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a) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel - Bahnübergang Berkersheim, Kosten senken und Eingriff ins Ortsbild verringern b) Beseitigung des schienengleichen…

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a) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel - Bahnübergang Berkersheim, Kosten senken und Eingriff ins Ortsbild verringern b) Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs am Lachegraben c) Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße

Vorlagentyp: B
76 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 125

Betreff:

a) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel - Bahnübergang Berkersheim, Kosten senken und Eingriff ins Ortsbild verringern b) Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs am Lachegraben c) Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 - E 6/14 CDU und GRÜNE, E 110/14 und E 111/14 FDP - Zu E 6 Ziffer 1b) und E 110 Der Bahnübergang "Am Lachegraben" (BÜ 101), der nur selten genutzt wird, ist heute durch eine Anrufschranke gesichert (24 Anforderungen/24h). Die jeweils zuführenden Straßen sind im Standard eines befestigten Wirtschaftsweges ausgebaut. Im städtischen Radwegekonzept ist diese Wegeverbindung enthalten. Im Rahmen einer im Jahr 2014 durchgeführten Verkehrsuntersuchung wurde für eine Bahnquerung im Zuge des Bahnübergangs "Am Lachegraben" für den Kfz-Verkehr keine Nachfrage ermittelt, die eine Straßenbrücke bzw. Straßenunterführung für den Kfz-Verkehr rechtfertigt. Auf dieser Grundalge teilt das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur sowie die DB AG mit, dass sie sich nicht an der Finanzierung der Maßnahme nach §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz beteiligen, da der Umweg über den Bahnübergang "Lachweg/Berkersheimer Weg" (BÜ 102) zumutbar sei. Die DB Netz AG wird den Verzicht des Bahnübergangs über ein Planänderungsverfahren rechtlich sichern. Auf Grundlage des geringen Nutzungsumfangs und mangels Bundeszuwendungen verzichtet der Magistrat auf die Umsetzung der Maßnahme. Die frei werdenden Mittel werden zur Finanzierung der Verlängerung der U5 in das Europaviertel bereitgestellt. Zu E 6 Ziffer 3 und E 111 Bei der Beseitigung des Bahnüberganges "Berkersheimer Bahnstraße" (BÜ 99) handelt es sich um eine Beseitigungsmaßnahme nach §§ 3, 13. Eisenbahnkreuzungsrecht (EKrG). Bei der Beseitigung besteht unabhängig davon, ob eine Über- oder Unterführung den Bahnübergang ersetzt, eine finanzielle Mitwirkungspflicht für die Stadt Frankfurt am Main. Sofern eine Über- oder Unterführung gebaut wird, ist die Stadt Frankfurt am Main zudem für die sich später in ihrer Baulast befindlichen Anlagen von der Planung bis zur Bauausführung zuständig. Falls eine Variante realisiert wird, deren städtischer Finanzierungsbedarf tatsächlich geringer ist als derzeit geplant, werden die frei werdenden Mittel zur Finanzierung der Verlängerung der U5 in das Europaviertel verwendet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2014EE 111Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer BahnstraßeEtatantrag · FDP
  2. 12. November 2014EE 110Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs am LachegrabenEtatantrag · FDP
  3. 12. November 2014EE 6Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel - Bahnübergang Berkersheim Kosten senken und Eingriff ins Ortsbild verringernEtatantrag · CDU, GRÜNE
  4. 20. März 2015Sie sind hier
    BB 125a) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel - Bahnübergang Berkersheim, Kosten senken und Eingriff ins Ortsbild verringern b) Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs am Lachegraben c) Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße
    Magistratsbericht
  5. 3. Januar 2016OFOF 922/10Haltestelle des Busses der Linie 25 auf der neu zu bauenden Omega-Brücke und Verlängerung der Strecke mindestens bis Berkersheim-MitteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 19. Januar 2016OMOM 4893Haltestelle des Busses der Linie 25 auf der neu zu bauenden Omega-Brücke und Verlängerung der Strecke mindestens bis Berkersheim-MitteDirektanregung
  7. 1. Februar 2016OFOF 940/10Keine Omega-Brücke über die Main-Weser-Bahn im Bereich BerkersheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  8. 29. April 2016Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 698Haltestelle des Busses der Linie 25 auf der neu zu bauenden Omega-Brücke und Verlängerung der Strecke mindestens bis Berkersheim-MitteStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 41 · 21.04.2015
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 40 · 02.06.2015
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER

Mitdiskutieren

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