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Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauen

Vorlagentyp: B
113 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt vor, die Istanbul-Konvention umzusetzen und den Schutz bei häuslicher Gewalt durch die Ausweitung von Frauenhausplätzen zu verbessern. Dies soll insbesondere Frauen in Not zugutekommen, die keinen Anspruch auf ALG II haben. Das erwartete Ergebnis ist eine bedarfsgerechte Unterstützung für alle betroffenen Frauen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Bericht

Durch den Beschluss E 27 der Stadtverordnetenversammlung vom 21.02.2020, konnte die Ausweitung von erstmals pauschal finanzierten Frauenhausplätzen, insbesondere für Frauen in Not ohne Anspruch auf ALG II eingerichtet werden.

Der Magistrat sieht hier einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Das Sonderprojekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab Beginn der Maßnahme, wird vom Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.

V. und vom Autonomen Frauenhaus "Frauen helfen Frauen e.V." umgesetzt und evaluiert. Die Fördergelder belaufen sich für zwei Jahre auf jährlich 366.000 €.

Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten bietet seit April 2021, zusätzlich 20 pauschalierte Plätze für Frauen in Not an und erhält eine aufbrauchende Förderung von 343.333,34 € . Die zusätzlichen Plätze sind teilweise barrierefrei.

Das Autonome Frauenhaus "Frauen helfen Frauen e.V." bietet von den 60 Regelplätzen seit Dezember 2020 zwei pauschalierte Plätze für Frauen in Not an und erhält eine aufbrauchende Förderung von 22.666,66 € .

Derzeit befindet sich der Magistrat, hier: das Jugend- und Sozialamt, in Evaluation mit den Trägern der zusätzlichen Plätze zur Nutzung und zum Bedarf.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Februar 2020EE 27Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 25. September 2020BB 505Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
  3. 18. Dezember 2020BB 678Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
  4. 19. April 2021BB 164Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
  5. 29. November 2021BB 407Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
  6. 25. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 113 Wochen
    BB 168Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 8 · 24.05.2022
TO I, TOP 74
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 8 · 24.05.2022
TO I, TOP 92
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVolt
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

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