Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Mietspiegel Frankfurt am Main 2014 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2014

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren27 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Rheinstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Rheinstraße per E-Mail

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.09.2014, B 350

Betreff: Mietspiegel Frankfurt am Main 2014 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2014 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2223 - B 234/12 -

  1. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat das Institut Wohnen und Umwelt (IWU), Rheinstraße 65, 64295 Darmstadt und das IFAK Institut, Georg-Ohm-Straße 1, 65232 Taunusstein mit der Erstellung einer Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten (Mietspiegel) entsprechend den Anforderungen des § 558 d Abs. 2 Satz 3 BGB beauftragt. Der Entwurf des IWU wurde in der hierfür zuständigen Kommission, die sich aus Vertretern der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V., der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Bergen-Enkheim und Umgebung e.V., des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V., des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt a.M. e.V., des DMB Mieterbunds Frankfurt e.V., der Mieterberatung Frankfurt e.V., des Vereins Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. und des Amtes für Wohnungswesen zusammensetzt, beraten. Dem Entwurf des Mietspiegels haben in der abschließenden Sitzung der Kommission vom 06.08.2014 die Vertreter der Mieterverbände mit Ausnahme des Vereins Mieter helfen Mietern (Enthaltung) sowie das Amt für Wohnungswesen zugestimmt. Ablehnend votierten die Vertreter der Vermieterverbände. Der als Anlage vorgelegte qualifizierte Mietspiegel 2014 läuft bis zum 31.05.2016. Die in diesem Mietspiegel ausgewiesenen Werte wurden anhand einer durch das IFAK Institut erhobenen repräsentativen Stichprobe mittels einer Regressionsanalyse ermittelt. Der Mietspiegel soll mithilfe der gesammelten Daten das Mietpreisniveau so wie es in Frankfurt ist abbilden. Er ist kein Instrument um Mieten politisch festzulegen und seine Erstellung erfolgt nach bundesgesetzlichen Vorgaben. Er verschafft eine Marktübersicht und macht das Mietpreisgefüge transparent. Er liefert Informationen, ob eine Mieterhöhung zulässig oder unzulässig ist.
  2. Die aus der Einwohnermeldedatei gezogene Master-Stichprobe enthielt ca. 369.000 Adressen, aus denen mehrere Teilmengen gebildet wurden. Die für den Mietspiegel zugrunde gelegte Teilmenge umfasste ca. 18.000 Adressen. Für die Erstellung des Mietspiegels konnten 3.354 Datensätze verwendet werden. Zusätzlich zur Mieterbefragung wurde eine schriftliche Vermieterbefragung durchgeführt. Diese Vermieterbefragung enthielt einen reduzierten Fragenkatalog bezüglich der Merkmale der Wohnung sowie Fragen zur energetischen Gebäudequalität. Die Mieten sind um 11,3 % gegenüber der durchschnittlichen Miete aus der letzten Marktuntersuchung für den Mietspiegel 2010 gestiegen. Wegen Änderungen der Mietpreisstrukturen am Markt sowie im Aufbau des Mietspiegels ist ein direkter Vergleich mit dem Vorgänger des jetzigen Mietspiegels nicht möglich. Änderungen haben sich insbesondere in folgenden Punkten ergeben: - Bei den innerstädtischen Wohnlagen ist eine stärkere Differenzierung gelungen. Die Wohnlagen nach der Einschätzung des Gutachterausschusses wurden beibehalten, hinzu kommt ein "Zentralitätszuschlag". Zu den innerstädtischen Lagen zählen jetzt auch das Bahnhofsviertel sowie Teile des Gutleutviertel und des Gallus. - Für die einfachen Wohnlagen konnte gegenüber der mittleren Wohnlage keine Preisdifferenz mehr festgestellt werden. Daher wurden die sehr einfachen / einfachen und mittleren Lagen in einer Wohnlage zusammengefasst. - Auch im System der Zu- und Abschläge haben sich Änderungen ergeben. So werden beispielsweise Merkmale einfacher und sehr einfacher Ausstattung zusammengefasst. Dies vor allem, da die Anzahl von Wohnungen mit Substandardmerkmalen abnimmt. - Die Datenlage reichte nicht aus, um alle Einfamilienhäuser einzubeziehen. Der neue Mietspiegel erfasst daher lediglich Reihenhäuser mit einer Wohnfläche bis zu 100 qm und einem Baujahr bis 1977. Leider ist es nicht gelungen, differenzierte energetische Modernisierungsmerkmale abzubilden. Aus den erhobenen Daten ergaben sich lediglich Preiseffekte für unterschiedliche Klassen von Wärmeschutzfenstern. Intensiv untersucht wurde ein möglicher Einfluss der Lärmbelastung auf die Miethöhe. Hier ergab sich kein nachweisbarer Preiseffekt - mit Ausnahme der Situation an besonders lärmbelasteten Straßen. Hier sind keine Lagezuschläge für die gehobene oder sehr gute Lage vorzunehmen, wohl aber für die zentrale Lage. Mit diesem Mietspiegel wird den Mietern, Vermietern und den Gerichten auch weiterhin das geeignete Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die Hand ge geben. Anlage Mietspiegel_2014 (ca. 8 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 12.11.2014, NR 1052

