Fußgänger vor Wildwuchs bei E-Scootern schützen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Regulierung des Gebrauchs und Abstellens von E-Scootern im öffentlichen Raum, um Fußgänger vor Gefahren durch wild abgestellte Fahrzeuge zu schützen. Dies soll durch eine Sondernutzungssatzung geschehen, die feste Abstellorte und Geofencing vorschreibt. Ziel ist es, die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Senioren und Sehbehinderte, zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich auf Basis der Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Düsseldorf und Münster den Gebrauch und das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum durch Verleihfirmen über eine Sondernutzungssatzung zu regeln.
In der Sondernutzungssatzung ist unter anderem festzuschreiben:
- Das Anbieten von E-Scootern ausschließlich über feste Ausleih- und Rückgabestationen.
- Das Festschreiben von Geofencing zur Verhinderung des Abstellens von E-Scootern außerhalb von E-Scooter-Stationen.
- Festlegung von Zahlungen durch die Verleihfirmen bei wildem Abstellen von E-Scootern außerhalb der Stationen und Hinterlegung einer Kaution bei Zulassung des Anbieters. Der Magistrat wird ebenfalls aufgefordert, Verstöße beim Gebrauch von E-Scootern in Fußgängerzonen und Grünanlagen konsequent zu ahnden.
Begründung
Seitdem ein neuer Anbieter von E-Rollern auch Frankfurts Stadtteile mit seinem Angebot regelrecht überschwemmt hat, spitzt sich das Fehlverhalten bei der Nutzung von Scooter weiter zu: Die Geräte werden nach Nutzung wild abgestellt, liegen buchstäblich auf Haufen und blockieren die Bürgersteige, werden in Wiesen (etwa im Niddapark) geworfen oder blockieren Spazierwege und Einfahrten. Damit werden E-Scooter zu gefährlichen Stolperfallen für Fußgänger, insbesondere für Senioren und Sehbehinderte. Das Blinken der Geräte verschreckt zudem auch Haus- und Kleintiere. Zum Schutz der Fußgänger ist das Verkehrsdezernat aufgefordert, hier umgehend tätig zu werden. Der Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern im öffentlichen Raum - insbesondere auf Gehwegen - muss reguliert werden. Eine Möglichkeit wäre die Ausweisung fester Abstellorte an ausgewählten zentralen und dezentralen Plätzen und die Festlegung von Zahlungen durch die Verleihfirmen bei Fehlverhalten mittels einer Sondernutzungssatzung. Es gibt mittlerweile zwei Oberverwaltungsgerichtsurteile, nach denen das Abstellen solcher 'E-Scooter-Flotten' einer Sondernutzungserlaubnis bedarf. Das stationsunabhängige Aufstellen der Fahrräder oder E-Roller zwecks Vermietung stellt gemäß den Entscheidungen aus Münster und Düsseldorf eine Sondernutzung des Öffentlichen Straßenraums dar - dazu zählen auch die Bürgersteige. Zudem müssen Verstöße beim Gebrauch der E-Roller in den Parkanlagen und Fußgängerzonen - dazu gehört auch das Fahren zu zweit oder dritt - konsequenter geahndet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2021BB 146Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulierenMagistratsbericht
- 19. Mai 2021Sie sind hierNRNR 41Fußgänger vor Wildwuchs bei E-Scootern schützenSTVV-Antrag · CDU
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 317Fußgänger vor Wildwuchs bei E-Scootern schützenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FREIE WÄHLER und Gartenpartei (B 146 = Kenntnis, NR 41 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (B 146 = Kenntnis, NR 41 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, FREIE WÄHLER und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)