Informationspflicht ernst nehmen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, jährlich über den Fortschritt beim Stadtumbau Griesheim Mitte zu berichten. Dies soll sicherstellen, dass der Informationsfluss zwischen Magistrat und Ortsbeirat gewährleistet ist. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Transparenz und Kommunikation über die städtischen Projekte.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, einmal jährlich über den Fortschritt beim Stadtumbau Griesheim Mitte zu berichten.
Begründung
In der B 242 Griesheim: Stadtumbau Griesheim Mitte erklärt der Magistrat auf die vom Ortsbeirat 6 formulierte Forderung, dem Ortsbeirat jährlich einen Bericht über den Fortschritt der Projekte zu erstatten, dass durch die Teilnahme der Ortsvorsteherin in der Lokalen Partnerschaft der Informationsfluss ausreichend gewährleistet sei. Die Tatsache, dass die Ortsvorsteherin das Gremium in der Lokalen Partnerschaft repräsentiert bedeutet nicht, dass der Magistrat das Gremium nicht vollumfänglich über alles informieren muss. Der Magistrat macht es sich hier zu leicht, indem er versucht, die umfassende Informationspflicht auf die ehrenamtliche Ortsvorsteherin abzuschieben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2020MM 12Stadtumbau Hessen, Griesheim-Mitte hier: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)Magistratsvortrag
- 2. Februar 2020OFOF 1241/6Griesheim: Stadtumbau Griesheim-MitteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Februar 2020OAOA 532Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12Anregung
- 29. Mai 2020BB 242Griesheim: Stadtumbau Griesheim-MitteMagistratsbericht
- 26. Juni 2020Sie sind hierOFOF 1326/6Informationspflicht ernst nehmenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. August 2020OMOM 6345Informationspflicht ernst nehmenDirektanregung
- 27. November 2020Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 2050Informationspflicht ernst nehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme