Förderprogramme für den Wohnungsbau
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 373
Betreff: Förderprogramme für den Wohnungsbau Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2623 - NR 544/18 (mit Zusatz) FDP - Der Mittelabfluss ist in jedem Jahr unterschiedlich und folgt keiner linearen Auszahlungssystematik, sondern erfolgt je nach Fortschritt der unterschiedlichen Bauprojekte. Im Jahr 2015 betrugen die Mittelabflüsse: Für den Wohnungsneubau (5.001232): 8.916.000 Euro für 9 Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 2.705.200 Euro für 6 Projekte im Mittelstandsprogramm und 250.800 Euro für 12 Projekte im Eigentumsprogramm Für studentisches Wohnen (5.006008) 1.505.500 Euro für 1 Projekt Für Wohnraum im Bahnhofsviertel (5.001236) 141.897 Euro für 3 Projekte Für Wohnumfeldmaßnahmen (5.002454) 56.085,97 Euro für 4 Projekte und Für energetische Sanierung (5.003613) 834.581 Euro für 16 Projekte. Für Wohnungsbauvorhaben aus Ausgleichszahlungen (Fehlbelegung) 7.153.812,50 € für 1 Projekt. Für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens gab es im Jahr 2015 Mittelabflüsse von 63.900 Euro für den sozialen Wohnungsbau, 43.200 Euro im Mittelstandsprogramm für 1 Projekt (oben enthalten). Im Jahr 2016 betrugen die Mittelabflüsse: Für den Wohnungsneubau (5.001232): 12.281.975 Euro für 12 Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 5.549.500 Euro für 6 Projekte im Mittelstandsprogramm und 94.600 Euro für 4 Projekte im Eigentumsprogramm Für studentisches Wohnen (5.006008) 1.505.500 Euro für 1 Projekt Für Wohnraum im Bahnhofsviertel (5.001236) 478.251 Euro für 2 Projekte Für Wohnumfeldmaßnahmen (5.002454) 290.689,74 Euro für 3 Projekte und Für energetische Sanierung (5.003613) 1.124.811 Euro für 21 Projekte. Für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens gab es im Jahr 2016 keine Mittelabflüsse. Im Jahr 2017 betrugen die Mittelabflüsse: Für den Wohnungsneubau (5.001232): 10.033.580 Euro für 10 Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 16.405.220 Euro für 11 Projekte im Mittelstandsprogramm und 199.500 Euro für 5 Projekte im Eigentumsprogramm Für studentisches Wohnen (5.006008) 0 Euro Für Wohnraum im Bahnhofsviertel (5.001236) 315.035,90 Euro für 2 Projekte Für Wohnumfeldmaßnahmen (5.002454) 171.730,74 Euro für 3 Projekte und Für energetische Sanierung (5.003613) 1.098.448 Euro für 20 Projekte. Für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens gab es im Jahr 2017 keine Mittelabflüsse. In allen Förderprogrammen für den Wohnungsbau- erfolgten demnach Auszahlungen in Höhe von 14.407.618,52 € im Jahr 2015, 21.327.772,19 € im Jahr 2016 und 28.460.812,14 € im Jahr 2017. Die Bewilligungen (also die Mittelbereitstellung für künftige Projekte, das Obligo) entwickelten sich wie folgt: Im Jahr 2015 2.534.450 Euro für 3 Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 0 Euro für Projekte im Mittelstandsprogramm 121.000 Euro für 2 Projekte im Eigentumsprogramm 0 Euro für studentisches Wohnen 253.215 Euro für 1 Projekt Wohnraum im Bahnhofsviertel 29.356 Euro für 1 Wohnumfeldmaßnahme und 526.901 Euro für 15 Projekte der energetischen Sanierung. Im Jahr 2016 7.079.729 Euro für 6 Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 47.385.000 Euro für 16 Projekte im Mittelstandsprogramm 174.500 Euro für 3 Projekte im Eigentumsprogramm 633.114 Euro für 1 Projekt studentisches Wohnen 474.028 Euro für 3 Projekte Wohnraum im Bahnhofsviertel 327.363 Euro für 1 Wohnumfeldmaßnahme und 1.693.533 Euro für 19 Projekte der energetischen Sanierung. Im Jahr 2017 1.493.910 Euro für 1 Projekt in der sozialen Wohnraumförderung, 14.489.000 Euro für 5 Projekte im Mittelstandsprogramm 210.000 Euro für 4 Projekte im Eigentumsprogramm 282.000 Euro für 1 Projekt studentisches Wohnen 916.725 Euro für Wohnraum im Bahnhofsviertel für ein Projekt gemeinschaftlichen Wohnens 0 Euro für Wohnumfeldmaßnahmen und 464.879 Euro für 7 Projekte der energetischen Sanierung. Das derzeitige Obligo für bewilligte, jedoch noch nicht ausgezahlte Mittel beträgt 6.384.476,35 Euro für Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 51.039.110 Euro für Projekte im Mittelstandsprogramm 96.250 Euro für Projekte im Eigentumsprogramm 915.114 Euro für studentisches Wohnen 927.252,98 Euro für Wohnraum im Bahnhofsviertel 161.161,95 Euro für Wohnumfeldmaßnahmen und 3.501.838 Euro für energetische Sanierung. Für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens gibt es derzeit ein Obligo für Wohnraum im Bahnhofsviertel in Höhe von 598.994 Euro. Aufgrund der durch die im Jahr 2018 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen neuen Richtlinien, insbesondere die Gewährung von Zuschüssen, gestiegene Attraktivität des geförderten Wohnungsbaus erwartet der Magistrat in Zukunft höhere Bewilligungssummen und daher auch höhere Mittelabflüsse. Anlage _Schreiben_Hauptamt_vom_12_12_2018 (ca. 106 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 12.02.2019, NR 758
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2017FF 626Der Magistrat verfügt über verschiedene Förderprogramme für den Wohnungsbau: Programme zur sozialen MietwohnungsbaufördeFragestunde-Frage
- 22. März 2018NRNR 544Förderprogramme für den WohnungsbauSTVV-Antrag · FDP
- 16. November 2018Sie sind hierBB 373Förderprogramme für den WohnungsbauMagistratsbericht
- 12. Februar 2019NRNR 758Fördermittel für den WohnungsbauSTVV-Antrag · FDP
- 22. November 2019BB 438Förderprogramme für den WohnungsbauMagistratsbericht
- 23. November 2020Antwort des Magistrats · nach 183 WochenBB 619Förderprogramme für den WohnungsbauMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FRAKTION (= Kenntnis im Rahmen NR 758) und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (B 373 = Kenntnis) FDP (B 373 = Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP und FRANKFURTER (= Zurückweisung) sowie FRAKTION (= Kenntnis im Rahmen NR 758) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 373 = Zurückweisung, NR 758 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) sowie FRAKTION (= Kenntnis im Rahmen NR 758) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)