Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauen
Zusammenfassung
Der Bericht schlägt vor, die Istanbul-Konvention umzusetzen und den Schutz bei häuslicher Gewalt durch die Ausweitung von Frauenhausplätzen zu verbessern. Dies soll insbesondere Frauen in Not zugutekommen, die keinen Anspruch auf ALG II haben. Das erwartete Ergebnis ist eine bedarfsgerechte Unterstützung für alle betroffenen Frauen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Durch den Beschluss E 27 der Stadtverordnetenversammlung vom 21.02.2020, konnte die Ausweitung von erstmals pauschal finanzierten Frauenhausplätzen, insbesondere für Frauen in Not ohne Anspruch auf ALG II eingerichtet werden.
Der Magistrat sieht hier einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Das Sonderprojekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab Beginn der Maßnahme, wird vom Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.
V. und vom Autonomen Frauenhaus "Frauen helfen Frauen e.V." umgesetzt und evaluiert. Die Fördergelder belaufen sich für zwei Jahre auf jährlich 366.000 €.
Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten bietet seit April 2021, zusätzlich 20 pauschalierte Plätze für Frauen in Not an und erhält eine aufbrauchende Förderung von 343.333,34 € . Die zusätzlichen Plätze sind teilweise barrierefrei.
Das Autonome Frauenhaus "Frauen helfen Frauen e.V." bietet von den 60 Regelplätzen seit Dezember 2020 zwei pauschalierte Plätze für Frauen in Not an und erhält eine aufbrauchende Förderung von 22.666,66 € .
Derzeit befindet sich der Magistrat, hier: das Jugend- und Sozialamt, in Evaluation mit den Trägern der zusätzlichen Plätze zur Nutzung und zum Bedarf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2020EE 27Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 25. September 2020BB 505Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
- 18. Dezember 2020BB 678Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
- 19. April 2021BB 164Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
- 29. November 2021BB 407Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
- 25. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 113 WochenBB 168Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)