Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Fußgänger vor Wildwuchs bei E-Scootern schützen

Vorlagentyp: NRCDU
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Regulierung des Gebrauchs und Abstellens von E-Scootern im öffentlichen Raum, um Fußgänger vor Gefahren durch wild abgestellte Fahrzeuge zu schützen. Dies soll durch eine Sondernutzungssatzung geschehen, die feste Abstellorte und Geofencing vorschreibt. Ziel ist es, die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Senioren und Sehbehinderte, zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fußverkehr verfolgen

Antrag

Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich auf Basis der Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Düsseldorf und Münster den Gebrauch und das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum durch Verleihfirmen über eine Sondernutzungssatzung zu regeln.

In der Sondernutzungssatzung ist unter anderem festzuschreiben:

  1. Das Anbieten von E-Scootern ausschließlich über feste Ausleih- und Rückgabestationen.
  2. Das Festschreiben von Geofencing zur Verhinderung des Abstellens von E-Scootern außerhalb von E-Scooter-Stationen.
  3. Festlegung von Zahlungen durch die Verleihfirmen bei wildem Abstellen von E-Scootern außerhalb der Stationen und Hinterlegung einer Kaution bei Zulassung des Anbieters. Der Magistrat wird ebenfalls aufgefordert, Verstöße beim Gebrauch von E-Scootern in Fußgängerzonen und Grünanlagen konsequent zu ahnden.

Begründung

Seitdem ein neuer Anbieter von E-Rollern auch Frankfurts Stadtteile mit seinem Angebot regelrecht überschwemmt hat, spitzt sich das Fehlverhalten bei der Nutzung von Scooter weiter zu: Die Geräte werden nach Nutzung wild abgestellt, liegen buchstäblich auf Haufen und blockieren die Bürgersteige, werden in Wiesen (etwa im Niddapark) geworfen oder blockieren Spazierwege und Einfahrten. Damit werden E-Scooter zu gefährlichen Stolperfallen für Fußgänger, insbesondere für Senioren und Sehbehinderte. Das Blinken der Geräte verschreckt zudem auch Haus- und Kleintiere. Zum Schutz der Fußgänger ist das Verkehrsdezernat aufgefordert, hier umgehend tätig zu werden. Der Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern im öffentlichen Raum - insbesondere auf Gehwegen - muss reguliert werden. Eine Möglichkeit wäre die Ausweisung fester Abstellorte an ausgewählten zentralen und dezentralen Plätzen und die Festlegung von Zahlungen durch die Verleihfirmen bei Fehlverhalten mittels einer Sondernutzungssatzung. Es gibt mittlerweile zwei Oberverwaltungsgerichtsurteile, nach denen das Abstellen solcher 'E-Scooter-Flotten' einer Sondernutzungserlaubnis bedarf. Das stationsunabhängige Aufstellen der Fahrräder oder E-Roller zwecks Vermietung stellt gemäß den Entscheidungen aus Münster und Düsseldorf eine Sondernutzung des Öffentlichen Straßenraums dar - dazu zählen auch die Bürgersteige. Zudem müssen Verstöße beim Gebrauch der E-Roller in den Parkanlagen und Fußgängerzonen - dazu gehört auch das Fahren zu zweit oder dritt - konsequenter geahndet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. April 2021BB 146Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulierenMagistratsbericht
  2. 19. Mai 2021Sie sind hier
    NRNR 41Fußgänger vor Wildwuchs bei E-Scootern schützen
    STVV-Antrag · CDU
  3. 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 317Fußgänger vor Wildwuchs bei E-Scootern schützenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 15.06.2021
TO I, TOP 46
Beraten
1. Die Vorlage B 146 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (B 146 = Kenntnis, NR 41 = Prüfung und Berichterstattung)Freie Wähler (B 146 = Kenntnis, NR 41 = Prüfung und Berichterstattung)Gartenpartei (B 146 = Kenntnis, NR 41 = Prüfung und Berichterstattung)ÖkoLinX-ELF (B 146 = Kenntnis, NR 41 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FREIE WÄHLER und Gartenpartei (B 146 = Kenntnis, NR 41 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (B 146 = Kenntnis, NR 41 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 3 · 17.06.2021
TO II, TOP 39
Beraten
1. Die Vorlage B 146 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONFreie WählerGartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTIONFreie WählerGartenpartei
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, FREIE WÄHLER und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen