Fördermittel für den Wohnungsbau
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistratsbericht B 373 nur unter der Maßgabe zur Kenntnis zu nehmen, dass der Magistrat einen jährlichen Bericht veröffentlicht, aus dem nachvollziehbar hervorgeht, - welche Mittel inklusive Budgetüberträgen für die Förderung der einzelnen Wohnungsbauprogramme, also dem sozialen Wohnungsbau, der Mittelstandsförderung, dem Eigentumsprogramm, dem gemeinschaftlichen Wohnen, der Wohnumfeldmaßnahmen, dem studentischen Wohnen, der energetischen Sanierung und dem Wohnraum im Bahnhofsviertel im jeweiligen Planungsjahr eingestellt wurden bzw. werden. Die Positionen sind aufzuschlüsseln und die jeweiligen Kostenstellen im Haushalt genau zu nennen. - welchen Wohnungsbauförderprogrammen im Einzelnen die Bewilligungen und Mittelabflüsse zuzuordnen sind. Die entsprechenden Kostenstellen im Haushalt sind genau zu nennen. Begründung: In der 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. April 2018 wurde der Vorlage NR 544 zugestimmt, unter der Maßgabe, dass dieser Bericht sowie der jährliche Bericht über den Wohnungsmarkt in Frankfurt und der jährliche Bericht über die Arbeit des Amts für Wohnungswesen in einem jährlich erscheinenden Bericht zusammengefasst werden. Der aktuelle Tätigkeitsbericht 2017 (Stand August 2018) wurde erst aufgrund von Nachfragen im Ausschuss mit dem Bericht B 373 mehr schlecht als recht ergänzt. Die darin verallgemeinerten Zahlen zu Mittelabflüssen und Bewilligungen lassen nur ungenügende Rückschlüsse auf Kostenstellen im Haushalt zu, da diese nicht aufgeschlüsselt werden. Der Bericht des Magistrats B 373 ist der Beweis dafür, dass man auch mit vielen Zahlen nichts sagen kann. Er entbehrt jeglicher Transparenz.
Inhalt
Antrag vom 12.02.2019, NR 758
Betreff: Fördermittel für den Wohnungsbau Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistratsbericht B 373 nur unter der Maßgabe zur Kenntnis zu nehmen, dass der Magistrat einen jährlichen Bericht veröffentlicht, aus dem nachvollziehbar hervorgeht, - welche Mittel inklusive Budgetüberträgen für die Förderung der einzelnen Wohnungsbauprogramme, also dem sozialen Wohnungsbau, der Mittelstandsförderung, dem Eigentumsprogramm, dem gemeinschaftlichen Wohnen, der Wohnumfeldmaßnahmen, dem studentischen Wohnen, der energetischen Sanierung und dem Wohnraum im Bahnhofsviertel im jeweiligen Planungsjahr eingestellt wurden bzw. werden. Die Positionen sind aufzuschlüsseln und die jeweiligen Kostenstellen im Haushalt genau zu nennen. - welchen Wohnungsbauförderprogrammen im Einzelnen die Bewilligungen und Mittelabflüsse zuzuordnen sind. Die entsprechenden Kostenstellen im Haushalt sind genau zu nennen.
Begründung: In der 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. April 2018 wurde der Vorlage NR 544 zugestimmt, unter der Maßgabe, dass dieser Bericht sowie der jährliche Bericht über den Wohnungsmarkt in Frankfurt und der jährliche Bericht über die Arbeit des Amts für Wohnungswesen in einem jährlich erscheinenden Bericht zusammengefasst werden. Der aktuelle Tätigkeitsbericht 2017 (Stand August 2018) wurde erst aufgrund von Nachfragen im Ausschuss mit dem Bericht B 373 mehr schlecht als recht ergänzt. Die darin verallgemeinerten Zahlen zu Mittelabflüssen und Bewilligungen lassen nur ungenügende Rückschlüsse auf Kostenstellen im Haushalt zu, da diese nicht aufgeschlüsselt werden. Der Bericht des Magistrats B 373 ist der Beweis dafür, dass man auch mit vielen Zahlen nichts sagen kann. Er entbehrt jeglicher Transparenz.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 373
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2018BB 373Förderprogramme für den WohnungsbauMagistratsbericht
- 12. Februar 2019Sie sind hierNRNR 758Fördermittel für den WohnungsbauSTVV-Antrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FRAKTION (= Kenntnis im Rahmen NR 758) und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (B 373 = Kenntnis) FDP (B 373 = Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP und FRANKFURTER (= Zurückweisung) sowie FRAKTION (= Kenntnis im Rahmen NR 758) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 373 = Zurückweisung, NR 758 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) sowie FRAKTION (= Kenntnis im Rahmen NR 758) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)