Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des Industrieparks
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Gespräche zur Nutzung der Abwärme des Industrieparks Höchst für die Fernwärme im Frankfurter Westen zu berichten. Dies ist wichtig, um die Auswirkungen auf die kommunale Wärmeplanung und städtebauliche Projekte zu verstehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Gespräche mit der Infraserv Höchst, der Mainova AG und der Süwag Energie AG zur Nutzung von Abwärme für Fernwärme im Frankfurter Westen zu unterrichten. Insbesondere soll der Magistrat dazu Stellung nehmen, inwieweit sich die derzeitigen Planungen auf die kommunale Wärmeplanung und gegebenenfalls größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße auswirken.
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Gespräche mit der Infraserv Höchst, der Mainova AG und der Süwag Energie AG zur Nutzung von Abwärme für Fernwärme im Frankfurter Westen zu unterrichten. Insbesondere soll der Magistrat dazu Stellung nehmen, inwieweit sich die derzeitigen Planungen auf die kommunale Wärmeplanung und gegebenenfalls größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße auswirken.
Begründung
Der Ortsbeirat hatte den Magistrat im Oktober 2022 mit der Vorlage OA 252 aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Infraserv Höchst ein Konzept zu erstellen, wie die Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die umliegenden Stadtteile möglichst bald nutzbar gemacht werden kann. Daraufhin berichtete der Magistrat im März 2023 in der Vorlage B 128, dass es zur Abwärmenutzung aus dem Industriepark in der Vergangenheit immer wieder Gespräche zwischen dem Industrieparkbetreiber und der Mainova AG gegeben hat und diese aktuell wieder neu aufgenommen wurden. Zusätzlich wurde der Magistrat im Juli 2023 durch die Vorlage V 710 gebeten, über den Stand der kommunalen Wärmeplanung im Westen zu berichten. Das Auskunftsersuchen blieb bisher unbeantwortet. In der Presse war nun mehrfach zu lesen, dass der Industrieparkbetreiber bereits an konkreten Konzepten zusammen mit der Mainova AG aber auch der Süwag Energie AG arbeitet. Demzufolge existieren bereits Grundplanungen für ein komplett neues Wärmenetz in Höchst und Unterliederbach. Diese Grundplanungen wirken sich potenziell auf die kommunale Wärmeplanung und auch größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße aus. Insbesondere für Wohnimmobilieneigentümer ist es relevant zu erfahren, wie diese Planungen die zukünftige Wärmeversorgung beeinflussen können und welche Investitionsmaßnahmen zu erwarten und einzuplanen sind. Fernwärme ist eine wichtige Option zur Reduzierung von Treibhausgasen. Im Industriepark Höchst fällt unvermeidbare Abwärme in erheblichem Umfang an. Daher ist es sinnvoll, diese Option in die städtische Wärmeplanung einzubeziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2022OFOF 592/6Frankfurter Westen: Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die Stadtteile nutzbar machenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Oktober 2022OAOA 252Frankfurter Westen: Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die Stadtteile nutzbar machenAnregung
- 10. März 2023BB 128Frankfurter Westen: Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die Stadtteile nutzbar machenMagistratsbericht
- 17. Juni 2023OFOF 814/6Frankfurter Westen: Kommunale WärmeplanungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2023VV 710Frankfurter Westen: Kommunale WärmeplanungAnfrage
- 7. Juni 2024STST 1185Frankfurter Westen: Kommunale WärmeplanungStellungnahme
- 9. Juni 2024OFOF 1046/6Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des IndustrieparksOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Juni 2024Sie sind hierVV 976Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des IndustrieparksAnfrage
- 11. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 1760Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des IndustrieparksStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen