Stadtumbau Hessen, Griesheim-Mitte hier: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Stadtumbaugebiet Griesheim-Mitte zu genehmigen. Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen und Projekte die Entwicklung des Gebiets zu fördern und die Lebensqualität der Bewohner zu verbessern. Die Umsetzung wird durch Fördermittel von Bund und Land unterstützt.
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Waldschulstraße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Beleuchtungskonzept für den neu gestalteten Grünzug Griesheim-Mitte15.09.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Waldschulstraße per E-MailBeschlussvorschlag
Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Das Gebiet Griesheim-Mitte wurde 2016 in das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Hessen aufgenommen. Die Aufnahme in das Programm eröffnet die Möglichkeit mit Hilfe von Fördermitteln von Land und Bund das benachteiligte, von Funktionsverlusten betroffene Gebiet positiv weiter zu entwickeln. Hierbei sollen vorhandene Defizite durch gezielte und aufeinander abgestimmte Maßnahmen abgebaut und die Chancen und Möglichkeiten des Gebietes durch konkrete Projekte gestärkt werden, um so einen positiven Wandel für das Gebiet zu erreichen. Voraussetzung für die anteilige Förderung der Projekte durch Land und Bund ist die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für ein räumlich zweckmäßig festgelegtes Gebiet.
B. Alternativen
Das ISEK für Griesheim-Mitte verfolgt das Ziel, das Gebiet im Sinne einer ganzheitlichen sowie nachhaltigen Aufwertung und Entwicklung unter Akzeptanz und Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Akteure und Initiativen vor Ort zu verbessern und zu stabilisieren. Auf der Grundlage des ISEKs werden die benötigten Fördermittel für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen bis zum Ende des formellen Förderzeitraumes beim Land Hessen beantragt.
C. Lösung
Im Jahr 2018 wurde das Büro Freischlad + Holz mit der Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ISEK und der begleitenden Bürgerbeteiligung beauftragt. Die Bewohnerschaft, die verschiedenen Ämter und Fachbereiche sowie die Akteure der unterschiedlichen Handlungsfelder wurden in der gesamten Erarbeitung des ISEK beteiligt. Das ISEK stellt die gemeinsam erarbeitete Analyse der Ausgangslage, der Bedarfe, Problemlagen und Potenziale im festgelegten Fördergebiet dar.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Antrag zur Programmaufnahme im Jahr 2016 wurden auf Grundlage einer Vorabschätzung Gesamtkosten für den zehnjährigen Förderzeitraum in Höhe von ca. 14 Mio. € dargestellt. Im Rahmen der Erarbeitung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ISEK wurde anhand der konkreten Maßnahmen und Projekten der finanzielle Umfang der Gesamtmaßnahme neu berechnet und auf ca. 40 Mio. € geschätzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2020Sie sind hierMM 12Stadtumbau Hessen, Griesheim-Mitte hier: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)Magistratsvortrag
- 2. Februar 2020OFOF 1241/6Griesheim: Stadtumbau Griesheim-MitteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Februar 2020OAOA 532Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12Anregung
- 29. Mai 2020BB 242Griesheim: Stadtumbau Griesheim-MitteMagistratsbericht
- 26. Juni 2020OFOF 1326/6Informationspflicht ernst nehmenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. August 2020OMOM 6345Informationspflicht ernst nehmenDirektanregung
- 27. November 2020Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 2050Informationspflicht ernst nehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Enthaltung) FDP und BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 532); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 12 und OA 532 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 532); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)