Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulieren
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Regulierung des Gebrauchs und Abstellens von E-Rollern in Frankfurt am Main. Aufgrund eines Urteils des OVG Münster wird das Abstellen als Sondernutzung betrachtet, was keine weiteren gesetzlichen Initiativen erfordert. Der Magistrat koordiniert derzeit mit den zuständigen Ämtern und wird über die Ergebnisse berichten.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Nach dem aktuellen Urteil vom Dezember 2020 des OVG Münster stellt das Abstellen von Elektrorollern und Leihfahrrädern eine "Sondernutzung" dar. Das Urteil des OVG Münster ist auf das Stadtgebiet Frankfurt am Main übertragbar. Es bedarf daher keiner weiteren Gesetzesinitiative. Der Magistrat befindet sich zurzeit in Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern und Fachstellen und wird nach Abschluss der Abstimmungen berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. November 2020NRNR 1337Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulierenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 12. April 2021Sie sind hierBB 146Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulierenMagistratsbericht
- 19. Mai 2021NRNR 41Fußgänger vor Wildwuchs bei E-Scootern schützenSTVV-Antrag · CDU
- 17. September 2021BB 317Fußgänger vor Wildwuchs bei E-Scootern schützenMagistratsbericht
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 42 WochenBB 316Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulierenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FREIE WÄHLER und Gartenpartei (B 146 = Kenntnis, NR 41 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (B 146 = Kenntnis, NR 41 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, FREIE WÄHLER und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)