Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von E-Scootern
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Regulierung der Nutzung von E-Scootern durch eine Sondernutzungserlaubnis. Dies folgt auf konstruktive Gespräche mit den Betreibern und soll bis Ende des ersten Quartals 2022 umgesetzt werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nachdem im Dezember 2021 konstruktive Gespräche mit den Betreibern der E-Roller stattgefunden haben, laufen letzte rechtliche Klärungen. Ziel ist es, bis Ende des ersten Quartals 2022 in die Umsetzung zu gehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. September 2021BB 316Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulierenMagistratsbericht
- 2. November 2021OFOF 255/6Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von EScooternOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. November 2021VV 232Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von EScooternAnfrage
- 4. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 626Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von E-ScooternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab