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Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauen

Vorlagentyp: B
113 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt vor, die Istanbul-Konvention umzusetzen und den Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen auszubauen. Dies geschieht durch die Bereitstellung zusätzlicher Plätze in Frauenhäusern und sozialen Einrichtungen. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Unterstützung für Frauen in Notlagen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Ergänzend zum letzten Bericht vom 25.09.2020 wird zum aktuellen Sachstand wie folgt berichtet: Das Autonome Frauenhaus - Frauen helfen Frauen e.V. Frankfurt am Main wird zum 01.12.2020 von den vorhandenen 60 Regelplätzen zwei Plätze für die pauschalisierte Versorgung für Frauen in Not ohne Anspruch auf ALG II zur Verfügung stellen. Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. wird zum 01.01.2021 beginnen, Plätze für die pauschalisierte Versorgung für Frauen in Not ohne Anspruch auf ALG II vorübergehend im Haus der Jugend einzurichten. Eine genaue Platzzahl zum Beginn der Umsetzung kann zum jetzigen Zeitpunkt seitens des Trägers nicht genannt werden, da er sich noch in Abstimmung und Planung befindet. Spätestens zum 01.05.2021 werden 26 Plätze zur Verfügung stehen. Es wurden Mittel jeweils von 366.000 € für das Haushaltsjahr 2020/2021 bereitgestellt. Die Verteilung der Mittel erfolgt jeweils mit Beginn der Umsetzung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Februar 2020EE 27Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 25. September 2020BB 505Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
  3. 18. Dezember 2020Sie sind hier
    BB 678Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauen
    Magistratsbericht
  4. 19. April 2021BB 164Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
  5. 29. November 2021BB 407Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht
  6. 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 113 WochenBB 168Istanbul-Konvention umsetzen - Schutz bei häuslicher Gewalt bedarfsgerecht für alle Betroffenen ausbauenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 26.01.2021
TO I, TOP 165
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 678 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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