Kommunale Unterstützung für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Mehr nachbarschaftliche Gemeinschaft, mehr Mitbestimmung bei der Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes und kostengünstiges Bauen – das sind die vorrangigen Ziele von gemeinschaftlichen Wohnungsbauprojekten. Als Ergänzung zu herkömmlichen Wohnformen gewinnen solche Projekte auch in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Viele der bisher realisierten Projekte sind nach einhelliger ExpertInnenmeinung Beispiele für einen zukunftsweisenden Wohnungsbau, der sich unmittelbar an den Bedürfnissen und Lebensstilen seiner BewohnerInnen orientiert. Ökologisches und soziales Wohnen, also Nachhaltigkeit in Wohnungsbau und Stadtentwicklung, lässt sich mit gemeinschaftlichen Wohnungsbauprojekten in besonderem Maße umsetzen, da sie „von unten" gewollt und mit viel Engagement gemeinsam verfolgt werden. Ein deutliches Mehr an solchen Projekten müsste deshalb auch im Interesse der Stadt Frankfurt liegen. Die Umsetzung gemeinschaftlicher Wohnungsbauprojekte stößt jedoch oftmals bereits bei der Grundstücksbeschaffung auf schier unüberwindliche Schwierigkeiten; hinzu treten Probleme, an die notwendigen Informationen zu gelangen, um solche Projekte konsequent durchzuplanen und durchzuführen. Einige deutsche Städte – darunter Hamburg, Berlin, Münster, Freiburg und Tübingen – haben dem bereits Abhilfe geschaffen und mit großem Erfolg begonnen, gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte zu unterstützen, beispielsweise durch die geregelte Verfahren bei der Vergabe kommunaler Grundstücke und die Schaffung einer flexiblen und leistungsfähigen Unterstützungsorganisation, die im wesentlichen die Rolle einer Kontaktzentrale zur Sammlung und Weitergabe von Informationen übernimmt. Das betrifft zum Beispiel Vertragstypen, Listen mit erfahrenen ArchitektInnen, Erfahrungsberichte, Hinweise auf Betreuungsformen, Finanzierungsmodelle und günstige Dienstleistungsangebote. Außerdem hilft eine offensive kommunale Unterstützung den gemeinschaftlichen Wohnungsbauprojekten, aus der „exotischen Nische“ herauskommen und auch von Verhandlungspartnern, zum Beispiel Banken, anerkannt zu werden.
Inhalt
Antrag vom 02.11.2005, NR 2076
Betreff:
Kommunale Unterstützung für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
- dafür Sorge zu tragen, dass künftig in Frankfurter Neubaugebieten wie zum Beispiel am Rebstock oder auf dem Riedberg 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten werden;
- die städtischen Förderrichtlinien und Vergaberichtlinien (Erbbau, Erbpacht) besser auf die Erfordernisse solch gemeinschaftlicher Wohnungsbauprojekte auszurichten, um diese – insbesondere dann, wenn sie sich dem generationsübergreifenden, familienfreundlichen, seniorengerechten und/oder barrierefreien Wohnen verschrieben haben – stärker zu fördern;
- zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Maßnahmen – darunter beispielsweise eine städtische Beteilung an einschlägigen Initiativen wie dem INDEX Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen oder durch die Einrichtung einer städtischen Anlauf- und Beratungsstelle für an solchen Projekten Interessierte – dazu geeignet sind, einen deutlichen Zuwachs an erfolgreich umgesetzten gemeinschaftlichen Wohnungsbauprojekten zu erreichen.
Begründung:
Mehr nachbarschaftliche Gemeinschaft, mehr Mitbestimmung bei der Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes und kostengünstiges Bauen – das sind die vorrangigen Ziele von gemeinschaftlichen Wohnungsbauprojekten. Als Ergänzung zu herkömmlichen Wohnformen gewinnen solche Projekte auch in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Viele der bisher realisierten Projekte sind nach einhelliger ExpertInnenmeinung Beispiele für einen zukunftsweisenden Wohnungsbau, der sich unmittelbar an den Bedürfnissen und Lebensstilen seiner BewohnerInnen orientiert. Ökologisches und soziales Wohnen, also Nachhaltigkeit in Wohnungsbau und Stadtentwicklung, lässt sich mit gemeinschaftlichen Wohnungsbauprojekten in besonderem Maße umsetzen, da sie "von unten" gewollt und mit viel Engagement gemeinsam verfolgt werden.
Ein deutliches Mehr an solchen Projekten müsste deshalb auch im Interesse der Stadt Frankfurt liegen.
Die Umsetzung gemeinschaftlicher Wohnungsbauprojekte stößt jedoch oftmals bereits bei der Grundstücksbeschaffung auf schier unüberwindliche Schwierigkeiten; hinzu treten Probleme, an die notwendigen Informationen zu gelangen, um solche Projekte konsequent durchzuplanen und durchzuführen. Einige deutsche Städte – darunter Hamburg, Berlin, Münster, Freiburg und Tübingen – haben dem bereits Abhilfe geschaffen und mit großem Erfolg begonnen, gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte zu unterstützen, beispielsweise durch die geregelte Verfahren bei der Vergabe kommunaler Grundstücke und die Schaffung einer flexiblen und leistungsfähigen Unterstützungsorganisation, die im wesentlichen die Rolle einer Kontaktzentrale zur Sammlung und Weitergabe von Informationen übernimmt. Das betrifft zum Beispiel Vertragstypen, Listen mit erfahrenen ArchitektInnen, Erfahrungsberichte, Hinweise auf Betreuungsformen, Finanzierungsmodelle und günstige Dienstleistungsangebote. Außerdem hilft eine offensive kommunale Unterstützung den gemeinschaftlichen Wohnungsbauprojekten, aus der "exotischen Nische“ herauskommen und auch von Verhandlungspartnern, zum Beispiel Banken, anerkannt zu werden.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.07.2005, B 493
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2005BB 493Produktgruppenhaushalt 2005/2006 Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.1 Strategien und Service Produkt: 17.1.2 Markt- und Mietpreisentwicklung Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.1 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes SeniorengerechtesMagistratsbericht
- 2. November 2005Sie sind hierNRNR 2076Kommunale Unterstützung für gemeinschaftliche WohnungsbauprojekteSTVV-Antrag · GRÜNE
- 28. April 2006Antwort des Magistrats · nach 43 WochenBB 233Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt (I) Durch eine Bedarfsanalyse voranbringenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Kenntnis)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 493 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 2075 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 2076 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1. und 4.: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und SPD gegen GRÜNE und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 493 = Kenntnis, NR 2075 und NR 2076 = Ablehnung) Die Linke. (B 493 = Zurückweisung, NR 2075 = Ablehnung, NR 2076 = Annahme) BFF (B 493 = Kenntnis, NR 2075 und NR 2076 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 493 = Zurückweisung, NR 2075 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. bis 4. Annahme, NR 2076 = Annahme) E.L. (B 493 = Zurückweisung, NR 2075 und NR 2076 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 493 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 2075 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 2076 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, REP und BFF gegen GRÜNE, FAG, Die Linke. und E.L. (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1. und 4.: CDU, SPD, REP und Die Linke. gegen GRÜNE, FDP, FAG, BFF und E.L. (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, REP und Die Linke. gegen GRÜNE, FAG, BFF und E.L. (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP, REP und Die Linke. gegen GRÜNE, FAG, BFF und E.L. (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke., BFF und E.L. gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Die Linke., BFF und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 493 = Zurückweisung, NR 2075 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 4. Annahme, NR 2076 = Annahme)