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Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel - Bahnübergang Berkersheim Kosten senken und Eingriff ins Ortsbild verringern

Vorlagentyp: ECDUGRÜNE
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Begründung

Bahnübergang Berkersheim Kosten senken und Eingriff ins Ortsbild verringern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, beim viergleisigen Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel (Main-Weser-Bahn)
    • a)einem Planänderungsverfahren zuzustimmen, mit dem der Bau einer Bahnunterführung in der Berkersheimer Bahnstraße aufgegeben und statt dessen eine Straßenüberführung zuzüglich einer barrierefreien Fußgänger- und Radfahrerbrücke mit Zugang zum Bahnsteig realisiert wird. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise Schranken, versenkbare Poller oder ähnliches installiert.
    • b)zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsnachfrage einen Bahnübergang am Lachegraben weiterhin rechtfertigt und welche Schlussfolgerungen sich daraus für diesen Bahnübergang (Brücke/Unterführung für Straßen-, Rad- und Fußgängerverkehr; Brücke/Unterführung nur für Rad- und Fußgängerverkehr; Verzicht auf einen Übergang) bei dem vorgesehenen Ausbau der Schienentrasse ergeben.
  2. Das Ergebnis der erneuten Variantenprüfung ist den parlamentarischen Gremien vorzustellen.
  3. Die hierdurch freiwerdenden Mittel werden für die Verlängerung der U5 in das Europaviertel bereitgestellt. Begründung: Im Zuge des viergleisigen S-Bahnausbaus nach Bad Vilbel muß der bisherige schienengleiche Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße ersetzt werden. Planfestgestellt ist eine Bahnunterführung für den motorisierten Verkehr mit räumlich getrenntem Gehweg, die aufgrund der Rampenentwicklung erhebliche Auswirkungen auf das Ortsbild haben würde und insofern auch nie die von der Stadt Frankfurt präferierte Variante war. Mit Rücksicht auf die örtliche Situation wurde von der CDU-Fraktion eine später auch von der Stadtverordnetenversammlung unterstützte Lösung bevorzugt, die eine kleinere, nur für Fußgänger- und Fahrradfahrer zu nutzende Bahnunterführung vorgesehen hatte. Der zugelassenen Kfz- und insbesondere der landwirtschaftliche Verkehr sollte über die bestehende, aber zu erweiternde Bahnunterführung "Im Wiesengarten" geführt werden. Aufgrund der für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu engen und, wie sich nach einer vertieften Prüfung herausgestellt hatte, auch durch Halteverbote und Geländezukäufe nicht erweiterbaren Durchfahrt durch den Ortskern von Berkersheim ließ sich diese Variante aber nicht verwirklichen. Mittlerweile hat sich aber herausgestellt, daß aufgrund der geologischen Gegebenheiten der planfestgestellte Bahnübergang erheblich teurer werden würde als geplant. Die Kosten würden von ca. 22 Mio. auf mindestens ca. 30 Mio. Euro steigen, wovon nicht nur ca. 9,6 Mio. Euro (1/3 der Kosten) von der Stadt Frankfurt zu tragen wären. Denn diese für Eisenbahnkreuzungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz festgelegte Kostendrittelung greift nur dann, wenn es keine gleichwertige Lösung gibt, die wirtschaftlicher ist. Gibt es aber eine solche Lösung und stimmt die Stadt Frankfurt dieser nicht zu, muss sie alle Kosten tragen, die über die Kosten für eine gleichwertige, wirtschaftlichere Lösung hinaus entstehen. Die Deutsche Bahn als Bau- und Verfahrensträgerin strebt daher ein Planänderungssverfahren an und hat eine solche gleichwertige und wirtschaftlichere Lösungsvariante bereits soweit ausgearbeitet, dass sie die hierfür anfallenden Gesamtkosten auf 8 Mio. Euro schätzt, von denen 2,7 Mio. Euro auf die Stadt Frankfurt entfallen. Auf Aufforderung des Bundesverkehrsministeriums werden derzeit zwei weitere Varianten von der Deutschen Bahn geprüft. Allen drei Varianten gemeinsam ist der Ersatz des Bahnübergangs durch eine Straßenbrücke und einen Fußgänger- und Radfahrerübergang mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig. Für die beiden durch die Deutsche Bahn zu prüfenden weiteren Varianten existieren noch keine Ausarbeitungen, auf deren Grundlage Kostenschätzungen möglich wären. Da jedoch - wie oben dargelegt - das gesetzliche Instrument der Kostendrittelung nur für eine gleichwertige und wirtschaftlichere Lösung greift, begrenzt die Stadtverordnetenversammlung die Gesamtkosten auf 9 Mio. Euro. Der schienengleiche Bahnübergang am Lachegraben kann heute nur mittels "Rufanforderung" passiert werden und wird kaum genutzt. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, inwieweit die Verkehrsnachfrage den bisher vorgesehen Ersatz dieses Bahnübergangs im Rahmen des vorgesehenen Ausbaus der Schienentrasse, der mit Gesamtkosten in Höhe von 3,8 Mio. Euro, wovon ca. 1,9 Mio. Euro auf den städtischen Finanzierungsanteil entfallen, weiterhin rechtfertigt. Vor einer Entscheidung sollte Klarheit über die Menge und Zusammensetzung (Auto-, Fahrrad-, Fußgänger-, landwirtschaftlicher Verkehr) des den Übergang nutzenden Verkehrs geschaffen werden und darauf aufbauend eine Schlußfolgerung für die Zukunft dieses Bahnübergangs getroffen werden. Wie der Stadtverordnetenversammlung bereits vorgestellt, führen nicht vorhersehbare, gleichwohl aber unvermeidbare Änderungen insbesondere im Bauverfahren für den Stadtbahntunnel und beim Bau der Station "Güterplatz" zu höheren Kosten für die Verlängerung der U5 ins das Europaviertel. Daher werden die durch den Bau kostengünstigerer Varianten der Bahnübergänge Berkersheim und ggf. Lachegraben freiwerdenden Haushaltsmittel in dieses Projekt umgeschichtet.

Inhalt

Etatantrag vom 12.11.2014, E 6

Betreff: Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel - Bahnübergang Berkersheim Kosten senken und Eingriff ins Ortsbild verringern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, beim viergleisigen Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel (Main-Weser-Bahn)
    • a)einem Planänderungsverfahren zuzustimmen, mit dem der Bau einer Bahnunterführung in der Berkersheimer Bahnstraße aufgegeben und statt dessen eine Straßenüberführung zuzüglich einer barrierefreien Fußgänger- und Radfahrerbrücke mit Zugang zum Bahnsteig realisiert wird. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise Schranken, versenkbare Poller oder ähnliches installiert.
    • b)zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsnachfrage einen Bahnübergang am Lachegraben weiterhin rechtfertigt und welche Schlussfolgerungen sich daraus für diesen Bahnübergang (Brücke/Unterführung für Straßen-, Rad- und Fußgängerverkehr; Brücke/Unterführung nur für Rad- und Fußgängerverkehr; Verzicht auf einen Übergang) bei dem vorgesehenen Ausbau der Schienentrasse ergeben.
  2. Das Ergebnis der erneuten Variantenprüfung ist den parlamentarischen Gremien vorzustellen.
  3. Die hierdurch freiwerdenden Mittel werden für die Verlängerung der U5 in das Europaviertel bereitgestellt. Begründung: Im Zuge des viergleisigen S-Bahnausbaus nach Bad Vilbel muß der bisherige schienengleiche Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße ersetzt werden. Planfestgestellt ist eine Bahnunterführung für den motorisierten Verkehr mit räumlich getrenntem Gehweg, die aufgrund der Rampenentwicklung erhebliche Auswirkungen auf das Ortsbild haben würde und insofern auch nie die von der Stadt Frankfurt präferierte Variante war. Mit Rücksicht auf die örtliche Situation wurde von der CDU-Fraktion eine später auch von der Stadtverordnetenversammlung unterstützte Lösung bevorzugt, die eine kleinere, nur für Fußgänger- und Fahrradfahrer zu nutzende Bahnunterführung vorgesehen hatte. Der zugelassenen Kfz- und insbesondere der landwirtschaftliche Verkehr sollte über die bestehende, aber zu erweiternde Bahnunterführung "Im Wiesengarten" geführt werden. Aufgrund der für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu engen und, wie sich nach einer vertieften Prüfung herausgestellt hatte, auch durch Halteverbote und Geländezukäufe nicht erweiterbaren Durchfahrt durch den Ortskern von Berkersheim ließ sich diese Variante aber nicht verwirklichen. Mittlerweile hat sich aber herausgestellt, daß aufgrund der geologischen Gegebenheiten der planfestgestellte Bahnübergang erheblich teurer werden würde als geplant. Die Kosten würden von ca. 22 Mio. auf mindestens ca. 30 Mio. Euro steigen, wovon nicht nur ca. 9,6 Mio. Euro (1/3 der Kosten) von der Stadt Frankfurt zu tragen wären. Denn diese für Eisenbahnkreuzungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz festgelegte Kostendrittelung greift nur dann, wenn es keine gleichwertige Lösung gibt, die wirtschaftlicher ist. Gibt es aber eine solche Lösung und stimmt die Stadt Frankfurt dieser nicht zu, muss sie alle Kosten tragen, die über die Kosten für eine gleichwertige, wirtschaftlichere Lösung hinaus entstehen. Die Deutsche Bahn als Bau- und Verfahrensträgerin strebt daher ein Planänderungssverfahren an und hat eine solche gleichwertige und wirtschaftlichere Lösungsvariante bereits soweit ausgearbeitet, dass sie die hierfür anfallenden Gesamtkosten auf 8 Mio. Euro schätzt, von denen 2,7 Mio. Euro auf die Stadt Frankfurt entfallen. Auf Aufforderung des Bundesverkehrsministeriums werden derzeit zwei weitere Varianten von der Deutschen Bahn geprüft. Allen drei Varianten gemeinsam ist der Ersatz des Bahnübergangs durch eine Straßenbrücke und einen Fußgänger- und Radfahrerübergang mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig. Für die beiden durch die Deutsche Bahn zu prüfenden weiteren Varianten existieren noch keine Ausarbeitungen, auf deren Grundlage Kostenschätzungen möglich wären. Da jedoch - wie oben dargelegt - das gesetzliche Instrument der Kostendrittelung nur für eine gleichwertige und wirtschaftlichere Lösung greift, begrenzt die Stadtverordnetenversammlung die Gesamtkosten auf 9 Mio. Euro. Der schienengleiche Bahnübergang am Lachegraben kann heute nur mittels "Rufanforderung" passiert werden und wird kaum genutzt. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, inwieweit die Verkehrsnachfrage den bisher vorgesehen Ersatz dieses Bahnübergangs im Rahmen des vorgesehenen Ausbaus der Schienentrasse, der mit Gesamtkosten in Höhe von 3,8 Mio. Euro, wovon ca. 1,9 Mio. Euro auf den städtischen Finanzierungsanteil entfallen, weiterhin rechtfertigt. Vor einer Entscheidung sollte Klarheit über die Menge und Zusammensetzung (Auto-, Fahrrad-, Fußgänger-, landwirtschaftlicher Verkehr) des den Übergang nutzenden Verkehrs geschaffen werden und darauf aufbauend eine Schlußfolgerung für die Zukunft dieses Bahnübergangs getroffen werden. Wie der Stadtverordnetenversammlung bereits vorgestellt, führen nicht vorhersehbare, gleichwohl aber unvermeidbare Änderungen insbesondere im Bauverfahren für den Stadtbahntunnel und beim Bau der Station "Güterplatz" zu höheren Kosten für die Verlängerung der U5 ins das Europaviertel. Daher werden die durch den Bau kostengünstigerer Varianten der Bahnübergänge Berkersheim und ggf. Lachegraben freiwerdenden Haushaltsmittel in dieses Projekt umgeschichtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2014Sie sind hier
    EE 6Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel - Bahnübergang Berkersheim Kosten senken und Eingriff ins Ortsbild verringern
    Etatantrag · CDU, GRÜNE
  2. 20. März 2015Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 125a) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel - Bahnübergang Berkersheim, Kosten senken und Eingriff ins Ortsbild verringern b) Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs am Lachegraben c) Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer BahnstraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 37 · 02.12.2014
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage E 6 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinke
Ablehnung:
Freie WählerFDP
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 35 · 09.12.2014
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage E 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat beauftragt wird, für alle diskutierten Varianten - Omega-Brücke, gerade Brücke, Ausbau Wiesengarten-Unterführung, Brücke nahe der B 3 - Kostenschätzungen vorzulegen) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Mitdiskutieren

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