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Der Magistrat verfügt über verschiedene Förderprogramme für den Wohnungsbau: Programme zur sozialen Mietwohnungsbauförde

Vorlagentyp: F
183 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im VerfahrenBeantwortet

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Frage vom 24.05.2017, F 626 Der Magistrat verfügt über verschiedene Förderprogramme für den Wohnungsbau: Programme zur sozialen Mietwohnungsbauförderung, für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau, zur Förderung von neuem Wohnraum für selbst genutztes Wohneigentum und zur Förderung von Wohnraum für selbst genutztes Wohneigentum - Bestandserwerb. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Mittel in welcher Höhe sind in den Jahren 2015 und 2016 in den jeweiligen Programmen konkret abgeflossen?

Antwort des Magistrats: Der Mittelabfluss für die Jahre 2015/16 ist in dieser Tabelle dargestellt: Der Mittelabfluss ist in jedem Jahr verschieden, je nach Stand der unterschiedlichen Bauprojekte. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in der Regel in folgenden Raten: 50 Prozent der Darlehenssumme nach Fertigstellung des Rohbaus gegen Nachweis der Brand-, Sturm- und Leitungswasserversicherung; 40 Prozent der Darlehenssumme nach Bezugsfertigkeit und Nachweis der ordnungsgemäßen Belegung der Wohnungen gegen Vorlage der abgeschlossenen Miet- und Nutzungsverträge bei der kommunalen Wohnungsvermittlungsstelle; zehn Prozent der Darlehenssumme nach Fertigstellung der Baumaßnahme - einschließlich Außenputz und Außenanlagen - und Anzeige der Schlussabrechnung sowie einer Bestätigung eines Energieberaters, gelistet für KfW-Programme, dass der energetische Standard erreicht wurde. So lag die Summe der Mittelabflüsse aller oben in der Übersicht aufgeführten und in der Frage von Frau Tafel-Stein benannten Programme im Jahr 2016 bei knapp 18 Millionen Euro, im Jahr 2015 bei knapp zwölf Millionen Euro. Bei dem Obligo handelt es sich um bewilligte Mittel für Projekte nach den der Zeit aktuellen Richtlinien, Darlehen und Mietzuschüsse. Diese Mittel sind verpflichtet und stehen zur Auszahlung zum jeweiligen Projektstand bereit. Mit Datum vom 29. Mai 2017 handelt es sich noch um circa 66,5 Millionen Euro von ursprünglich circa 112,3 Millionen Euro. Die Auszahlung - wie oben erläutert - erstreckt sich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr. Bei den Mietzuschüssen der sozialen Wohnraumförderung kann der Zeitraum bis zu 20 Jahre betragen, die Bauherrenschaft hat die Möglichkeit den Zuschuss entweder einmalig in voller Höhe oder aber über den Bindungszeitraum gewährt zu bekommen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Elke Tafel-Stein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2017Sie sind hier
    FF 626Der Magistrat verfügt über verschiedene Förderprogramme für den Wohnungsbau: Programme zur sozialen Mietwohnungsbauförde
    Fragestunde-Frage
  2. 22. März 2018NRNR 544Förderprogramme für den WohnungsbauSTVV-Antrag · FDP
  3. 16. November 2018BB 373Förderprogramme für den WohnungsbauMagistratsbericht
  4. 22. November 2019BB 438Förderprogramme für den WohnungsbauMagistratsbericht
  5. 23. November 2020Antwort des Magistrats · nach 183 WochenBB 619Förderprogramme für den WohnungsbauMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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