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Frankfurter Westen: Kommunale Wärmeplanung

Vorlagentyp: V
108 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der kommunalen Wärmeplanung im Frankfurter Westen zu berichten, insbesondere über die Nutzung von Abwärme im Gewerbegebiet Griesheim als Fernwärme. Dies ist notwendig, da die Kommunen in Hessen ab November 2023 zur Erstellung kommunaler Wärmeplanungen verpflichtet sind.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der k ommunalen Wärmeplanung im Frankfurter Westen zu berichten, insbesondere über die Nutzung von Abwärme im Gewerbegebiet Griesheim als Fernwärme.

Begründung

Ab November 2023 sind die Kommunen in Hessen angehalten, kommunale Wärmeplanungen zu erstellen. Diese Planungen haben mit dem neuen Gebäude-Energie-Gesetz der Bundesregierung noch an Bedeutung gewonnen. Zugleich stehen in Frankfurt und Umgebung zahlreiche Rechenzentren als mögliche Wärmelieferanten zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. September 2022OFOF 592/6Frankfurter Westen: Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die Stadtteile nutzbar machenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 4. Oktober 2022OAOA 252Frankfurter Westen: Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die Stadtteile nutzbar machenAnregung
  3. 10. März 2023BB 128Frankfurter Westen: Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die Stadtteile nutzbar machenMagistratsbericht
  4. 17. Juni 2023OFOF 814/6Frankfurter Westen: Kommunale WärmeplanungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 4. Juli 2023Sie sind hier
    VV 710Frankfurter Westen: Kommunale Wärmeplanung
    Anfrage
  6. 7. Juni 2024STST 1185Frankfurter Westen: Kommunale WärmeplanungStellungnahme
  7. 9. Juni 2024OFOF 1046/6Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des IndustrieparksOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 25. Juni 2024VV 976Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des IndustrieparksAnfrage
  9. 11. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 1760Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des IndustrieparksStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 6
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 28 · 05.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 29 · 16.04.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 30 · 28.05.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

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