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Neubebauung des Dom-Römer-Areals

Vorlagentyp: B
33 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Bericht des Magistrats vom 08.02.2008, B 83

Betreff: Neubebauung des Dom-Römer-Areals Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2441 - NR 562 SPD, B 890/07, M 112/07 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.06.2008 Zu III. Ziffer 2 Es wird auf den Zwischenbericht B 890 vom 05.12.2007 verwiesen. Die Tiefgarage Dom-Römer wurde dahingehend untersucht, ob die geplante Neubebauung statisch-konstruktiv errichtet werden kann. Der Magistrat kommt zu dem Ergebnis, dass die Lastabtragung der Neubebauung grundsätzlich machbar ist. Für die Hauptbaumaßnahmen auf dem Baufeld Technisches Rathaus wurden zwei Varianten des Unterbaus unter der geplanten Bebauung gegenübergestellt: Teilabbruch und Totalabbruch mit neuem Unterbau. Die grundsätzliche statisch-konstruktive Machbarkeit wurde für beide Ausführungsarten bestätigt. Die Variante Teilabbruch sieht den Gebäudeabbruch einschließlich der Decke über dem ersten Untergeschoss vor. Auf den vorhandenen Stützen wird eine Lastverteilungsplatte aufgebracht, die die Lasten der neuen Gebäude über die bestehende Konstruktion aus Stützen und Bodenplatte abträgt. Die Gesamtkosten für die Herstellung der Unterkonstruktion unter der geplanten Altstadtbebauung - ohne Abbruchkosten der Obergeschosse des Technischen Rathauses - belaufen sich einschließlich der Baunebenkosten und der aktuellen Umsatzsteuer voraussichtlich auf geschätzte 8,2 Mio. € für die Variante Teilabbruch und 19,0 Mio. € für die Variante Totalabbruch. Die Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile unter Einbeziehung der Kostenprognose favorisiert die Variante Teilabbruch.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juni 2007MM 112Neubebauung des Dom-Römer-ArealsMagistratsvortrag
  2. 8. Februar 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 Wochen
    BB 83Neubebauung des Dom-Römer-Areals
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 23 · 03.03.2008
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 22 · 04.03.2008
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 83 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 10 · 17.03.2008
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 83 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da in der nächsten Sitzung des Sonderausschusses eine detaillierte Vorstellung des Abrisses der oberen Ebene der Tiefgarage und der Untersuchungen über die Verlegung der Einfahrt zur Tiefgarage durch das Stadtplanungsamt erbeten wird. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP

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