Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von E-Scootern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Informationen zur Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter im öffentlichen Raum bereitzustellen. Dies ist notwendig, um das rücksichtslose Fahren und Abstellen von E-Scootern zu regulieren und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer:innen zu gewährleisten.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann die im B316 vom 17.9.21 angekündigte Sondernutzungserlaubnis und der Auflagenkatalog für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum veröffentlicht und wirksam werden.
Begründung
Das rücksichtslose Fahren und Abstellen von E-Scootern, das andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet oder behindert, gehört dringend reguliert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. September 2021BB 316Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulierenMagistratsbericht
- 2. November 2021Sie sind hierOFOF 255/6Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von EScooternOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. November 2021VV 232Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von EScooternAnfrage
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 626Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von E-ScooternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme