Neubebauung des Dom-Römer-Areals
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Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B 890
Betreff: Neubebauung des Dom-Römer-Areals Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2441 - NR 562 SPD, M 112/07 - Zwischenbericht: Zu III. Ziffern 2-4 Der im September 2007 erfolgte Grundsatzbeschluss zum städtebaulichen Konzept war Voraussetzung für die Durchführung weiterer Untersuchungen. Der Magistrat hat unmittelbar im Anschluss daran die Arbeiten hierfür aufgenommen. An den erforderlichen Untersuchungen zum Umbau der Tiefgarage Dom-Römer sowie zur Verlegung der Tiefgarageneinfahrt und der Zugänge zur U-Bahnstation wird gearbeitet. Zur Klärung technischer Detailfragen sind externe Fachbüros beteiligt. Der Magistrat wird über die Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse berichten. Zu III. Ziffer 5 An der Vorgabe, von jedem Investor zwei unterschiedliche Entwürfe zu fordern, hält der Magistrat fest. Um die gewünschte hohe gestalterische Qualität der Gebäudefassaden zu erzielen, ist es geboten, mindestens zwei Entwürfe entwickeln zu lassen. Auch bei den für eine Rekonstruktion vorgesehenen Gebäuden wird es aufgrund unzureichender Dokumentation aller für die Gebäudeplanung maßgeblichen Elemente erforderlich sein, schöpferisch neu zu gestalten. Daher sind auch für diese Gebäude Alternativentwürfe geboten. Hiermit können zum Beispiel nicht überlieferte, jedoch gestalterisch prägende Elemente in unterschiedlicher Ausformung dargestellt oder verschiedene Grundrissdispositionen aufgezeigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2007MM 112Neubebauung des Dom-Römer-ArealsMagistratsvortrag
- 5. Dezember 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 890Neubebauung des Dom-Römer-ArealsMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP