Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Für zusätzlich 37 Frauenhausplätze werden für die Haushaltsjahre 2020/2021 jährlich 366.000 € bereitgestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den beiden Haushaltsjahren erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Doppel-Haushaltes 2020/2021 binnen sechs Monaten zu berichten. Die zusätzlichen Plätze können in den bestehenden Frauenhäusern zur Verfügung gestellt oder in einer weiteren Liegenschaft neu aufgebaut werden. Eine neue Liegenschaft muss barrierefrei und für behinderte Frauen zugänglich sein. Sofern für die zusätzlichen Plätze kein zusätzliches Haus erforderlich ist, ist eines der vorhandenen Frauenhäuser entsprechend umzubauen und auszustatten. Die zusätzlichen Plätze sind pauschal finanziert. Diese kommen somit auch dem erhöhten Bedarf an Plätzen für Frauen ohne Anspruch auf ALG II nach. Bis zum Haushalt 2022 ist das Verfahren vollständig auf pauschale Finanzierung umzustellen. Nach zweijährigem Aufbau der Plätze wird überprüft, ob der Bedarf ausreichend ist.
Begründung
Die Istanbul Konvention verlangt von allen staatlichen Stellen die Vorhaltung bedarfsgerechter und wohnortnaher Schutz- und Versorgungseinrichtungen für Betroffene geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Frauenhausträger in ganz Deutschland und auch in Frankfurt beklagen den Mangel an Frauenhausplätzen, der dazu führt, dass Frauen abgewiesen werden müssen. Hinzu kommt, dass aufgrund des bisherigen Finanzierungssystems z.B. weder Studentinnen, noch EU-Bürgerinnen in Frauenhäuser aufgenommen werden können. Derzeit gibt es 128 Frauenhausplätze in Frankfurt, das entspricht einer Quote von 1,7 Plätzen pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. In Hessen liegt der Durchschnitt bei 1,9 pro 10.000 Einwohnerinnen. Mit den zusätzlichen 37 Plätzen wird die Quote in Frankfurt auf 2,0 erhöht. Die Erhöhung trägt zudem der Tatsache Rechnung, dass die Frauenhäuser Frankfurts von Frauen außerhalb Frankfurts aufgesucht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2020Sie sind hierEE 27Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 25. September 2020BB 505Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
- 18. Dezember 2020BB 678Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
- 19. April 2021BB 164Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
- 29. November 2021BB 407Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
- 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 113 WochenBB 168Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2020 1.180 Mio € — preisbereinigt +1 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.