Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von E-Scootern
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um die Veröffentlichung der Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter gebeten, um das rücksichtslose Fahren und Abstellen zu regulieren. Dies soll die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer erhöhen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann die im Bericht vom 17.09.2021, B 316, angekündigte Sondernutzungserlaubnis und der Auflagenkatalog für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum veröffentlicht und wirksam werden.
Begründung
Das rücksichtslose Fahren und Abstellen von E-Scootern, das andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert, gehört dringend reguliert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. September 2021BB 316Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulierenMagistratsbericht
- 2. November 2021OFOF 255/6Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von EScooternOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. November 2021Sie sind hierVV 232Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von EScooternAnfrage
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 626Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von E-ScooternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen