Frankfurter Westen: Kommunale Wärmeplanung
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der kommunalen Wärmeplanung im Frankfurter Westen zu berichten, insbesondere über die Nutzung von Abwärme im Gewerbegebiet Griesheim als Fernwärme. Dies ist notwendig, da die Kommunen in Hessen ab November 2023 zur Erstellung kommunaler Wärmeplanungen verpflichtet sind.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der k ommunalen Wärmeplanung im Frankfurter Westen zu berichten, insbesondere über die Nutzung von Abwärme im Gewerbegebiet Griesheim als Fernwärme.
Begründung
Ab November 2023 sind die Kommunen in Hessen angehalten, kommunale Wärmeplanungen zu erstellen. Diese Planungen haben mit dem neuen Gebäude-Energie-Gesetz der Bundesregierung noch an Bedeutung gewonnen. Zugleich stehen in Frankfurt und Umgebung zahlreiche Rechenzentren als mögliche Wärmelieferanten zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2022OFOF 592/6Frankfurter Westen: Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die Stadtteile nutzbar machenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Oktober 2022OAOA 252Frankfurter Westen: Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die Stadtteile nutzbar machenAnregung
- 10. März 2023BB 128Frankfurter Westen: Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die Stadtteile nutzbar machenMagistratsbericht
- 17. Juni 2023OFOF 814/6Frankfurter Westen: Kommunale WärmeplanungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2023Sie sind hierVV 710Frankfurter Westen: Kommunale WärmeplanungAnfrage
- 7. Juni 2024STST 1185Frankfurter Westen: Kommunale WärmeplanungStellungnahme
- 9. Juni 2024OFOF 1046/6Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des IndustrieparksOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Juni 2024VV 976Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des IndustrieparksAnfrage
- 11. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 1760Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des IndustrieparksStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0