Bebauungsplan Nr. 834 - Südliche Rödelheimer Landstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
zu 1) Das Bebauungsplanverfahren sollte gemeinsam mit den dort ansässigen Unternehmen weiter vorangetrieben werden. Dabei sollte die Stadt Frankfurt diesen Unternehmen, gerade auch den mittelständischen unter ihnen und den Kleinbetrieben, bei der Entwicklung realistischer und mittel- bis langfristig tragfähiger Perspektiven behilflich sein - sei an diesem oder einem neuen Standort. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass der von allen Seiten begrüßte, erhöhte Wohnanteil und ein reiner Status Quo im Bereich der vorhanden Gewerbenutzung einander widerstreitende Ziele darstellen. Außerdem ist bereits zwischen der bestehenden Wohnbebauung und der bestehenden Gewerbenutzung ein Konfliktpotential vorhanden, für das im wechselseitigen Interesse Lösungen gefunden werden sollten. Zu 2a) Der geplante Bereich für überwiegend Wohnnutzung und Stadtpark könnte so weit an die östliche Bebauungsplangrenze herangeführt werden, wie es wegen der in der Nähe verlaufenden Bahntrasse möglich ist. Nach einer etwaigen Verlagerung der zur Zeit dort angesiedelten Betriebe könnte dort ebenfalls großzügiges Wohnen in guter innenstadtnaher Lage verwirklicht werden. zu 2b) Die möglichen zehn- und zwölfgeschossigen Gebäude entlang der Ludwig-Landmann-Straße würden zusammen mit dem Nielsen-Hochhaus einen problematischen Riegel gegenüber den Wohnhäusern der Postsiedlung darstellen. Außerdem könnte der Bevölkerungszuwachs in diesem Teil des geplanten neuen Baugebietes durch die bestehenden Buslinien nicht ausreichend bedient werden. zu 2c) Ein barrierefreier Zugang zum Westbahnhof ist für die Attraktivität der geplanten wie der bereits ansässigen Arbeitsplätze und Wohnungen von entscheidender Bedeutung.
Inhalt
Antrag vom 29.11.2006, NR 225
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 834 - Südliche Rödelheimer Landstraße
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Für das im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich der Rödelheimer Landstraße ansässige Gewerbe besteht Bestandsschutz, soweit die Nutzung der Grundstücke nicht im Widerspruch zu Genehmigungen der Bauaufsicht oder anderer zuständiger Behörden steht. Umzugswilligen Unternehmen ist der Magistrat bei der Suche nach einem neuen Standort behilflich.
- Die vorliegende geänderte städtebauliche Planung für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich der Rödelheimer Landstraße wird bis zum Offenlagebeschluss an folgenden Punkten nochmals überarbeitet.
a) Es wird geprüft, ob der für Wohnen und Grünzug in der vorgelegten Planskizze ausgewiesene Bereich nach Osten hin soweit ausgedehnt werden kann, wie es unter Berücksichtigung der von der Bahnlinie ausgehenden Lärmbelastung zumutbar erscheint.
b) Die Höhenentwicklung entlang der Ludwig-Landmann-Straße wird mit dem Ziel überarbeitet, die Riegelwirkung gegenüber der Postsiedlung nicht noch zu verstärken.
c) Ein direkter und barrierefreier Zugang von der Rödelheimer Landstraße zum Westbahnhof ist einzuplanen.
Begründung:
zu 1) Das Bebauungsplanverfahren sollte gemeinsam mit den dort ansässigen Unternehmen weiter vorangetrieben werden. Dabei sollte die Stadt Frankfurt diesen Unternehmen, gerade auch den mittelständischen unter ihnen und den Kleinbetrieben, bei der Entwicklung realistischer und mittel- bis langfristig tragfähiger Perspektiven behilflich sein - sei an diesem oder einem neuen Standort.
Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass der von allen Seiten begrüßte, erhöhte Wohnanteil und ein reiner Status Quo im Bereich der vorhanden Gewerbenutzung einander widerstreitende Ziele darstellen. Außerdem ist bereits zwischen der bestehenden Wohnbebauung und der bestehenden Gewerbenutzung ein Konfliktpotential vorhanden, für das im wechselseitigen Interesse Lösungen gefunden werden sollten.
Zu 2a) Der geplante Bereich für überwiegend Wohnnutzung und Stadtpark könnte so weit an die östliche Bebauungsplangrenze herangeführt werden, wie es wegen der in der Nähe verlaufenden Bahntrasse möglich ist. Nach einer etwaigen Verlagerung der zur Zeit dort angesiedelten Betriebe könnte dort ebenfalls großzügiges Wohnen in guter innenstadtnaher Lage verwirklicht werden.
zu 2b) Die möglichen zehn- und zwölfgeschossigen Gebäude entlang der Ludwig-Landmann-Straße würden zusammen mit dem Nielsen-Hochhaus einen problematischen Riegel gegenüber den Wohnhäusern der Postsiedlung darstellen. Außerdem könnte der Bevölkerungszuwachs in diesem Teil des geplanten neuen Baugebietes durch die bestehenden Buslinien nicht ausreichend bedient werden.
zu 2c) Ein barrierefreier Zugang zum Westbahnhof ist für die Attraktivität der geplanten wie der bereits ansässigen Arbeitsplätze und Wohnungen von entscheidender Bedeutung.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 108
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. November 2006Sie sind hierNRNR 225Bebauungsplan Nr. 834 - Südliche Rödelheimer LandstraßeSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 23. Februar 2007BB 121Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße; hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 14. September 2007BB 686Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 13. Juni 2008Antwort des Magistrats · nach 80 WochenBB 382Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 108 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 221, NR 225, OA 91 und OA 111 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 96 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 206 wird abgelehnt. 4. a) Der Ziffer 2.c der Vorlage NR 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 1., 2.a, 2.b, 2.d und 2.e der Vorlage NR 221 werden abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 91 wird abgelehnt. 7. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 111 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 233 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 108: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE.WASG und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 221) sowie LINKE.WASG und BFF (= Annahme); FAG (= Enthaltung) zu 4. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF gegen FDP (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) zu 6. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Annahme) zu 7. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ziffern 1. bis 6. Annahme, Ziffer 7. vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 221) sowie LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme); FDP (= Ziffer 1. Ablehnung, Rest Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 108 und NR 221 = Ablehnung, NR 96, NR 206, NR 225, OA 91, OA 111 und OA 233 = Annahme) NPD (M 108 = Ablehnung, NR 96 = Prüfung und Berichterstattung, NR 206, NR 221 und NR 225 = Annahme, OA 91, OA 111 und OA 233 = Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (M 108, NR 96 und NR 225 = Ablehnung, NR 206 = Ziffern 1. und 3. bis 6. Annahme, Ziffer 2. Prüfung und Berichterstattung, NR 221 = Ziffern 1., 2.d und 2.e Annahme, Ziffern 2.a bis 2.c Ablehnung, OA 91 und OA 111 = Annahme, OA 233 = Ziffern 1. und 3. bis 6. Annahme, Ziffer 2. erster Spiegelstrich Prüfung und Berichterstattung, Ziffer 2. zweiter Spiegelstrich Ablehnung, Ziffer 7. Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 108 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 221, NR 225, OA 91 und OA 111 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 96 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 206 wird abgelehnt. 4. a) Der Ziffer 2.c der Vorlage NR 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 1., 2.a, 2.b, 2.d und 2.e der Vorlage NR 221 werden abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 91 wird abgelehnt. 7. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 111 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 233 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 108: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF und REP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE.WASG und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, BFF und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 221) sowie LINKE.WASG, BFF und REP (= Annahme); FAG (= Enthaltung) zu 4. zu a): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF gegen FDP und REP (= Ablehnung) zu b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP (= Annahme) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ziffern 1. bis 6. Annahme, Ziffer 7. vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 221) sowie LINKE.WASG, FAG, BFF und REP (= Annahme); FDP (= Ziffer 1. Ablehnung, Rest Prüfung und Berichterstattung)