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Förderprogramme für den Wohnungsbau

Vorlagentyp: B
183 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 438

Betreff: Förderprogramme für den Wohnungsbau Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2623 - NR 544/18 (mit Zusatz) FDP, l. B 373/18 - Der Mittelabfluss ist in jedem Jahr unterschiedlich und folgt keiner linearen Auszahlungssystematik, sondern erfolgt je nach Fortschritt der unterschiedlichen Bauprojekte. Im Jahr 2016 betrugen die Mittelabflüsse: Für den Wohnungsneubau (5.001232): 12.281.975 Euro für 12 Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 5.549.500 Euro für 6 Projekte im Mittelstandsprogramm und 94.600 Euro für 4 Projekte im Eigentumsprogramm Für studentisches Wohnen (5.006008) 1.505.500 Euro für 1 Projekt Für Wohnraum im Bahnhofsviertel (5.001236) 478.251 Euro für 2 Projekte Für Wohnumfeldmaßnahmen (5.002454) 293.135,19 Euro für 3 Projekte und Für energetische Sanierung (5.003613) 1.124.811 Euro für 21 Projekte. Für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens gab es im Jahr 2016 keine Mittelabflüsse. Im Jahr 2017 betrugen die Mittelabflüsse: Für den Wohnungsneubau (5.001232): 10.033.580 Euro für 10 Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 16.405.220 Euro für 11 Projekte im Mittelstandsprogramm und 199.500 Euro für 5 Projekte im Eigentumsprogramm Für studentisches Wohnen (5.006008) 0 Euro Für Wohnraum im Bahnhofsviertel (5.001236) 314.035,90 Euro für 2 Projekte Für Wohnumfeldmaßnahmen (5.002454) 171.730,74 Euro für 3 Projekte und Für energetische Sanierung (5.003613) 1.098.448 Euro für 20 Projekte. Für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens gab es im Jahr 2017 keine Mittelabflüsse. Im Jahr 2018 betrugen die Mittelabflüsse: Für den Wohnungsneubau (5.001232): 3.118.293 Euro für 6 Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 14.733.053 Euro für 12 Projekte in den Mittelstandsprogrammen und 188.250 Euro für 5 Projekte im Eigentumsprogramm Für studentisches Wohnen (5.006008) 0 Euro Für Wohnraum im Bahnhofsviertel (5.001236) 638.161 Euro für 3 Projekte Für Wohnumfeldmaßnahmen (5.002454) 130.750,39 Euro für 4 Projekte und Für energetische Sanierung (5.003613) 573.058 Euro für 9 Projekte. Für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens gab es im Jahr 2018 Mittelabflüsse in Höhe von 232.304 Euro. In allen Förderprogrammen für den Wohnungsbau- erfolgten demnach Auszahlungen in Höhe von 21.327.772,19 € im Jahr 2016, 28.460.812,14 € im Jahr 2017 und 19.381.565,89 Euro im Jahr 2018. Die Bewilligungen (also die Mittelbereitstellung für künftige Projekte, das Obligo) entwickelten sich wie folgt: Im Jahr 2016 7.079.729 Euro für 6 Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 47.385.000 Euro für 16 Projekte im Mittelstandsprogramm 174.500 Euro für 3 Projekte im Eigentumsprogramm 633.114 Euro für 1 Projekt studentisches Wohnen 474.028 Euro für 3 Projekte Wohnraum im Bahnhofsviertel 327.363 Euro für 1 Wohnumfeldmaßnahme und 1.693.533 Euro für 19 Projekte der energetischen Sanierung. Im Jahr 2017 1.493.910 Euro für 1 Projekt in der sozialen Wohnraumförderung, 14.489.000 Euro für 5 Projekte im Mittelstandsprogramm 210.000 Euro für 4 Projekte im Eigentumsprogramm 282.000 Euro für 1 Projekt studentisches Wohnen 916.725 Euro für Wohnraum im Bahnhofsviertel für ein Projekt gemeinschaftlichen Wohnens 0 Euro für Wohnumfeldmaßnahmen und 464.879 Euro für 7 Projekte der energetischen Sanierung. Im Jahr 2018 3.407.052 Euro für 2 Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 13.214.618 Euro für 6 Projekte im Mittelstandsprogramm 640.000 Euro für 12 Projekte im Eigentumsprogramm 0 Euro für 0 Projekte studentisches Wohnen 656.709 Euro für Wohnraum im Bahnhofsviertel für 3 Projekte, darunter 221.214 Euro für ein Projekt gemeinschaftlichen Wohnens 10.000 Euro für 1 Projekt Wohnumfeldmaßnahmen und 3.929.148 Euro für 13 Projekte der energetischen Sanierung. Das derzeitige Obligo für bewilligte, jedoch noch nicht ausgezahlte Mittel beträgt 4.867.063 Euro für Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 34.573.894,53 Euro für Projekte im Mittelstandsprogramm 754.250 Euro für Projekte im Eigentumsprogramm 915.114 Euro für studentisches Wohnen 695.207,98 Euro für Wohnraum im Bahnhofsviertel 134.708,09 Euro für Wohnumfeldmaßnahmen und 3.454.486,48 Euro für energetische Sanierung. Für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens gibt es derzeit ein Obligo für Wohnraum im Bahnhofsviertel in Höhe von 137.509 Euro. Aufgrund der durch die im Jahr 2018 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen neuen Richtlinien, insbesondere die Gewährung von Zuschüssen, gestiegene Attraktivität des geförderten Wohnungsbaus erwartet der Magistrat in Zukunft höhere Bewilligungssummen und daher auch höhere Mittelabflüsse.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2017FF 626Der Magistrat verfügt über verschiedene Förderprogramme für den Wohnungsbau: Programme zur sozialen MietwohnungsbaufördeFragestunde-Frage
  2. 22. März 2018NRNR 544Förderprogramme für den WohnungsbauSTVV-Antrag · FDP
  3. 16. November 2018BB 373Förderprogramme für den WohnungsbauMagistratsbericht
  4. 22. November 2019Sie sind hier
    BB 438Förderprogramme für den Wohnungsbau
    Magistratsbericht
  5. 23. November 2020Antwort des Magistrats · nach 183 WochenBB 619Förderprogramme für den WohnungsbauMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 36 · 20.01.2020
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

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