Informationspflicht ernst nehmen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, jährlich über den Fortschritt der Projekte in Griesheim-Mitte, Nied und Sossenheim zu berichten. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Ortsbeirat umfassend informiert wird und nicht nur auf die Informationen der Ortsvorsteherin angewiesen ist.
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E-Mail-Abo einrichtenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, einmal jährlich über den Fortschritt bei den Projekten "Stadtumbau Griesheim-Mitte", "Soziale Stadt Nied" und "Soziale Stadt Sossenheim" zu berichten.
Begründung
In dem Bericht B 242 unter der Überschrift "Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte" erklärt der Magistrat auf die vom Ortsbeirat 6 formulierte Forderung, dem Ortsbeirat jährlich einen Bericht über den Fortschritt der Projekte zu erstatten, dass durch die Teilnahme der Ortsvorsteherin in der Lokalen Partnerschaft der Informationsfluss ausreichend gewährleistet sei. Die Tatsache, dass die Ortsvorsteherin das Gremium in der Lokalen Partnerschaft repräsentiert, bedeutet nicht, dass der Magistrat das Gremium nicht vollumfänglich über alles informieren muss. Der Magistrat macht es sich hier zu leicht, indem er versucht, die umfassende Informationspflicht auf die ehrenamtliche Ortsvorsteherin abzuschieben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2020MM 12Stadtumbau Hessen, Griesheim-Mitte hier: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)Magistratsvortrag
- 2. Februar 2020OFOF 1241/6Griesheim: Stadtumbau Griesheim-MitteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Februar 2020OAOA 532Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12Anregung
- 29. Mai 2020BB 242Griesheim: Stadtumbau Griesheim-MitteMagistratsbericht
- 26. Juni 2020OFOF 1326/6Informationspflicht ernst nehmenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. August 2020Sie sind hierOMOM 6345Informationspflicht ernst nehmenDirektanregung
- 27. November 2020Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 2050Informationspflicht ernst nehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats