1. Risiken für die soziale Stadt "Erster Frankfurter Sozialbericht" 2. Sozialraumanalyse der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen hier:…
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1. Risiken für die soziale Stadt "Erster Frankfurter Sozialbericht" 2. Sozialraumanalyse der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen hier: Teilbericht "Segregation und Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen" und Bericht über die Arb
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 09.05.2003, B 358
Betreff:
- Risiken für die soziale Stadt "Erster Frankfurter Sozialbericht"
- Sozialraumanalyse der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen hier: Teilbericht "Segregation und Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen" und Bericht über die Arbeit des Expertenteams Jugendhilfe- und Sozialplanung (früher Planungsgruppe) und die wissenschaftliche Begleitung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2003, § 4648 - NR 795 GRÜNE, B 570/02 - zu 1) Der Magistrat arbeitet aktiv auf eine Verbesserung der sozialen Situation in den Wohngebieten hin, die im Teil V des Frankfurter Sozialberichts (vgl. B 570 vom 27.05.2002) als "Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen“ aufgeführt worden sind. zu 2) Für alle genannten Problembereiche gibt es schon heute Angebote, die auf die jeweiligen Bedarfslagen der Betroffenen zugeschnitten sind. Besonders zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Arbeit der verschiedenen Regionalräte, das flächendeckende Angebot an Schuldnerberatung, die Moderation bei Nachbarschaftskonflikten durch das Amt für multikulturelle Angelegenheiten ("Stadtteilvermittlung“) oder die vom Jugend- und Sozialamt gemeinsam mit dem Arbeitsamt gegründete "Agentur Jugend und Arbeit“. Darüber hinaus ist das Jugend- und Sozialamt durch seine Sozialraumorientierung - mittlerweile wird in allen Sozialrathäusern in multiprofessionellen Stadtteilteams gearbeitet - vor Ort und in den verschiedenen sozialraumbezogen arbeitenden Gremien wie Regionalräten und Stadtteilarbeitskreisen vertreten. Des Weiteren sind sechs Frankfurter Wohnquartiere in das städtische Programm "Frankfurt- Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften“ und das Quartier Unterliederbach-Engelsruhe und der Stadtteil Gallus in das Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ aufgenommen worden. Die sechs Wohnquartiere des städtischen Programms und Unterliederbach-Engels.ruhe zählten ganz oder teilweise zu den in der ersten Sozialraumanalyse (1997) und im Teil V des Frankfurter Sozialberichts (2002) aufgeführten Wohngebieten mit verdichteten sozialen Problemlagen (siehe für das städtische Programm den Magistratsbericht B 168 vom 3.3.2003). Die Stadtbezirke des Stadtteils Gallus gehören schon seit längerem zu den Quartieren mit den höchsten sozialen Risiken in Frankfurt am Main. Für eine auf die jeweiligen Probleme und Bedarfslagen zugeschnittene Koordinierung der verschiedenen Hilfsangebote und die Überprüfung der Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen und Angebote ist das jeweilige Quartiersmanagement zuständig. Dieses berichtet regelmäßig über seine Aktivitäten, die Entwicklung der Situation in den Quartieren und die Ergebnisse seiner Arbeit. zu 3) Insoweit bei den konkreten Hilfestellungen für einzelne Bewohner dieser Wohngebiete eine Koordination der Hilfen verschiedener Ämter erforderlich ist, erfolgt sie fallbezogen schon heute. So arbeiten die Stadtteilteams in den Sozialrathäusern fallbezogen im Hinblick auf die jeweiligen Problemlagen mit den verschiedensten sozialen Einrichtungen zusammen. Im Hinblick auf die Jugendkriminalität sind dies beispielsweise die Jugendgerichtshilfe, die Schulen vor Ort, die Regionalräte, die Jugend- und Kinderhäuser, das Kinderbüro oder der Jugendkoordinator der Polizei. Bei interkulturellen Konflikten werden die Nachbarschaftskonfliktvermittlung des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten und die Ausländerbeauftragten der Polizei eingeschaltet. Bei familiären Problemen sind es Erziehungsberatungsstellen, Kirchengemeinden, Vereine, psychologische Praxen oder Anbieter psychosozialer Hilfen wie ProFamilia. In diesem Sinne werden schon heute spezielle Hilfsangebote dort gemacht (und auch in Anspruch genommen), wo sie besonders dringend benötigt werden. Wenn z.B. in einem Quartier viele Personen überschuldet sind, dann erhalten überdurchschnittlich viele Bewohner dieser Gebiete auch eine Schuldnerberatung. Ähnliches gilt für die anderen genannten Problembereiche. Eine darüber hinausgehende quartiersbezogene Koordinierung von Hilfen setzt jeweils auf die verschiedenen Wohngebiete und ihre soziale Situation bezogene Entwicklungsstrategien und -pläne voraus. Erfahrungsgemäß ist die Erstellung solcher "Gesamtpläne“ und deren Durchführung so aufwendig, dass sie ohne zusätzlichen Personaleinsatz nicht zu realisieren sind. Aus diesem Grunde wurde für die Gebiete des städtischen wie des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt das Quartiersmanagement nach außen vergeben. In Kooperation mit dem jeweils zuständigen Quartiersmanagement hat das Stadtgesundheitsamt im Oktober 2001 in Fechenheim und im September 2002 in Sossenheim Stadtteilkonferenzen zur Gesundheitsförderung veranstaltet. Ziel dieser Konferenzen war es, einzelfallübergreifend soziale Problemlagen mit örtlichen Expertinnen und Experten sowie Laien zu identifizieren und auf die lokalen Bedürfnisse zugeschnittene Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung zu entwickeln. Diese Konferenzen wären ohne die Unterstützung externer Kooperationspartner, im konkreten Fall die Kreisverbände der Caritas und der Arbeiterwohlfahrt und die AOK Hessen, nicht möglich gewesen. Die Verknüpfung aller relevanten Handlungsfelder ist eine Grundvoraussetzung für das Gelingen quartiersbezogener Entwicklungs- und Erneuerungsverfahren. Hierzu gehören die Bereiche Wohnungswesen, Gesundheit, Verkehr, Arbeits- und Ausbildungsförderung, Sicherheit, Frauen, Familien- und Jugendhilfe und Wirtschaft. So gibt es im Gebiet Unterliederbach-Engelsruhe bereits eine Koordinierungsrunde aus Vertretern der jeweiligen Fachämter und der vor Ort präsenten Wohnungsunternehmen. Für das Gallusviertel gibt es derzeit den "Runden Tisch Gallus“, der im Vorgriff zur noch einzurichtenden ämterübergreifenden Koordinierungsrunde ein dezernats- und ressortübergreifendes Handeln sicherstellt. In den Gebieten des städtischen Programms Soziale Stadt obliegt es dem Quartiersmanagement, in enger Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften, städtischen Ämtern und Beteiligten tätig zu werden. zu 4 und 5) Sowohl in den Wohngebieten des Bund-Länder-Programms als auch des städtischen Programms wird ständig geprüft, welche sinnvollen Veränderungen beziehungsweise Ergänzungen im Rahmen der laufenden Programme vorgenommen werden können, um im Hinblick auf die besonderen Belastungen der Bewohner der Wohngebiete Verbesserungen zu erreichen und die Wohngebiete zu stabilisieren. Das jeweilige Quartiersmanagement vor Ort ist über die Ergebnisse der Sozialraumanalyse informiert und erarbeitet aufgrund dieser Informationen und eigener Problemanalysen Handlungsstrategien. Dies gilt sowohl für "alte“ als auch für neu aufgenommene Gebiete. Über die Wirksamkeit der Angebote und Maßnahmen vor Ort informiert das jeweilige Quartiersmanagement die zuständigen städtischen Stellen. Zu bedenken ist, dass das Bund-Länder-Programm eine Programmlaufzeit von 10 Jahren hat. Jährliche Erhebungen zu einzelnen Problemlagen werden damit diesen auf mehrere Jahre angelegten Entwicklungsmaßnahmen nicht gerecht. Auch kann sich die Maßnahmeevaluation nicht auf einzelne soziale Kriterien beschränken, sondern muss das gesamte Spektrum der Ziele, die man jeweils erreichen will, abdecken. Welche Kriterien zur Evaluation der Gebiete des Bund-Länder-Programms geeignet sind, wird zur Zeit in einer Arbeitsgruppe diskutiert, die sich aus Vertretern hessischer Kommunen gebildet hat. Ggf. sind die Ziel- und Erfolgsgrößen, auf die man sich hier geeinigt hat, auch geeignet, um die Wirksamkeit des städtischen Programms zu evaluieren. Nebenvorlage: Antrag vom 02.10.2003, NR 1132 Anregung vom 03.06.2003, OA 1295
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2002BB 5701. Risiken für die soziale Stadt .Erster Frankfurter Sozialbericht. 2. Sozialraumanalyse der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen hier: Teilbericht .Segregation und Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen. und Bericht über die ArbMagistratsbericht
- 24. Oktober 2002NRNR 795Vorhandene Ressourcen zielgerichtet einsetzenSTVV-Antrag · GRÜNE
- 9. Mai 2003Sie sind hierBB 3581. Risiken für die soziale Stadt "Erster Frankfurter Sozialbericht" 2. Sozialraumanalyse der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen hier: Teilbericht "Segregation und Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen" und Bericht über die ArbMagistratsbericht
- 19. Mai 2003OFOF 400/7Jugendarbeit in Rödelheim-West ausbauenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juni 2003OAOA 1295Jugendarbeit in Rödelheim-West ausbauen 1. Risiken für die soziale Stadt .Erster Frankfurter Sozialbericht" 2. Sozialraumanalyse der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen Bericht des Magistrates vom 09.05.2003, B 358Anregung
- 2. Oktober 2003NRNR 1132Wie wirksam sind die städtischen Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Stabilität in den Wohnquartieren?STVV-Antrag · GRÜNE
- 6. Dezember 2004BB 7591. Risiken für die soziale Stadt .Erster Frankfurter Sozialbericht. 2. Sozialraumanalyse der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen hier: Teilbericht .Segregation und Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen. und Bericht über die ArbMagistratsbericht
- 30. Juni 2006Antwort des Magistrats · nach 214 WochenBB 3091. Risiken für die soziale Stadt "Erster Frankfurter Sozialbericht" 2. Sozialraumanalyse der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen hier: Teilbericht "Segregation und Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen" und Bericht über die ArbMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf33 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und PDS gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen PDS (= Zurückweisung) bei Enthaltung GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und PDS gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Ablehnung der Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Ablehnung der Zurückstellung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 358 = Kenntnis, OA 1295 = Ablehnung) PDS (B 358 = Zurückweisung, OA 1295 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1132 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1132 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1295 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1295 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE, FDP und FAG (Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. zu a): CDU, SPD und REP gegen GRÜNE, FDP und FAG (= Annahme) zu b): CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) zu 3. zu a): CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu b): CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (B 358 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1132 = Annahme, OA 1295 =Prüfung und Berichterstattung) BFF (B 358 und OA 1295 = Enthaltung, NR 1132 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 358 = Zurückweisung, NR 1132 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme, OA 1295 = Annahme) E.L. (B 358 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1132 = Annahme, OA 1295 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1132 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1132 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1295 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1295 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. zu a): CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP und FAG (= Annahme) zu b): CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. zu a): CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu b): CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 358 = Kenntnis, NR 1132 und OA 1295 = Ablehnung) PDS und E.L. (B 358 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1132 = Annahme, OA 1295 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1132 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1132 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1295 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1295 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE, FDP, FAG und PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, SPD, REP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, FDP, FAG, PDS, BFF (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen REP (= Ablehnung) zu 3. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen PDS (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG und PDS (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung)