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Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt (I) Durch eine Bedarfsanalyse voranbringen

Vorlagentyp: B
299 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren11 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.04.2006, B 233

Betreff:

Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt (I) Durch eine Bedarfsanalyse voranbringen

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10712

- NR 2076 GRÜNE, E 193 CDU, SPD, GRÜNE und FDP, B 493/05 -

Zu III. 1.:

Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. werden im Rahmen der Bauleitplanung bereitgestellt, indem prinzipiell für ein ausreichendes Flächenangebot für Wohnnutzungen gesorgt wird. Dies schließt auch die Bedarfe von Baugruppenmodellen ein.

Eine gesonderte Bereitstellung von 10-15 % der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte ist möglich, sofern sich die Flächen in städtischem Eigentum befinden. Mit dieser Einschränkung wird der Magistrat die Vorgabe umsetzen, soweit nicht andere Belange dem entgegenstehen.

Zu bedenken ist bei diesem Vorhaben allerdings, dass die Vorstellungen der an gemeinschaftlichen Wohnungsbauprojekten Interessierten hinsichtlich des Wohnumfeldes und der Qualität eines möglichen Wohnobjektes meist sehr hoch angesiedelt sind und häufig Stadtteile in zentraler Lage gewünscht werden. Es stellt sich also die Frage, ob ein Vorhalten von Bauflächen in allen Neubaugebieten erforderlich ist.

Zu III. 2.:

Durch das Liegenschaftsamt können entsprechende Grundstücke, die der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen von Umlegungsmaßnahmen zugeteilt werden und die planungsrechtlich im Geschosswohnungsbaugebiet liegen, vorrangig für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte herangezogen werden.

Der Magistrat ist bereit, Investoren oder Trägern solcher Projekte geeignete Grundstücke vornehmlich im Wege einer Erbbaurechtsbestellung für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Eine planungsrechtliche Abstimmung des Bauvorhabens ist in jedem Fall vor Vergabe unerlässlich.

Das Stadtplanungsamt erarbeitet zurzeit eine Anpassung der städtischen Förderrichtlinien zur sozialen Mietwohnungsbauförderung im Sinne einer Priorisierung von familienfreundlichen und barrierefreien Projekten. Näheres hierzu wird das in Vorbereitung befindliche Wohnraumversorgungskonzept enthalten.

Zu III. 3.:

Zurzeit gibt es bereits unterschiedliche Aktivitäten, Maßnahmen und Projekte zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnungsbauprojekte.

Das Dezernat Planung und Sicherheit unterstützt die Anliegen von Baugruppen und berät im Rahmen seiner Möglichkeiten und aus Sicht der fördernden Stelle alle interessierten Personengruppen umfassend. Darüber hinaus stellt das Planungsdezernat eine aktive Teilnahme an den Sitzungen der Frankfurter Behinderten Arbeitsgruppe (FBAG) sicher, auf Einladung auch bei Sitzungen des Netzwerks Frankfurt. Durch die Beratungstätigkeit werden Kontakte und Verbindungen zu Investoren hergestellt und auch geeignete Projekte für Wohngruppen vorgestellt.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, im Rahmen des zu erarbeitenden Wohnraumversorgungskonzepts weitere Maßnahmen zur Unterstützung gemeinschaftlicher Wohnungsbauprojekte vorzuschlagen.

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme am Riedberg ist ein Projekt für Baugruppen in Vorbereitung. Hier wurden in einem kooperativen Wettbewerbsverfahren Konzepte und Entwürfe entwickelt, deren städtebaulich- und architektonische Qualität nun unmittelbar interessierten Baugruppen zugute kommen kann. Die Grundstücksvergabe an Baugruppen und Baugruppenmitglieder erfolgt mit vertraglicher Bindung an diese Konzepte.

Die Vermarktung der angesprochenen Neubaugebiete erfolgt beim Rebstockgelände durch die Rebstock Projektgesellschaft mbH und auf dem Riedberg durch den Entwicklungsträger, die Hessen Agentur.

Das Amt für Wohnungswesen berät bereits seit mehreren Jahren Interessenten bei der Realisierung innovativer Wohnformen, und arbeitet in diesem Zusammenhang eng mit dem Stadtplanungsamt sowie dem "Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen“ zusammen. Das Amt wird dort in Kürze auch die Fördermitgliedschaft beantragen, um die bisherige Zusammenarbeit weiter zu intensivieren.

Aufgrund der Zusammenarbeit und der bisherigen Beratungstätigkeit ist es im Rahmen der Erschließung neuer Baugebiete gelungen, in den letzten Jahren verschiedene Projekte mit Wohngruppen zu verwirklichen:

  1. Seniorenwohngemeinschaft für "Demenzkranke" in der Michael-McNair-Kaserne

Im Nordflügel der ehemaligen Michael-McNair-Kaserne ist eine 272,6 qm große "Großwohnung" an das Diakonische Werk vermietet, welche vom Zuschnitt her und im Einvernehmen mit dem Stadtplanungsamt speziell als "Wohngemeinschaft für 8 demenzkranke Senioren" konzipiert wurde. Diese werden rund um die Uhr durch Pflegepersonal des Diakonischen Werkes betreut.

