Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauen
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention und dem Ausbau des Schutzes bei häuslicher Gewalt. Es werden Maßnahmen zur Bereitstellung von Plätzen für Frauen in Not vorgestellt, um den unterschiedlichen Bedarfen gerecht zu werden.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Ergänzend zum Zwischenbericht des Magistrats vom 18.12.2020, B 678, wird berichtet: Das Autonome Frauenhaus - Frauen helfen Frauen e.V. Frankfurt am Main hat zum 01.12.2020 von den vorhandenen 60 Regelplätzen zwei Plätze für die pauschalisierte Versorgung für Frauen in Not ohne Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Verfügung gestellt. Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. wird zum 15.02.2021 beginnen, Plätze für die pauschalisierte Versorgung für Frauen in Not ohne Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) einzurichten. Darüber werden 20 Plätze zur Verfügung gestellt für Frauen, die bereits stabilisiert sind und einen geringeren Bedarf an Beratung und Schutz haben. Damit können Frauen mit und ohne Leistungsansprüchen und Frauen mit hohem und mit geringerem Beratungs- und Schutzbedarf einen Platz finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2020EE 27Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 25. September 2020BB 505Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
- 18. Dezember 2020BB 678Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
- 19. April 2021Sie sind hierBB 164Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
- 29. November 2021BB 407Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
- 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 113 WochenBB 168Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Fraktion (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Kenntnis als Zwischenbericht) Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION