwege zur besseren Erschließung des Gebietes zu einem geschlossenen Wegenetz ergänzt und damit ein Grundgerüst an öffentlicher Erschließung hergestellt werden. Aktuell besteht im genannten Gebiet kein angemessenes öffentliches Wegenetz. Einen weiteren Grund für das Flurneuordnungsverfahren gibt auch die wiederholte parlamentarische Anfrage des Ortsbeirats für Seckbach bezüglich einer besseren Erreichbarkeit der historisch bedeutsamen Vilbeler Ehrensäule. Dieses Objekt steht im nordöstlichen Bereich des Gebietes und ist bisher nur auf unwegsamen Trampelpfaden vom Berger Weg oder von der Zufahrt des nahegelegenen Umspannwerks aus zu erreichen. Hier wäre im Zuge des Verfahrens eine Wegeverbindung zu parzellieren. Auch die Landwirtschaft würde von der Flurneuordnung profitieren. Heute ist der Grundbesitz im betroffenen Areal extrem zersplittert. Es gibt eine Vielzahl an kleineren Einzelgrundstücken und Eigentümern. Hier wäre die Schaffung größerer zusammenhängender Schläge hilfreich. Alle im Flurbereinigungsgebiet neu geordneten Grundstücke werden erschlossen und mitunter eine Wertsteigerung erfahren. B. Alternativen Keine; ohne vorlaufende Bodenneuordnung ist die Umsetzung der unter A genannten Ziele aufgrund der kleinparzellierten, zersplitterten und zwischen Stadt und Privateigentum gemischten Grundstücksaufteilung nicht möglich. C. Lösung Auf Basis des Landschaftsplanes wird das Amt für Bodenmanagement beauftragt, die Flurbereinigung durchzuführen. D. Kosten Die Verfahrenskosten trägt das Land Hessen. Vermessungskosten werden aus vorhandenen Mitteln des Umweltamtes getragen. Die Mittel für die Wegebaumaßnahmen sollen in den folgenden Haushalten eingestellt werden. Etwaiger Grunderwerb ist durch den Haushaltsansatz aus der Produktgruppe 31.08 "Abwicklung von Grundstückskosten" gedeckt. Anlage 1 (ca. 7,1 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 379 Antrag vom 22.03.2019, OF 543/11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2019Sie sind hierMM 21Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteMagistratsvortrag
- 5. März 2019OFOF 320/4Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 19. März 2019OAOA 374Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommenAnregung
- 22. März 2019OFOF 543/11Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. März 2019OAOA 379Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 21Anregung
- 14. Juni 2019BB 217Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteMagistratsbericht
- 2. September 2019STST 1672Einhausung A 661: Der Zeitpunkt der Entscheidung ist gekommenStellungnahme
- 4. Oktober 2019OFOF 622/11Einbindung des Ortsbeirats bei der Entwicklung Fachplan Landschaft zur Flurbereinigung FrankfurtSeckbach/Berger WarteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Oktober 2019OMOM 5318Einbindung des Ortsbeirats bei der Entwicklung Fachplan Landschaft zur Flurbereinigung FrankfurtSeckbach/Berger WarteDirektanregung
- 6. Dezember 2019BB 468Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteMagistratsbericht
- 24. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 132Einbindung des Ortsbeirats bei der Entwicklung Fachplan Landschaft zur Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger WarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 379) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 21 = Annahme im Rahmen OA 379, OA 379 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen OA 379) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)