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Mietspiegel Frankfurt am Main 2018 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2018

Vorlagentyp: B
157 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren18 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173

Betreff: Mietspiegel Frankfurt am Main 2018 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2018 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 546 - B 135/16 -

  1. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat das Institut Wohnen und Umwelt (IWU), Rheinstraße 65, 64295 Darmstadt und das IFAK Institut, Georg-Ohm-Straße 1, 65232 Taunusstein mit der Erstellung einer Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten (Mietspiegel) entsprechend den Anforderungen des § 558 d BGB beauftragt. Der Entwurf des IWU wurde in der hierfür zuständigen Kommission, die sich aus Vertretern der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V., der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Bergen-Enkheim und Umgebung e.V., des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V., des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt a.M. e.V., des DMB Mieterbundes Frankfurt e.V., der Mieterberatung Frankfurt e.V., des Vereins Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. und des Amtes für Wohnungswesen zusammensetzt, beraten. Zugestimmt haben dem Entwurf des Mietspiegels die Vertreter der Mieterverbände mit Ausnahme des Vereins Mieter helfen Mietern (Enthaltung), die Vertreter des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e. V sowie das Amt für Wohnungswesen. Ebenfalls enthalten haben sich die Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V. und die Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Bergen-Enkheim und Umgebung e.V. Der als Anlage vorgelegte qualifizierte Mietspiegel 2018 läuft bis zum 31.05.2020. Die in diesem Mietspiegel ausgewiesenen Werte wurden anhand einer durch das IFAK Institut erhobenen repräsentativen Stichprobe mittels einer Regressionsanalyse ermittelt. Der Mietspiegel bildet mithilfe der erhobenen Daten das tatsächliche Mietpreisniveau in Frankfurt am Main ab. Er ist kein Instrument, um Mieten politisch festzulegen. Seine Erstellung erfolgt nach bundesgesetzlichen Vorgaben. Er ermöglicht eine Marktübersicht und macht das Mietpreisgefüge transparent. Er liefert Informationen zur angemessenen Miete und zur Zulässigkeit einer Mieterhöhung bzw. der Mietpreisgestaltung.
  2. Die aus der Einwohnermeldedatei gezogene Master-Stichprobe enthielt ca. 590.000 Adressen, aus denen mehrere Teilmengen gebildet wurden. Die für den Mietspiegel zugrunde gelegte Arbeitsstichprobe umfasste ca. 14.000 Adressen. Für die Erstellung des Mietspiegels konnten 3.537 Datensätze verwendet werden. Zusätzlich zur Mieterbefragung wurde eine schriftliche Vermieterbefragung durchgeführt. Diese Vermieterbefragung enthielt Fragen zur energetischen Gebäudequalität. Die Mieten sind um 8,1 % gegenüber der durchschnittlichen Miete aus der letzten Marktuntersuchung für den Mietspiegel 2014 gestiegen. Im Schnitt bedeutet das eine Mieterhöhung von 2 % pro Jahr. Wegen Änderungen der Mietpreisstrukturen am Markt sowie im Aufbau des Mietspiegels ist ein direkter Vergleich mit dem Vorgänger des jetzigen Mietspiegels nicht möglich. Änderungen haben sich insbesondere in folgenden Punkten ergeben: - Nach wie vor konnte für die einfache Wohnlage gegenüber der mittleren Wohnlage keine Preisdifferenz festgestellt werden, ein Abschlag ergab sich aber für die sehr einfache Wohnlage. - Auch im System der Zu- und Abschläge haben sich Änderungen ergeben. So entfallen beispielsweise die Zuschläge für Wohnungen mit integrierter Küche und die Qualität und Ausstattung des Bades wird neu gefasst. - Auch diesmal reichte die Datenlage nicht aus, um alle Einfamilienhäuser einzubeziehen. Ausgeschlossen werden diesmal allerdings lediglich die freistehenden Einfamilienhäuser. - Wie schon in den letzten Mietspiegeln konnten keine differenzierten energetischen Modernisierungsmerkmale abgebildet werden, da hier kein Preiseinfluss festzustellen war. Diesmal mussten auch die Zuschläge für Wärmeschutzfenster entfallen. . Intensiv untersucht wurde ein möglicher Einfluss der Lärmbelastung auf die Miethöhe, insbesondere auch mit Blick auf den Fluglärm. Hier ergab sich kein nachweisbarer Preiseffekt - dies gilt auch für besonders lärmbelastete Straßen. Mit diesem Mietspiegel wird den Mietern, Vermietern und den Gerichten auch weiterhin das geeignete Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die Hand gegeben. Anlage _Mietspiegel (ca. 7,7 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juni 2018Sie sind hier
    BB 173Mietspiegel Frankfurt am Main 2018 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2018
    Magistratsbericht
  2. 8. September 2020OFOF 940/3Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 18. Februar 2021OMOM 7211Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!Direktanregung
  4. 21. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 157 WochenSTST 1249Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 4
Sitzung 24 · 07.08.2018
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneBFF
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung)

OBR 16
Sitzung 22 · 07.08.2018
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 24 · 07.08.2018
TO II, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 24 · 07.08.2018
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 24 · 07.08.2018
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 24 · 09.08.2018
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 24 · 10.08.2018
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 24 · 10.08.2018
TO I, TOP 76
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 24 · 10.08.2018
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 24 · 13.08.2018
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneBFFFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 2
Sitzung 24 · 13.08.2018
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
LinkeBFFPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Zurückweisung)

OBR 14
Sitzung 24 · 13.08.2018
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 24 · 14.08.2018
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 24 · 14.08.2018
TO I, TOP 80
Beraten
Die Vorlage B 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 24 · 16.08.2018
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 24 · 16.08.2018
TO II, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 24 · 17.09.2018
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 25 · 18.09.2018
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUFDPBFFU.b
Ablehnung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

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