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Neubebauung des Dom-Römer-Areals

Vorlagentyp: B
93 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.04.2009, B 203

Betreff: Neubebauung des Dom-Römer-Areals Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.2008, § 3728 - NR 562 SPD, l. B 407/08, M 112/07 - Zwischenbericht: Der Magistrat ist beauftragt, Untersuchungen über die zukünftigen Zugänge zur U-Bahn-Station Dom/Römer vorzunehmen. Die Station verfügt über zwei Zugänge mit Rolltreppen. Der westliche Zugang hat zudem eine Treppe. Ein Aufzug führt von der Eingangsebene des Technischen Rathauses bis zum Bahnsteig. Zur Entfluchtung der Station im Brandfall sind künftig weiterhin zwei Zugänge mittels Treppe oder Rolltreppe erforderlich. Der westliche U-Bahn-Ausgang der Station Dom/Römer bleibt unverändert. Das für eine Rekonstruktion vorgesehene Haus "Goldene Waage" befand sich einst an der heutigen Stelle des östlichen Ausgangs. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt hat die Verlegung des östlichen Ausgangs im Auftrag des Magistrats geprüft. Es wurden elf Varianten auf die technisch-konstruktive Machbarkeit, den Nutzungskomfort, die Sicherheit und Orientierung für Fahrgäste, die städtebauliche Einbindung und die voraussichtlichen Kosten untersucht. Keine der elf Varianten erfüllt alle Anforderungen. Jede Lösung ist mit Vor- und Nachteilen behaftet. Die Variante B3, deren Treppenausgang zum Archäologischen Garten führt, stört den historisch bedeutsamen Ort und kollidiert mit der vorgesehenen Überbauung und Nutzung als archäologischen Ausstellungsraum. Diese Lösung wird daher ausgeschlossen. Voraussichtliche Kosten: 2,1 Mio. €. Bei den Varianten A1, A2 und A3 ist der Treppenmund städtebaulich gut bis befriedigend eingebunden und auch die unterirdische Wegeführung ist akzeptabel. Insbesondere der mögliche Zugang von der Braubachstraße und die damit einhergehende bessere verkehrliche Verknüpfung mit der Straßenbahn sprechen für die Varianten A2 und A3. Die Lösungen (einschließlich der Variante A1) sind jedoch bautechnisch sehr aufwendig. Die vorhandene B-Ebene würde bergmännisch nach Norden erweitert sowie die bestehende Bodenplatte der Tiefgarage durchbrochen. Entsprechend der aufwendigen Bauweise sind diese Lösungen sehr kostenintensiv. Die voraussichtlichen Kosten betragen etwa 9,0 Mio. € (A1 und A2) bis 11,0 Mio. € (A3). Es ist zu beachten, dass die Erdgeschosse der Häuser mit einem geplanten Ausgang nicht für Läden oder Gastronomie genutzt werden können. In der Abwägung der Vor- und Nachteile werden diese Varianten hauptsächlich aufgrund der hohen Kosten negativ bewertet. Die Variante D1 sieht vor, den vorhandenen Schacht etwa auf halber Höhe der Rolltreppe zu unterbrechen, horizontal unter dem Haus "Goldene Waage" hindurch und etwas weiter östlich mit einer zweiten Rolltreppe nach oben zu führen. Vorteile dieser Variante sind die nach wie vor gute Wegeführung und Orientierung für Fahrgäste. Die voraussichtlichen Kosten betragen 2,2 Mio. €. Nachteilig ist, dass der künftige Platz zwischen Dom, Goldener Waage und Haus am Dom durch den Zugang gestört würde und dass der vorhandene Baum entfallen müsste. Die Denkmalpflege lehnt die Variante ab, da sie den Dom als bedeutsames Denkmal erheblich stört. Dies trifft auch auf die Variante D3 zu, die zudem im Untergrund verwinkelt ist und daher ebenfalls ausgeschlossen wird. Bei der Variante D2 endet die Rolltreppe im Erdgeschoss des geplanten Altstadthauses "Goldene Waage", das heißt, dass der U-Bahn-Zugang mit dem Haus umbaut würde. Diese Variante hat die Vorteile, dass das Umfeld vor einem neuen U-Bahn-Mund bewahrt wird, die Wegeführung und damit die gute Orientierung für Fahrgäste unverändert bliebe und es sich um die kostengünstigste Lösung handelte (voraussichtliche Kosten: 0,2 Mio. €). Der Zugang zum Hof und zur dort liegenden Haustreppe wäre separat zu betreten und daher nicht beeinträchtigt. Nachteilig ist, dass das Erdgeschoss nicht für eine hochwertige Nutzung wie einen Laden oder ein Café verwendet werden kann. Außerdem würde die Fassade gegenüber dem historischen Zustand Veränderungen aufweisen, weil statt des historischen Fensters ein offener Zugang oder dergleichen vorhanden wäre. Die Variante E sieht statt einer Rolltreppe einen Aufzug und eine Fluchttreppe vor. Diese Anlage würde an der Südseite der B-Ebene liegen. Der Ausgang befände sich innerhalb der Altstadthäuser in der südlichen Häuserzeile am Markt und würde etwa zwei Erdgeschosse der Häuser belegen. Hiervon ist kein für eine Rekonstruktion vorgesehenes Haus betroffen. Die städtebauliche Einbindung ist gut. Nach den Erfahrungen der VGF haben Rolltreppen für die Fahrgäste den höchsten Nutzungskomfort. Die (Flucht-) Treppe würde erfahrungsgemäß aufgrund des beträchtlichen Höhenunterschieds kaum genutzt werden. Ein Aufzug stellt unter den Gesichtspunkten Komfort und Leistungsfähigkeit keinen Ersatz für eine Rolltreppe dar. Voraussichtliche Kosten der Variante: 3,2 Mio. €. Bei den Varianten B1, B2 und C ist der Treppenaufgang städtebaulich gut eingebunden. Die Variante B2 sieht den Ausgang vorteilhaft zentral am künftigen .Hühnermarkt' vor. Bei der Variante C wäre der Ausgang unterhalb des so genannten .Schirn-Tisches', was dem Bauwerk eine neue Funktion als Dach gäbe. Nachteilig ist, dass die Wegeführung im Untergrund verwinkelt wäre und daher die Orientierung und der Nutzungskomfort für Fahrgäste eingeschränkt wäre. Derartige Wegeführungen bedeuten potentielle Angsträume und können zu Sicherheitsproblemen führen. In diesem Punkt ist die Variante B2 gegenüber den anderen beiden Lösungen aufgrund der größeren Länge des unterirdischen Gangs problematischer. Die voraussichtlichen Kosten betragen 1,8 Mio. € (B1), 2,3 Mio. € (B2) und 3,0 Mio. € (C). Bei den Varianten A1, A2, A3, B1 und B2 ist die Verkehrsführung innerhalb der Tiefgarage zu beachten. Derzeit untersucht der Magistrat, ob und wie die Tiefgaragenzufahrt verlegt werden kann. Daher stehen diese Varianten unter dem Vorbehalt einer Lösung für die Tiefgaragenzufahrt. Der Magistrat verfolgt in näheren Untersuchungen vorrangig die Varianten B2, C und D 2. Anlage 1 (ca. 1,2 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2009, OF 515/1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 20. Juni 2007MM 112Neubebauung des Dom-Römer-ArealsMagistratsvortrag
  2. 3. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 93 Wochen
    BB 203Neubebauung des Dom-Römer-Areals
    Magistratsbericht
  3. 21. April 2009OFOF 515/1Zwischenbericht B 203 des Magistrats zur Neubebauung Dom-Römer-ArealOrtsbeiratsantrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 35 · 20.04.2009
TO II, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 203 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 33 · 21.04.2009
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 515/1 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
2 GrüneLinke
Enthaltung:
3 Grüne
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
2 GrüneLinke
Enthaltung:
3 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Zurückweisung), bei drei Enthaltungen GRÜNE zu 2. CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Annahme), bei drei Enthaltungen GRÜNE

Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 15 · 16.06.2009
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 203 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler und REP (= Kenntnis)

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