  1. Pflege-Wohngemeinschaft für Behinderte der Praunheimer Werkstätten

Im Südflügel der Wohnanlage in der Herbesthaler Straße wurden Ende 2004 insgesamt 8 räumlich zusammengefasste "Großwohnungen" Schwerbehinderten der Praunheimer Werkstätten überlassen, die dort in einer Wohngemeinschaft leben und durch Pflegepersonal betreut werden. Die Praunheimer Werkstätten haben das ca. 750 qm große Objekt inzwischen von der KEG erworben.

  1. Innovative Wohnprojekte für Studenten

Bereits seit 1996 existieren 2 innovative Wohnprojekte in den früheren Beständen der US-Armee.

In den Häusern "Am Ulmenrück 7 – 11" und im "Prämäckerweg 8 – 12" wurden von der Stadt Frankfurt im Einvernehmen mit der Wohnheim GmbH 2 mal 18 Wohnungen (36) aus dem als gebunden geltenden Bestand den Initiativen "Projekt Wohnkultur und Aktionen e.V." (Prowokulta) und "Projekt 2" zur Verfügung gestellt. In diesen von Wohngemeinschaften bewohnten Wohnungen leben ausschließlich Studenten, welche in Frankfurt studieren. Die Vermittlung erfolgt über das Fachamt.

  1. Frankfurter Frauen-Wohnungsbau-Genossenschaft

Bei dem 2. Projekt der Genossenschaft wurden in 2004 insgesamt 9 Wohnungen erstellt. Die 1 bis 4-Zimmerwohnungen, mit Mitteln aus dem "Frankfurter Programm“ analog des 3. Förderweges nach § 88 d II. WoBauG gefördert, wurden in 2004 und 2005 größtenteils bezogen. Hier prüft die Fachabteilung des Amtes die Berechtigung und stellt entsprechende Bescheinigungen für den Vermieter aus.

  1. Lebenshilfestiftung

Bei diesem Projekt der Lebenshilfestiftung wurden in 2005 5 Wohnungen mit behindertengerechter Ausstattung für Schwerbehinderte erstellt. Die 1 bis 4 Zimmerwohnungen, u.a. mit Mitteln aus dem Frankfurter Programm zur sozialen Mietwoh.nungsförderung finanziert, wurden größtenteils im Dezember 2005 bezogen.

  1. Caritas Frankfurt

Derzeit bestehen in Zusammenarbeit mit dem Konrad-von-Preysing-Haus (Wohnverbund für geistig behinderte Erwachsene) Überlegungen, einige Wohnungen in bestimmten Seniorenwohnanlagen an geistig behinderte Menschen zu vergeben. Ziel ist dabei, die räumliche Nähe zu erhalten und eine weitere gezielte Betreuung durch die Caritas zu ermöglichen.

  1. Generationsübergreifendes Wohnen der Seniorenselbsthilfe e.V.

In Vorbereitung ist aktuell ein Wohnprojekt der SenSe e. V. In 2007 sollen in der Nordweststadt 14 Wohnungen in einer Liegenschaft der Nassauischen Heimstätte an Sozialwohnungsberechtigte sowie Besserverdienende vergeben und dadurch generationsübergreifendes Wohnen ermöglicht werden.

(Bereits in 2003 ist im Rahmen der Belegung der ehemaligen Michael-McNair-Kaserne der Versuch unternommen worden, mit der SenSe e.V. eine innovative Wohngemeinschaft zu realisieren. Das Projekt scheiterte, da die Mitglieder mit den baulichen Gegebenheiten nicht einverstanden waren.)

Aus den Kontakten mit den Initiativgruppen ist bekannt, dass - mit Ausnahme von Projekten für Behinderte und Demenzkranke - durchweg keine Wohngemeinschaften in einer "Großwohnung" gewünscht werden. Angestrebt wird eine Form des Wohnens zusammen mit "Gleichgesinnten", jedoch in der eigenen Wohnung, welche sich im gleichen Umfeld oder in einer gemeinsam bewohnten Liegenschaft (mit Gemeinschaftsraum ausgestattet) befinden soll.

In den bereits vorhandenen Beständen des geförderten Wohnungsbaus besteht somit kaum die Möglichkeit, solche Wohnprojekte zu realisieren, da in der Regel keine geeigneten freien Objekte in passender Anzahl zur Verfügung stehen.

