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Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulieren

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
42 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern in Frankfurt zu regulieren, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und Fußgänger sowie mobilitätseingeschränkte Personen zu schützen. Durch die Einführung fester Abstellstandorte und Geofencing sollen E-Roller kontrolliert und die städtische Verkehrspolizei entlastet werden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

  1. Über den Hessischen Städtetag und/oder sonstige zuständige Gremien, eine Gesetzinitiative zu initiieren, die es den Kommunen ermöglicht, den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern im öffentlichen Raum, insbesondere den Gehwegen zu regulieren.
  2. Darüber hinaus soll der Magistrat prüfen und berichten, welche Maßnahmen zur Regulierung der E-Roller auch ohne eine neue Gesetzesinitiative möglich und aussichtsreich erscheinen, in Frage kommen dabei beispielsweise:
    • a)Ausweisung fester Abstellstandorte an ausgewählten zentralen und dezentralen Plätzen und Haltstellen des ÖPNV.
    • b)Nutzung von Geofencing, um E-Roller von bestimmten Plätzen, Orten fernzuhalten, z.B. Parks, Grünanlagen.
    • c)Beschränkung der maximalen Anzahl an E-Rollern in Frankfurt.
    • d)Kombination von E-Roller Angeboten mit den Angeboten des RMV oder traffiQ.
  3. Damit nicht unnötig viele E-Roller von diversen Anbieterinnen und Anbieter in Frankfurt Platz wegnehmen, ist eine Maximalzahl, die sich an den Bedarf an E-Rollern orientiert, unabdingbar.
  4. Eine Kombinierung der ÖPNV-Angebote mit den Angeboten der E-Rollern (z.B. "Anschlussticket") könnte Pendlerinnen und Pendler, deren Arbeitsorte von ÖPNV-Haltestellen aus nicht gut fußläufig zu erreichen sind, ein Anreiz geben das Auto nicht zu nutzen.

Begründung

I Seit Mitte 2019 sind E-Roller in Deutschland zugelassen. Anbieterinnen und Anbieter benötigen keine Genehmigung der Stadt, um ihre Fahrzeuge in Städten anzubieten. Inzwischen gibt es laut Verkehrsdezernat 6500 E-Roller in Frankfurt ohne das die Stadt eine Möglichkeit hat, das Abstellen und den Gebrauch der E-Roller regulieren zu können. Denn mit der Genehmigung der E-Roller durch den Verkehrsminister, wurde den Kommunen keine entsprechende Satzung in die Hand gegeben, mit der sie die Nutzung der E-Roller kontrollieren könnten. Diesen Schritt möge die Stadt nun nachholen, indem sie eine Satzung über den hessischen Städtetag beantragt. II 2./3. Das willkürlich Abstellen der E-Roller, auf Gehwegen, Plätzen, Parks und Straßen beeinträchtigt nicht nur Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, sondern auch Personen mit Kinderwägen und insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen. Zudem belastet das rücksichtslose Abstellen zunehmend die städtische Verkehrspolizei. Mit festen Abstellstandorten und Geofencing wird sichergestellt, dass E-Roller nicht mehr willkürlich auf unterschiedlichen Verkehrswegen und Grünanlagen abgestellt werden. Zudem würden feste Abstellorte die Arbeit der in der Regel selbstständig arbeitenden Aufladerinnen und Auflader, den sogenannten Juicer, Hunter und Ranger, ihre Arbeit vereinfachen und weniger Such- und Sammelverkehr verursachen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. November 2020Sie sind hier
    NRNR 1337Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulieren
    STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 12. April 2021BB 146Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulierenMagistratsbericht
  3. 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 42 WochenBB 316Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulierenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 26.01.2021
TO I, TOP 62
Angenommen
Der Vorlage NR 1337 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 51 · 28.01.2021
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage NR 1337 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)

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