Förderprogramme für den Wohnungsbau
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats informiert über die Mittelabflüsse und Bewilligungen der Förderprogramme für den Wohnungsbau in den Jahren 2017 bis 2019. Es wird erwartet, dass die Bewilligungssummen aufgrund finanzieller Anreize steigen, was zu höheren Mittelabflüssen führen sollte.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Der Mittelabfluss ist in jedem Jahr unterschiedlich und folgt keiner linearen Auszahlungssystematik, sondern erfolgt je nach Fortschritt der unterschiedlichen Bauprojekte. Im Jahr 2017 betrugen die Mittelabflüsse: Für den Wohnungsneubau (5.001232): 10.033.580 Euro für 10 Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 16.405.220 Euro für 11 Projekte im Mittelstandsprogramm, 199.500 Euro für 5 Projekte im Eigentumsprogramm, für studentisches Wohnen (5.006008) 0 Euro, für Wohnraum im Bahnhofsviertel (5.001236) 315.035,90 Euro für 2 Projekte, für Wohnumfeldmaßnahmen (5.002454) 171.730,74 Euro für 3 Projekte, und für energetische Sanierung (5.003613) 1.098.448 Euro für 20 Projekte. Für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens gab es im Jahr 2017 keine Mittelabflüsse. Im Jahr 2018 betrugen die Mittelabflüsse: Für den Wohnungsneubau (5.001232): 3.118.293 Euro für 6 Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 14.733.053 Euro für 12 Projekte in den Mittelstandsprogrammen, 188.250 Euro für 5 Projekte im Eigentumsprogramm, für studentisches Wohnen (5.006008) 0 Euro, für Wohnraum im Bahnhofsviertel (5.001236) 638.161 Euro für 3 Projekte, für Wohnumfeldmaßnahmen (5.002454) 130.750,39 Euro für 4 Projekte, und für energetische Sanierung (5.003613) 573.058 Euro für 9 Projekte. Für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens gab es im Jahr 2018 Mittelabflüsse in Höhe von 232.304 Euro für ein Projekt. Im Jahr 2019 betrugen die Mittelabflüsse: Für den Wohnungsneubau (5.001232): 4.882.544,95 Euro für 8 Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 19.728.183,32 Euro für 17 Projekte im Mittelstandsprogramm, 123.750 Euro für 6 Projekte im Eigentumsprogramm, für studentisches Wohnen (5.006008) 0 Euro für 0 Projekt, für Wohnraum im Bahnhofsviertel (5.001236) 717.528 Euro für 5 Projekte, darunter zwei Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens, für Wohnumfeldmaßnahmen (5.002454) 28.552 Euro für 2 Projekte, und für energetische Sanierung (5.003613) 1.350.147,52 Euro für 18 Projekte. Darüber hinaus erfolgte aufgrund einer Darlehenskürzung eines Bewilligungsbescheides aus 2014 eine Rückzahlung in Höhe von 840.900,00 € in der sozialen Wohnraumförderung. Die Kürzung erfolgte aufgrund von Minderkosten in Abstimmung mit dem Antragsteller, die Bindung der Wohnungen veränderte sich dadurch nicht. In allen Förderprogrammen für den Wohnungsbau erfolgten demnach Auszahlungen in Höhe von 28.460.812,14 Euro im Jahr 2017, 19.381.565,89 Euro im Jahr 2018 und 26.830.705,79 Euro im Jahr 2019. Die Bewilligungen (also die Mittelbereitstellung für künftige Projekte, das Obligo) entwickelten sich wie folgt: Im Jahr 2017 1.493.910 Euro für 1 Projekt in der sozialen Wohnraumförderung, 14.489.000 Euro für 5 Projekte im Mittelstandsprogramm, 210.000 Euro für 4 Projekte im Eigentumsprogramm, 282.000 Euro für 1 Projekt studentisches Wohnen, 916.725 Euro für Wohnraum im Bahnhofsviertel für ein Projekt gemeinschaftlichen Wohnens, 0 Euro für Wohnumfeldmaßnahmen, und 464.879 Euro für 7 Projekte der energetischen Sanierung. Im Jahr 2018 3.407.052 Euro für 2 Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 13.214.618 Euro für 6 Projekte im Mittelstandsprogramm, 640.000 Euro für 12 Projekte im Eigentumsprogramm, 0 Euro für 0 Projekte studentisches Wohnen, 656.709 Euro für Wohnraum im Bahnhofsviertel für 3 Projekte, darunter 221.214 Euro für ein Projekt gemeinschaftlichen Wohnens, 10.000 Euro für 1 Projekt Wohnumfeldmaßnahmen, und 3.929.148 Euro für 13 Projekte der energetischen Sanierung. Im Jahr 2019 10.277.152 Euro für 13 Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 15.058.972 Euro für 17 Projekte im Mittelstandsprogramm, 150.000 Euro für 3 Projekte im Eigentumsprogramm, 2.813.000 Euro für 1 Projekt studentisches Wohnen, 96.000 Euro für 1 Projekt Wohnraum im Bahnhofsviertel, 0 Euro für Wohnumfeldmaßnahmen, und 757.455 Euro für 15 Projekte der energetischen Sanierung. Das derzeitige Obligo für bewilligte, jedoch noch nicht ausgezahlte Mittel beträgt: 20.473.671,90 Euro für Projekte in der sozialen Wohnraumförderung, 35.379.006,95 Euro für Projekte im Mittelstandsprogramm, 538.750 Euro für Projekte im Eigentumsprogramm, 918.211,40 Euro für studentisches Wohnen, 148.628,98 Euro für Wohnraum im Bahnhofsviertel, 111.744,66 Euro für Wohnumfeldmaßnahmen, und 2.532.023,34 Euro für energetische Sanierung. Für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens gibt es derzeit ein Obligo für Wohnraum im Bahnhofsviertel in Höhe von 44.243 Euro. Die positive Entwicklung der Bewilligungen in den letzten drei Jahren zeigt, dass das Förderprogramm insbesondere aufgrund der finanziellen Anreize in Form von attraktiven Zuschussförderungen in den Förderwegen zur sozialen Wohnraumförderung und des Mittelstandsprogrammes gut angenommen wird. Vor diesem Hintergrund erwartet der Magistrat perspektivisch eine Erhöhung der Bewilligungssummen und daher auch höhere Mittelabflüsse. Aufgrund der finanziellen Anreize in Form von attraktiven Zuschussförderungen in den Förderwegen zur sozialen Wohnraumförderung und des Mittelstandsprogrammes erwartet der Magistrat perspektivisch eine Erhöhung der Bewilligungssummen und daher auch höhere Mittelabflüsse. Einen weiteren Grund dieser Erwartungshaltung stellt der von den Stadtverordneten verabschiedete Baulandbeschluss (§ 5590 vom 07.05.2020, M 220) dar, der einen Mindestanteil an Förderprojekten im Förderweg 1 (soziale Wohnraumförderung) und Förderweg 2 (Mittelstandsprogramm) bei allen Wohnbaulandentwicklungen vorschreibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2017FF 626Der Magistrat verfügt über verschiedene Förderprogramme für den Wohnungsbau: Programme zur sozialen MietwohnungsbaufördeFragestunde-Frage
- 22. März 2018NRNR 544Förderprogramme für den WohnungsbauSTVV-Antrag · FDP
- 16. November 2018BB 373Förderprogramme für den WohnungsbauMagistratsbericht
- 22. November 2019BB 438Förderprogramme für den WohnungsbauMagistratsbericht
- 23. November 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 183 WochenBB 619Förderprogramme für den WohnungsbauMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER