Neubebauung des Dom-Römer-Areals
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Bericht des Magistrats vom 08.02.2008, B 83
Betreff: Neubebauung des Dom-Römer-Areals Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2441 - NR 562 SPD, B 890/07, M 112/07 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.06.2008 Zu III. Ziffer 2 Es wird auf den Zwischenbericht B 890 vom 05.12.2007 verwiesen. Die Tiefgarage Dom-Römer wurde dahingehend untersucht, ob die geplante Neubebauung statisch-konstruktiv errichtet werden kann. Der Magistrat kommt zu dem Ergebnis, dass die Lastabtragung der Neubebauung grundsätzlich machbar ist. Für die Hauptbaumaßnahmen auf dem Baufeld Technisches Rathaus wurden zwei Varianten des Unterbaus unter der geplanten Bebauung gegenübergestellt: Teilabbruch und Totalabbruch mit neuem Unterbau. Die grundsätzliche statisch-konstruktive Machbarkeit wurde für beide Ausführungsarten bestätigt. Die Variante Teilabbruch sieht den Gebäudeabbruch einschließlich der Decke über dem ersten Untergeschoss vor. Auf den vorhandenen Stützen wird eine Lastverteilungsplatte aufgebracht, die die Lasten der neuen Gebäude über die bestehende Konstruktion aus Stützen und Bodenplatte abträgt. Die Gesamtkosten für die Herstellung der Unterkonstruktion unter der geplanten Altstadtbebauung - ohne Abbruchkosten der Obergeschosse des Technischen Rathauses - belaufen sich einschließlich der Baunebenkosten und der aktuellen Umsatzsteuer voraussichtlich auf geschätzte 8,2 Mio. € für die Variante Teilabbruch und 19,0 Mio. € für die Variante Totalabbruch. Die Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile unter Einbeziehung der Kostenprognose favorisiert die Variante Teilabbruch.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2007MM 112Neubebauung des Dom-Römer-ArealsMagistratsvortrag
- 8. Februar 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 83Neubebauung des Dom-Römer-ArealsMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP