Parkplätze: Privat oder öffentlich?
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Stephensonstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.03.2026.
- Sanierung und Nutzung der Villa Kleyer09.03.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen II/Zwischennutzung durch das Kinderhaus und Jugendhaus23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Haltebuchten heben, Hürden senken - Barrierefreiheit auf der Buslinie M46 im Europaviertel13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Stephensonstraße per E-MailBegründung
Vorgang: V 1432/15 OBR 1; ST 1683/15 Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1683: "Eigentümer und Straßenbaulastträger der Stephensonstraße ist derzeit noch Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG. Die Übernahme der Flächen durch die Stadt Frankfurt ist bis zum II. Quartal 2016 vorgesehen. Erst danach wird die Beschilderung, auch die der Parkbuchten, neu geregelt."
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 14.08.2018, V 963 entstanden aus Vorlage: OF 653/1 vom 30.07.2018
Betreff: Parkplätze: Privat oder öffentlich? Vorgang: V 1432/15 OBR 1; ST 1683/15 Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1683: "Eigentümer und Straßenbaulastträger der Stephensonstraße ist derzeit noch Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG. Die Übernahme der Flächen durch die Stadt Frankfurt ist bis zum II. Quartal 2016 vorgesehen. Erst danach wird die Beschilderung, auch die der Parkbuchten, neu geregelt." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: - Hat die "Übernahme der Flächen durch die Stadt Frankfurt" mittlerweile stattgefunden? - Wenn ja: - Wann hat die Übernahme statt gefunden? - Welche Fläche ist nun öffentlich? (Bitte genauen Plan vorlegen) - Warum ist die Beschilderung bis heute noch nicht neu geregelt? - Wie soll mit den Parkplätzen, die heute für Elektrofahrzeuge für Carsharing beschildert sind, verfahren werden? - Wenn nein: - Wann ist damit zu rechnen? - Welche Flächen genau werden durch die Stadt Frankfurt übernommen? (Bitte Plan vorlegen) - Ist beabsichtigt, Teile dieser Flächen zu vermieten, zu verpachten oder Dritten Sondernutzungsrechte einzuräumen? - Welche Beschilderung ist in welchem Bereich vorgesehen? - Wer trägt die Kosten der Demontage der alten Schilder? - Wo haben Frankfurter Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich über den aktuellen "privat oder öffentlich Status" des sog. Europaviertels (B-Plan 850 Ä und B 826), aber auch anderer Bereiche unserer Stadt zu informieren? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2015OFOF 649/1Parkplätze: Privat oder öffentlich?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. September 2015VV 1432Parkplätze: Privat oder öffentlich?Anfrage
- 27. November 2015STST 1683Parkplätze: Privat oder öffentlich?Stellungnahme
- 30. Juli 2018OFOF 653/1Parkplätze: Privat oder öffentlich?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 14. August 2018Sie sind hierVV 963Parkplätze: Privat oder öffentlich?Anfrage
- 25. Januar 2019STST 187Parkplätze: Privat oder öffentlich?Stellungnahme
- 2. März 2019OFOF 877/1Parkplätze Stephensonstraße: Privat oder öffentlich? (3. Versuch)Ortsbeiratsantrag · U.B.
- 19. März 2019VV 1202Parkplätze Stephensonstraße: Privat oder öffentlich? (3. Versuch)Anfrage
- 22. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 204 WochenSTST 1328Parkplätze Stephensonstraße: Privat oder öffentlich? (3. Versuch)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2