Das Dezernat VIII – Jugend- und Sozialamt – ist seit der Gründung des Netzwerkes Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen“ im Februar 2002 förderndes Mitglied. Weitere fördernde Mitglieder sind: Caritasverband Frankfurt e.V., Anlaufbüro Seniorengruppen, Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V., Bürgerinstitut – Soziales Engagement in Frankfurt ( bis 31.12.2005: Institut für Sozialarbeit e.V.) und "Lösungsoptimierung in Teamarbeit Ffm.“(LOT). Die Förderung erfolgt nicht durch Zuschüsse, sondern beinhaltet fachliche Begleitung, freie Nutzung von Räumlichkeiten, Vermittlung zu Behörden auf Kommunal– und Landesebene, zu Bauträgern und Wohnungsbaugesellschaften sowie die Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit. Eine ausführliche Beschreibung der Situation der gemeinschaftlichen Wohnformen in Frankfurt am Main – einschließlich einer Bewertung, Handlungsempfehlungen und einem Ausblick durch die Autoren – ist im Teilbericht I "Partizipative Altersplanung – Entwicklung von Strukturen und Angeboten für heute und morgen – Lebenslagen und gesellschaftliche Teilhabe – Kap. 4.5“ dargestellt. Die Teilberichte I – IV der Partizipativen Altersplanung werden in Kürze der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.

Der Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 17.02.2006 – B 110 –stellt die geplante Einrichtung einer "Koordinierungsstelle für Wohnen im Alter“ im Jugend- und Sozialamt vor. Mit dieser Beratungsstelle sollen u. a. Interessierte an gemeinschaftlichen Wohnformen und Wohnbauprojekten gewonnen, beraten und unterstützt werden.

Nebenvorlage: Antrag vom 14.06.2006, NR 52

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. November 2004EE 193Verwaltungshaushalt Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.1 Strategien und Service Produkt: 17.1.2 Markt- und Mietpreisentwicklung Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.1 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Seniorengerechtes Wohnen in FraEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
  2. 4. Juli 2005BB 493Produktgruppenhaushalt 2005/2006 Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.1 Strategien und Service Produkt: 17.1.2 Markt- und Mietpreisentwicklung Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.1 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes SeniorengerechtesMagistratsbericht
  3. 2. November 2005NRNR 2076Kommunale Unterstützung für gemeinschaftliche WohnungsbauprojekteSTVV-Antrag · GRÜNE
  4. 28. April 2006Sie sind hier
    BB 233Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt (I) Durch eine Bedarfsanalyse voranbringen
    Magistratsbericht
  5. 14. Juni 2006NRNR 52Alten Menschen ein Leben in vertrauter Umgebung ermöglichenSTVV-Antrag · GRÜNE
  6. 1. Dezember 2006BB 513Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt (I): Durch eine Bedarfsanalyse voranbringenMagistratsbericht
  7. 16. April 2007BB 187Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt (I): Durch eine Bedarfsanalyse voranbringenMagistratsbericht
  8. 3. Dezember 2007BB 858Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt (I): Durch eine Bedarfsanalyse voranbringenMagistratsbericht
  9. 20. August 2010Antwort des Magistrats · nach 299 WochenBB 546Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt (I): Durch eine Bedarfsanalyse voranbringenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf11 Beratungen
KAV
Sitzung 5 · 29.05.2006
TO II, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 233 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 6
Sitzung 2 · 30.05.2006
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 2 · 30.05.2006
TO II, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 2 · 02.06.2006
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 2 · 08.06.2006
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 2 · 12.06.2006
TO I, TOP 23
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 233 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 3 · 03.07.2006
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 2 · 03.07.2006
TO I, TOP 18
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 233 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 52 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 2 · 06.07.2006
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (B 233 = Kenntnis, NR 52 = Annahme)NPD (B 233 = Kenntnis, NR 52 = Ziffern 1. und 3. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung)ÖkoLinX/E.L. (B 233 = Zurückweisung, NR 52 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 233 = Kenntnis, NR 52 = Annahme) NPD (B 233 = Kenntnis, NR 52 = Ziffern 1. und 3. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) ÖkoLinX/E.L. (B 233 = Zurückweisung, NR 52 = Annahme)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 3 · 04.09.2006
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFAGBFF
Sonstige:
FDP (B 233 = Kenntnis, NR 52 = Annahme)REP (B 233 = Kenntnis, NR 52 = Annahme)NPD (B 233 = Kenntnis, NR 52 = Ziffern 1. und 3. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFAG
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FAG; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und REP (B 233 = Kenntnis, NR 52 = Annahme) NPD (B 233 = Kenntnis, NR 52 = Ziffern 1. und 3. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 5 · 14.09.2006
TO II, TOP 69
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFFREPNPD
Ablehnung:
ÖkoLinX/E.L.
zu 2 / Ziffer 1. und 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFFREPNPDÖkoLinX/E.L.
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFFREPÖkoLinX/E.L.
Ablehnung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen NPD (= Ablehnung)

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