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 12. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 0 Wochen
    BB 350Mietspiegel Frankfurt am Main 2014 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2014
    Magistratsbericht
  2. 12. November 2014NRNR 1052Mietspiegel 2014 - Dokument des Magistratsversagens bei der WohnraumversorgungSTVV-Antrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf27 Beratungen
KAV
Sitzung 21 · 29.09.2014
TO II, TOP 114
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 2
Sitzung 37 · 29.09.2014
TO I, TOP 29
Beraten
a) Die Vorlage B 350 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 35 · 30.09.2014
TO I, TOP 26
Beraten
a) Die Vorlage B 350 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 34 · 06.10.2014
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückstellung)

OBR 4
Sitzung 34 · 07.10.2014
TO II, TOP 5
Beraten
a) Die Vorlage B 350 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 37 · 07.10.2014
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFarbechteGrüneFreie WählerREP
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FARBECHTE, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen FDP (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 34 · 07.10.2014
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 34 · 07.10.2014
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 35 · 07.10.2014
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
2 GrüneCDUSPDFreie WählerFDP
Ablehnung:
4 GrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen 4 GRÜNE und LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 34 · 09.10.2014
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUFDP
Ablehnung:
GrüneFreie Wähler
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) bei Enthaltung SPD

OBR 3
Sitzung 35 · 09.10.2014
TO II, TOP 16
Beraten
Die Vorlage B 350 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 34 · 09.10.2014
TO II, TOP 10
Beraten
a) Die Vorlage B 350 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 34 · 10.10.2014
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Zurückweisung); FAG (= Enthaltung)

OBR 12
Sitzung 34 · 10.10.2014
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 37 · 10.10.2014
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerNPDFraktionslos
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, NPD und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung)

OBR 14
Sitzung 34 · 13.10.2014
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 38 · 03.11.2014
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 35 · 04.11.2014
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUFDP
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 36 · 04.11.2014
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 16
Sitzung 34 · 04.11.2014
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 35 · 06.11.2014
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFraktionslos
Ablehnung:
LinkeFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 34 · 10.11.2014
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Römer (Kenntnis)Piraten (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis) Piraten (= Zurückweisung)

OBR 3
Sitzung 36 · 13.11.2014
TO I, TOP 49
Beraten
Die Vorlage B 350 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 34 · 13.11.2014
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage B 350 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 1052 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 35 · 18.11.2014
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerRömer
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
Piraten (B 350 = Zurückweisung)ÖkoLinX-ARL (B 350 = Zurückweisung, NR 1052 = Annahme)REP (B 350 = Zurückweisung, NR 1052 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (B 350 = Zurückweisung) ÖkoLinX-ARL und REP (B 350 = Zurückweisung, NR 1052 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 36 · 20.11.2014
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pawlik, Dr. Kößler, Tafel-Stein, Siefert und Dr. Gärtner sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerRömer
Ablehnung:
SPDLinkeÖkoLinX-ARLREP
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeRömerÖkoLinX-ARLREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und REP (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)

OBR 3
Sitzung 37 · 11.12.2014
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); CDU (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen