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Mietspiegel Frankfurt am Main 2016 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmiete für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2016

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort19 Sitzungen

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 135

Betreff: Mietspiegel Frankfurt am Main 2016 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmiete für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2016 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5273 - B 350/14 - Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hatte mit Unterstützung der Mietspiegelkommission, die sich aus Vertretern der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V., der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Bergen-Enkheim und Umgebung e.V., des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V., des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt a.M. e.V., des DMB Mieterbunds Frankfurt e.V., der Mieterberatung Frankfurt e.V., des Vereins Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. und des Amtes für Wohnungswesen zusammensetzt, nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen den Mietspiegel 2014 erstellt. Dem Mietspiegel 2014 zugestimmt hatten der DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V., der DMB Mieterbund Frankfurt e.V., die Mieterberatung Frankfurt am Main e.V. sowie das Amt für Wohnungswesen. Abgelehnt hatten den Mietspiegel die Vertreter der Vermieterverbände. Der Stimme enthalten hatte sich der Verein Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. Der Mietspiegel 2014 wurde von der Gemeinde anerkannt. Der Mietspiegel 2014 für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main nach dem Stand vom 01.06.2014 tritt mit dem 31.05.2016 außer Kraft. Zum Ablauf der zweijährigen Geltungsdauer führt der Magistrat gem. § 558 d Abs. 2 BGB eine Fortschreibung der Mietspiegelwerte durch. Die Wertermittlung erfolgt durch Fortschreibung aller Werte des Mietspiegels 2014 entsprechend der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte. Zugrunde gelegt wurden dabei die Indexwerte Stand April 2013 (105,1) - das war der Erhebungsstichmonat des Mietspiegels 2014 - und April 2015 (107,0). Die Veränderung der Nettomieten des Mietspiegels 2016 gegenüber dem abgelaufenen Mietspiegel 2014 beträgt somit durchschnittlich gerundet 1,8 %. Die Fortschreibung der Mieten dient - entsprechend den Ausführungen des Gesetzgebers zum Mietrecht - der Anpassung an die Marktentwicklung. Der Mietspiegel dient der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit geforderter und gezahlter Mieten. Für den qualifiziertem Mietspiegel wird gesetzlich formuliert, dass die in ihm genannten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Für ihn ist nach dem Gesetz zu beachten, dass der Vermieter bzw. der Eigentümer bei einer Mieterhöhung verpflichtet ist, die Merkmale des Mietspiegels, die für die betreffende Wohnung zutreffend sind, auch dann dem Mieter mitzuteilen, wenn die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel ( z. B. Vergleichswohnungen etc.) gestützt wird. Der Mietspiegel Frankfurt am Main 2016 hat eine Laufzeit bis zum 31.05.2018. Mit diesem qualifizierten Mietspiegel wird den Mietern, Vermietern und den Gerichten auch weiterhin das geeignete Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die Hand gegeben. Anlage _Mietspiegel_2016 (ca. 4 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Mai 2016 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
OBR 9
Sitzung 2 · 09.06.2016
TO I, TOP 36
Beraten
a) Die Vorlage B 135 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 2 · 13.06.2016
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 3 · 27.06.2016
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkePiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 3 · 28.06.2016
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneBFF
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 3 · 28.06.2016
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 16
Sitzung 3 · 28.06.2016
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 3 · 01.07.2016
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 3 · 01.07.2016
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 15
Sitzung 3 · 01.07.2016
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 3 · 04.07.2016
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneBFFFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 3 · 05.07.2016
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrünedFfm
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE und dFfm gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)

OBR 1
Sitzung 3 · 05.07.2016
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDU2 GrüneLinkeFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
1 GrüneÖkoLinX-ARLPartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, 2 GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen 1 GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und PARTEI (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 3 · 05.07.2016
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 3 · 05.07.2016
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 3 · 07.07.2016
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 3 · 07.07.2016
TO II, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 3 · 07.07.2016
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 3 · 05.09.2016
TO I, TOP 25
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 135 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 4 · 26.09.2016
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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