Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung § 2 (1) BauGB
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Da bereits bei der Genehmigung der Bebauungsplans 550 der Katharinen-Kreisel als durch Messeverkehr und den Erschließungsverkehr der City-West als besonders belastet galt, ist es schwer anzunehmen, dass auch die Erschließung des Gebietes Südliche Rödelheimer Landstraße über eine neue Unterführung problemlos realisierbar ist. Da alle weiten Planungsschritte, wie Lage der Wohngebiete und Gewerbegebiete von der Genehmigungsfähigkeit der Unterführung abhängen, sollte dies zunächst geprüft und dem Ortsbeirat 2 erläutert werden. Antragstellende Fraktion: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 03.07.2006, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 91 2006 1.
a) Die Beratung der Vorlage M 108 wird so lange zurückgestellt, bis die in der Ortsbeiratsanregung OA 91 geforderte Vorstellung bzw. Vorlage des Verkehrserschließungskonzeptes zum Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße durch den Magistrat erfolgt ist.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 108 ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 26/2 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 27/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 28/2 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (= Annahme) zu
- Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG
Inhalt
Antrag vom 03.07.2006, OF 27/2
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung § 2 (1) BauGB
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordneten mögen beschließen, dass die Magistratsvorlage M 108 so lange zurückgestellt wird, bis der Magistrat dem Ortsbeirat 2, in dessen Zuständigkeit der Bebauungsplan 550 fällt, das Verkehrs-erschschließungskonzept für den Bebauungsplan 835: Südl. Rödelheimer Landstraße sowie die zu erwartenden Belastungen in der City-West und dem Katharinen-Kreisel aufgrund der zusätzlichen Verkehrsaufkommen vorgestellt oder vorgelegt wird.
Begründung:
Da bereits bei der Genehmigung der Bebauungsplans 550 der Katharinen-Kreisel als durch Messeverkehr und den Erschließungsverkehr der City-West als besonders belastet galt, ist es schwer anzunehmen, dass auch die Erschließung des Gebietes Südliche Rödelheimer Landstraße über eine neue Unterführung problemlos realisierbar ist. Da alle weiten Planungsschritte, wie Lage der Wohngebiete und Gewerbegebiete von der Genehmigungsfähigkeit der Unterführung abhängen, sollte dies zunächst geprüft und dem Ortsbeirat 2 erläutert werden.
Antragstellende Fraktion: SPDHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juli 2006Sie sind hierOFOF 27/2Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung § 2 (1) BauGBOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juli 2006OAOA 91Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 108Anregung
- 23. Februar 2007BB 121Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße; hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 14. September 2007BB 686Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 13. Juni 2008Antwort des Magistrats · nach 102 WochenBB 382Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (= Annahme) zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG