Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von E-Scootern

Vorlagentyp: V
24 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um die Veröffentlichung der Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter gebeten, um das rücksichtslose Fahren und Abstellen zu regulieren. Dies soll die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann die im Bericht vom 17.09.2021, B 316, angekündigte Sondernutzungserlaubnis und der Auflagenkatalog für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum veröffentlicht und wirksam werden.

Begründung

Das rücksichtslose Fahren und Abstellen von E-Scootern, das andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert, gehört dringend reguliert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. September 2021BB 316Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulierenMagistratsbericht
  2. 2. November 2021OFOF 255/6Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von EScooternOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 23. November 2021Sie sind hier
    VV 232Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von EScootern
    Anfrage
  4. 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 626Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von E-ScooternStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen