Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße; hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB
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Bericht des Magistrats vom 23.02.2007, B 121
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße; hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1178
- NR 221 SPD, NR 225 CDU und GRÜNE, OA 91 OBR 2, OA 111 OBR 7 -
Zwischenbericht:
I. 3.a) Im Zuge des weiteren Verfahrens werden die Möglichkeiten der Erweiterung von geplanten Grün- und Wohnbauflächen nach Osten ausgelotet. Dazu werden u.a. auch intensive Gespräche mit Eigentümern und Nutzern im betreffenden Bereich geführt.
I. 3.b) In der weiteren Ausarbeitung der städtebaulichen Planung wird die vorgesehene Bebauung entlang der Ludwig-Landmann-Straße überarbeitet. Mit einer punktuell akzentuierten Bebauung unter Berücksichtigung der Topographie (Hochlage der Ludwig-Landmann-Straße im Bereich der S-Bahn-Querung) und der Ziele der städtebaulichen Planung (u.a. der Betonung von neuen Gebietszugängen), kann z.B. ein adäquater städtebaulicher Ansatz gefunden werden. Damit wird sowohl dem Beschluss der Verbesserung der Frischluftzufuhr als auch der Aufhebung der Riegelwirkung gegenüber der Postsiedlung Rechnung getragen.
Über die Ergebnisse der Prüfung entsprechend Ziffer I. 3.a) und die Überarbeitung der Planung entsprechend Ziffer I. 3.b) wird der Magistrat im Zusammenhang mit der M-Vorlage zum Offenlagebeschluss berichten.
I. 3.c) In der städtebaulichen Konzeption wird ein direkter Zugang zum Westbahnhof in Verlängerung der Kasernenstraße nach Süden eingeplant. Dafür notwendige öffentliche Flächen werden entsprechend vorgesehen.
Im Bereich der südlichen Kasernenstraße bestehen jedoch z.Z. gewidmete Bahnflächen. Hier besitzt die Gemeinde keine Planungshoheit. Im Zuge der Planungen wurden mit der Bahn jedoch bereits Gespräche zur Realisierung eines ebenerdigen Gleisübergangs mit entsprechender Sicherung durch Signalisierung und Beschrankung geführt. Eine Umsetzung dieser Lösung ist jedoch erst nach Entwidmung der Bahnflächen im Bereich der südlichen Kasernenstraße möglich.
In diesem Bebauungsplanverfahren können Festsetzungen zur Sicherung der öffentlichen Flächen für den Übergang nur dann getroffen werden, wenn zu diesem Zeitpunkt hinreichende Sicherheit bezüglich der vorgesehenen Flächenentwidmung besteht.
I. 4. In Absprache mit dem Ortsvorsteher wurde den Fraktionssprechern des Ortbeirats 2 am 20.11.2006 das Verkehrserschließungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 834 sowie die zu erwartenden Auswirkungen in der City-West und im Bereich des Katharinenkreisels vorgestellt. In dieser Veranstaltung wurde ebenfalls über die veränderte städtebauliche Planung nördlich der S-Bahntrasse Frankfurt West-Rödelheim (Zuständigkeit OBR 7) informiert.
I. 5. In der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirats 7 am 31.10.2006 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Planverfahren gemäß § 3 (1) BauGB aufgrund der umfangreichen Planänderungen wiederholt.
Im Ortsbeirat 2, in dessen Zuständigkeit der Bereich südlich der S-Bahntrasse Frankfurt West-Rödelheim fällt, wurde in der öffentlichen Sitzung am 19.01.2004 über die Planungen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 834 informiert. Bereits zu diesem Zeitpunkt war die Unterführung in die City-West vorgesehen und es bestanden Planungen zur Anpassung des unmittelbaren Umfelds der Unterführung in Überlagerung des Bebauungsplans Nr. 550. Mit der neuen städtebaulichen Konzeption nördlich der S-Bahntrasse haben sich die Planungen südlich der Bahntrasse nicht verändert. Wie unter I. 4. dargestellt wurden die Fraktionssprecher des OBR 2 am 20.11.2006 über die geänderten Planungen informiert und ausführlich über die Verkehrsplanung unterrichtet.
Dem Informationsbedarf beider Ortsbeiräte zu den neuen Planungen wurde mit den o.g. Veranstaltungen jeweils in Absprache mit den Ortsvorstehern und unter Berücksichtigung der jeweiligen Anregungen Rechnung getragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2006OFOF 28/7Bebbaungsplan 834 Südlich Rödelheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.WASG
- 3. Juli 2006OAOA 91Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 108Anregung
- 3. Juli 2006OFOF 27/2Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung § 2 (1) BauGBOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juli 2006OAOA 111Bebauungsplan 834 Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 108Anregung
- 29. November 2006NRNR 221Bebauungsplan Nr. 834 Südlich Rödelheimer Landstraße - gewachsenes Gewerbe erhalten -STVV-Antrag · SPD
- 29. November 2006NRNR 225Bebauungsplan Nr. 834 - Südliche Rödelheimer LandstraßeSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 23. Februar 2007Sie sind hierBB 121Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße; hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 14. September 2007BB 686Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 13. Juni 2008Antwort des Magistrats · nach 103 WochenBB 382Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und REP (= Annahme) bei Enthaltung CDU und SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE.WASG (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, FDP, FAG und BFF gegen LINKE.WASG (= Zurückweisung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, FDP und FAG; CDU, GRÜNE und LINKE.WASG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)