Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulieren
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Erarbeitung einer Sondernutzungserlaubnis und eines Auflagenkatalogs für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Ziel ist es, einen entscheidungsreifen Vorschlag nach der parlamentarischen Sommerpause 2021 vorzulegen, um die Nutzung und das Abstellen von E-Scootern zu regulieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Der Magistrat erarbeitet derzeit in ämterübergreifender Abstimmung die Sondernutzungserlaubnis und einen Auflagenkatalog für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Ziel ist es, nach der parlamentarischen Sommerpause 2021 den Gremien einen entscheidungsreifen Vorschlag vorzulegen. Ergänzend weist der Magistrat darauf hin, dass für das Abstellen von E-Scootern bereits Regeln gelten: Nach § 11 Absatz 5 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sind E-Scooter wie Fahrräder als Allgemeingebrauch zu werten und dürfen daher auf dem Gehweg abgestellt werden. Dabei sind die Sorgfaltspflichten des § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einzuhalten. Werden der Städtischen Verkehrspolizei behindernd abgestellte E-Scooter gemeldet, werden diese an die Verleihunternehmen mit der Aufforderung zur Beseitigung weitergeleitet. Werden solche Verstöße im Rahmen der Streife wahrgenommen, erfolgt grundsätzlich eine Beseitigung der Behinderung durch zur Seite stellen der E-Scooter. Der Gebrauch von E-Scootern ist ebenfalls geregelt: Nach StVO und eKFV haben diese die für Fahrräder vorgesehenen Verkehrsflächen zu benutzen. Somit dürfen sie nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen gefahren werden. Die für den fließenden Verkehr originär zuständige Landespolizei kontrolliert dies auch im Rahmen der Streife und bei Sonderkontrollen, teilweise mit Unterstützung der Städtischen Verkehrspolizei. Die im Antrag formulierten Punkte a) - d) werden in der überarbeiteten Sondernutzungserlaubnis - so weit wie möglich - berücksichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. November 2020NRNR 1337Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulierenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 12. April 2021BB 146Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulierenMagistratsbericht
- 17. September 2021Sie sind hierBB 316Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulierenMagistratsbericht
- 2. November 2021OFOF 255/6Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von EScooternOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. November 2021VV 232Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von EScooternAnfrage
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 626Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von E-ScooternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)