Mietspiegel Frankfurt am Main 2012 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main, Stand Juni 2012
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 234
Betreff: Mietspiegel Frankfurt am Main 2012 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main, Stand Juni 2012 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.11.2011, § 807 - B 204/11 - Zum Ablauf der zweijährigen Geltungsdauer des nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellten und von der Stadt anerkannten Mietspiegels 2010 war in Erfüllung des gesetzlichen Auftrages gem. § 558 d Abs. 2 BGB eine Fortschreibung der Mietspiegelwerte durchzuführen, ohne dass dabei inhaltliche Änderungen an den Merkmalen vorgenommen werden konnten. Der Mietspiegel Frankfurt am Main 2012 hat eine Laufzeit bis zum 31.05.2014. Im Zeitraum der beschlossenen Fortschreibung ist geplant, die Neuerstellung des Mietspiegels auszuschreiben und rechtzeitig durchzuführen. Dabei wird der Magistrat der an dem aktuellen Mietspiegel geäußerten Kritik Rechnung tragen, indem er bei dem neu zu erhebenden Mietspiegel eine gründliche Prüfung der Lageeinwertungen, etwa auch der von Fluglärm belasteten Gebiete, veranlassen wird. Wie die Wohnlagen letztlich ausgestaltet werden, kann sich nur aus der wissenschaftlichen Untersuchung ergeben und nicht vorab vorgegeben werden. Grundsätzlich ist der Magistrat der Auffassung, dass die durch das mit der Mietspiegelerstellung beauftragte InWIS Institut ermittelten ortsüblichen Mieten die tatsächlichen Entwicklungen auf dem Mietwohnungsmarkt zutreffend wiedergeben.
Im Einzelnen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat, unter Mitwirkung der hierfür zuständigen Kommission, die sich aus Vertretern der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V., der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Bergen-Enkheim und Umgebung e.V., des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V., des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt a.M. e.V., des Mieterbunds Frankfurt e.V., der Mieterberatung Frankfurt e.V., des Vereins Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. und des Amtes für Wohnungswesen zusammensetzt, den in der Anlage beigefügten Mietspiegel 2012 durch Fortschreibung erstellt. Die Wertermittlung erfolgt durch Fortschreibung aller Werte des Mietspiegels 2010 entsprechend der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte. Zugrunde gelegt wurden dabei die Indexwerte Stand Dezember 2009 (107,8) - das war der Erhebungsstichmonat des Mietspiegels 2010 - und Dezember 2011 (111,9). Der Fortschreibung zugestimmt haben die Vertreter der Vermieterverbände sowie das Amt für Wohnungswesen. Abgelehnt haben die Fortschreibung die Vertreter der Mieterverbände. Die Veränderung der Nettomieten des Mietspiegels 2012 gegenüber dem abgelaufenen Mietspiegel 2010 beträgt somit durchschnittlich gerundet 3,8 %. Die Fortschreibung der Mieten dient - entsprechend den Ausführungen des Gesetzgebers zum Mietrecht - der Anpassung an die Marktentwicklung. Der Mietspiegel dient der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit geforderter und gezahlter Mieten. Für den qualifiziertem Mietspiegel wird gesetzlich vermutet, dass die in ihm genannten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Für ihn ist nach dem Gesetz zu beachten, dass der Vermieter bzw. der Eigentümer bei einer Mieterhöhung verpflichtet ist, die Merkmale des Mietspiegels, die für die betreffende Wohnung zutreffend sind, auch dann dem Mieter mitzuteilen, wenn die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel ( z. B. Vergleichswohnungen etc.) gestützt wird. Würde auf die Fortschreibung verzichtet, so läge ab dem 01. Juni 2012 in Frankfurt am Main kein qualifizierter Mietspiegel mehr vor. Vermieter könnten sich bei Miterhöhungsbegehren auf andere Begründungsmittel beziehen (z. B. 3 Vergleichswohnungen), dies könnte einen zusätzlichen Anstieg der Mietpreise zur Folge haben. Zudem leistet ein qualifizierter Mietspiegel einen erheblichen Beitrag zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen wegen Mieterhöhungsstreitigkeiten. Mit diesem qualifizierten Mietspiegel wird den Mietern, Vermietern und den Gerichten auch weiterhin das geeignete Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die Hand gegeben. In der Öffentlichkeit hat es Diskussionen zu den im Mietspiegel 2010 neu eingeführten Innenstadtlagen gegeben. In Kritik geraten war der Mietspiegel insbesondere wegen der Unterscheidung in nun sechs Wohnlagen. Ganz neu waren die beiden Innenstadtlagen I (Westend, Nordend, Viertel an Dom und Römer, Teile Sachsenhausens) und II (Bockenheim, Teile der Innenstadt), die mit einem Zuschlag von 1,87 Euro und 1,24 Euro bedacht waren. Diese Einteilung wurde als wenig plausibel empfunden, das Verfahren als intransparent und die Mieterhöhungen, vor allem in Bockenheim und in Teilen des Bahnhofsviertels, schienen ungerechtfertigt; insbesondere habe Fluglärm zu wenig Berücksichtigung gefunden. Bei dem neu zu erhebenden Mietspiegel 2014 werden diese Gesichtspunkte einer besonderen Prüfung unterzogen. Ein rechtssicheres Vorziehen von Bewertungen bzw. Maßnahmen ist nicht möglich, da diese sich nur aus einer wissenschaftlichen Untersuchung ableiten lassen. Die ordnungsgemäße Ausschreibung und Durchführung dieser wissenschaftlichen Untersuchung wird derzeit vorbereitet und im Zeitraum der Fortschreibung des geltenden Mietspiegels durchgeführt. Anlage 1 (ca. 6,3 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 06.08.2012, NR 346 Antrag vom 06.08.2012, OF 185/7 Antrag vom 22.07.2012, OF 208/2 Antrag vom 26.07.2012, OF 209/2 Antrag vom 13.08.2012, OF 211/2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 25. Mai 2012Sie sind hierBB 234Mietspiegel Frankfurt am Main 2012 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main, Stand Juni 2012Magistratsbericht
- 15. Juni 2012BB 263Mietspiegel korrigieren - ungerechtfertigte Zuschläge herabsetzenMagistratsbericht
- 22. Juli 2012OFOF 208/2Mietspiegel 2012 Mietspiegel endlich im demokratischen Verfahren vom Parlament beschließen Kein Abnicken mehr von im Hinterzimmer beschlossenen Satzungen durch Stadtparlament und OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 26. Juli 2012OFOF 209/2Aufhebung des grob fehlerhaften Mietspiegels 2012Ortsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 6. August 2012Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 341Mietspiegel 2014Magistratsbericht
- 6. August 2012OFOF 185/7Mietspiegel 2012Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. August 2012NRNR 346Fortschreibung von Ungerechtigkeit! Der Mietspiegel 2012 ist nicht akzeptabel!STVV-Antrag · LINKE.
- 13. August 2012OFOF 211/2Magistratsberichte B 234, B 263 und B 341 zurückweisenOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf28 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) bei Enthaltung GRÜNE und SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FAG und LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage B 234 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 208/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 211/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER FDP und REP gegen FARBECHTE (= Zurückweisung) zu 2. Punkte 1-3: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen SPD und FARBECHTE (= Annahme) Punkt 4: CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 234 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 208/2 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 211/2 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE und CDU gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE und CDU gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE und CDU gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und REP (B 234 = Kenntnis, NR 346 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL und NPD (B 234 = Zurückweisung, NR 346 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (B 234 = Kenntnis, NR 346 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE., Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE., Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)