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Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte

Vorlagentyp: B
45 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat berichtet über den Stadtumbau Griesheim-Mitte und die laufenden Projekte im Rahmen des ISEK. Es wird betont, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation sowie zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts bereits aktiv umgesetzt werden. Ein zusätzlicher Maßnahmenkatalog für Familienhilfe- und Jugendhilfemaßnahmen wird als nicht erforderlich erachtet.

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Bericht

Das Förderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (ehemals Stadtumbau-Hessen) beschränkt sich auf investive städtebauliche Maßnahmen gemäß der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung 2017 (RiLiSE). Der geforderte Maßnahmenkatalog zur Neueinrichtung bzw. Intensivierung von Familienhilfe- und Jugendhilfemaßnahmen mit daraus resultierenden Projekten ist nicht Gegenstand einer Förderung im Rahmen des o. g. Förderprogrammes. Der Magistrat ist unabhängig vom Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) bereits seit 2005 mit dem kommunalen Programm "Aktive Nachbarschaft" im Stadtteil Griesheim aktiv tätig. Zunächst in Griesheim-Nord, später 2010 in Griesheim-Süd und seit 2015 in Griesheim-Mitte. Mit dem Ziel die Wohn- und Lebenssituation in den Quartieren zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken, sind an allen Projekten des Programms "Aktive Nachbarschaft" die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtteils beteiligt. Im genannten Programm, aber auch darüber hinaus, engagieren sich die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort. Im Rahmen des ISEK ist das Dezernat VIII, Jugend- und Sozialamt, durch das Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft, Quartiersmanagement Griesheim, bereits aktiv an der Entwicklung und Gestaltung des Stadtumbaugebiets Griesheim-Mitte beteiligt. Bei der Planung und Umsetzung der Projekte 7.1. (Sanierungs-, Instandsetzungs- und / oder Neubaumaßnahmen von Bildungseinrichtungen), 7.2. (Planung und Entwicklung eines Schulcampus), 7.3. (Erweiterung des Raumangebots für Kinder, Jugendliche und Erwachsene) sowie 7.6 (Ergänzung der sozialen Infrastruktur) wird seitens aller beteiligten Ämter aktiv und intensiv zusammengearbeitet. Das Jugend- und Sozialamt übernimmt insbesondre bei diesen Projekten verantwortungsvoll seine Aufgabe, Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe sowie der Altenhilfe zu planen und umzusetzen. Ein zusätzlicher Maßnahmenkatalog zur Neueinrichtung bzw. Intensivierung der Familienhilfe- und Jugendhilfemaßnahmen im Planungsgebiet ist aus Sicht des Magistrats nicht erforderlich. Die in der Vorlage M 12/20 dargestellten Projekte sind zeitlich und inhaltlich im Rahmen des ISEKs "Stadtumbau Hessen, Griesheim-Mitte" gem. § 171 a BauGB bereits priorisiert. Die Priorisierung erfolgt im Rahmen des Konzeptes im Hinblick auf die Erreichung der Gesamtziele im Stadtumbau sowie hinsichtlich ihrer Signal- und Außenwirkung (Wandel, Veränderung, Perspektiven) sowie möglicher Anstoßeffekte, insbesondere für Projekte Dritter. Die Projekte sind folglich in ihrer Bedeutung für die Erreichung der übergreifenden städtebaulichen Entwicklungsziele des Planungsgebiets Griesheim-Mitte priorisiert. Alle vom Ortsbeirat in der Anregung OA 532/20 genannten Projekte genießen im Rahmen des Stadtumbaus große Priorität und werden derzeit vom Magistrat aktiv und dezernatsübergreifend bearbeitet. Zugleich wird berücksichtigt, dass im Rahmen des ISEK einzelne Projekte nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können, sondern es Projekte gibt, die in der Planung und Umsetzung erst gemeinsam zur Zielerreichung beitragen. Diese Projekte werden als Verbundprojekte betrachtet und können nur schrittweise umgesetzt werden. Im Rahmen der Bearbeitung der Projekte sind umfangreiche Abstimmungsprozesse z.T. unter Beteiligung Dritter verbunden. Daher kann der Abschluss auch priorisierter Projekte und der damit verbundene sichtbare Erfolg im Stadtteil mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Der barrierefreie Umbau der Personenunterführung (PU) "Alte Falterstraße" ist ein Teilprojekt der Gesamtmaßnahme "Barrierefreier Umbau der S-Bahnstation Frankfurt-Griesheim". Die Federführung liegt bei der Deutschen Bahn AG. Die Maßnahme befindet sich aktuell im Plan-rechtsverfahren. Der Baubeginn im Bereich der PU "Alte Falterstraße" ist - nach Aussage der Deutschen Bahn - für das Jahr 2022 geplant. Der Maßnahmenkatalog für den Umbau der Personenunterführung beinhaltet eine Verkürzung der PU im nördlichen Bereich, die barrierefreie Erschließung der Anlage mittels Aufzügen auf der Nord- und Südseite, eine neue Treppenanlage auf der Nordseite, eine optische Aufwertung der Unterführung durch eine ansprechende Gestaltung und Beleuchtung. Dieses Projekt wird von der Deutschen Bahn als Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung mit hoher Priorität vorangetrieben. Die Vorsitzende des Ortsbeirates 6 ist Mitglied in der Lokalen Partnerschaft (LoPa) für den Stadtumbau Griesheim-Mitte. Durch die enge Einbindung der LoPa in den Gesamtprozess des Stadtumbaus und aller damit verbundenen Projekte ist ein regelmäßiger und enger Informationsfluss in den Ortsbeirat gewährleistet. Daher sieht der Magistrat keine Notwendigkeit einer zusätzlichen jährlichen Berichterstattung an den Ortsbeirat. Alle Mitglieder der LoPa sind dazu aufgerufen, als Kommunikator und Wissensvermittler in ihrem Umfeld zu agieren und ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger zu informieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Januar 2020MM 12Stadtumbau Hessen, Griesheim-Mitte hier: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)Magistratsvortrag
  2. 2. Februar 2020OFOF 1241/6Griesheim: Stadtumbau Griesheim-MitteOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 18. Februar 2020OAOA 532Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12Anregung
  4. 29. Mai 2020Sie sind hier
    BB 242Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte
    Magistratsbericht
  5. 26. Juni 2020OFOF 1326/6Informationspflicht ernst nehmenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  6. 18. August 2020OMOM 6345Informationspflicht ernst nehmenDirektanregung
  7. 27. November 2020Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 2050Informationspflicht ernst nehmenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 42 · 15.06.2020
TO II, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 6
Sitzung 40 · 16.06.2020
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneBFFFDPFraktionslos
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 40 · 24.08.2020
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
AfD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)

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